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Kassenkonferenz gerrechtgertigt ?

 
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Swenja74
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Anmeldungsdatum: 30.04.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 30.04.05, 20:28    Titel: Kassenkonferenz gerrechtgertigt ? Antworten mit Zitat

Hallo
Mein Sohn und ein anderer mitschüler bekommen eine Klassenkonferenz im falles des anderen Schülers meines erartensnach gerrechtfertigt der schon mehrfach aufgefallen ist und es halt bis jetzt nicht zu einer Konferenz gerreicht hat. Und ich selber schon oft bei der Lehrerin nachgehackt habe das der junge sachen macht die einfach nicht O.K sind .Sollen beide wegen Diebstahl stadfinden. Der Diebstahl meines Sohnes sieht so aus .Anfang Januar kammen die von der Klassenfahrt zurück da habe ich "Jogijokarten " in seiner Tasche gefunden woraufhin mein Sohn mir sagte das er sie eingesteckt hat um damit übers Wochenende zu Spielen ich weiß ist nicht O.K. aber er hat sie ihm dann am Montag wieder gegeben. Woraufhin der betreffende Mitschüler ihn immer wieder unter druck setzte entweder du machst was ich dir sage oder ich sage es der Klassenlehrerin. Dann vor gut drei monarten verschwand der Gameboy meines Sohnes es war sofort klar das es nur einer aus der Klasse gewesen sein kann trotz einschalten der Schulpolizei war es angeblich keine .Dann letzte Woch ein anderer Mitschüler hatte meinen Sohn geschlagen und damit der ihn nicht verrät meinte er zu ihm sags nicht dann bringe ich ihn dir wieder mit was er am nägsten Tag auch gemacht hat und es kamm raus das das der Schüler mit den Karten war.Die Konsequenz ist es bekommen beide eine Konferenz was ist mit denen die dafon wußten und nichts gesagt habe ? Muß ein Schüler nicht mehrfach auffällig sein damit es zu so einer Konsequenz kommt ? Reich da nicht auch zumindest bei meinem Sohn ein Klärendes gespräch mit dem Rektor ? Die Lehreren meint das könne sie nicht machen Diebstahl ist Diebstahl der eine Mußte schon wer weiß wie oft wegen irgentwelcher sachen zum Rektor meiner noch nicht .Sonst ruft die mich immer an wegem allem z.B ihr Sohn ist mit einer Pampgan in die Schule gekommen was sie vergessen hat zu erwänen war das diese ohne Munition war um das zu erläuter es geht um eine Spielzeugpistole wo kleine Plastikkugeln rauskommen. Er war noch nicht mal in der Klasse die anderen haben ihn als er auf Klo war verpfipfen. Oder er Spielt mit feuer in der klasse rum das war er nicht alle anderen haben einfach gesagt das er es war. Dieses waren aber nur gespräche zwichen mir und der Lehrerin und sind nie an den Rektor rangegangen .Der andere Schüler sclägt schon von anfangan andere mitschüler und erpresst sie auch meinen Sohn aber es hat halt bis jetzt nicht ausgereicht ihm eine Konferenz zu machen.Die Lehrerin benutzt dieses jetzt als grund auch meinen Shn vertig zu machen wenn zu dem einen Mitschüler jemand sagt du Dieb dann sagt der Halt die Fresse oder du fängst dir eine meiner tuht sowas nicht.Kann ich noch irgentetwas dagegen tuhen das die Stadtfindet ? Ich finde es nicht gerecht das jemand der einmal einen fehler gemacht hat im Prinzieb genauso bestrafft wird wie jemand der das ständig macht. Klar im Strafmaß wird sich das unterscheiden super was meint die Frau was der Problem schüler bei der ersten konverenz bekommt ? meiner darf den Hof Kehren und der andere bekommt nen tag schulfrei super ergebnis und danach macht der meinen Sohn dann weiter fertig.
Ich weiß das ich sehr viel geschrieben habe und hoffe das es einigermaßen verständlich rüberkommt.Danke fürs durchlesen
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nostradamus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2005
Beiträge: 66
Wohnort: Hennef

BeitragVerfasst am: 30.04.05, 22:22    Titel: Re: Kassenkonferenz gerrechtgertigt ? Antworten mit Zitat

Swenja74 hat folgendes geschrieben::
Hallo
Mein Sohn und ein anderer mitschüler bekommen eine Klassenkonferenz im falles des anderen Schülers meines erartensnach gerrechtfertigt der schon mehrfach aufgefallen ist und es halt bis jetzt nicht zu einer Konferenz gerreicht hat. Und ich selber schon oft bei der Lehrerin nachgehackt habe das der junge sachen macht die einfach nicht O.K sind .Sollen beide wegen Diebstahl stadfinden. Der Diebstahl meines Sohnes sieht so aus .Anfang Januar kammen die von der Klassenfahrt zurück da habe ich "Jogijokarten " in seiner Tasche gefunden woraufhin mein Sohn mir sagte das er sie eingesteckt hat um damit übers Wochenende zu Spielen ich weiß ist nicht O.K. aber er hat sie ihm dann am Montag wieder gegeben. Woraufhin der betreffende Mitschüler ihn immer wieder unter druck setzte entweder du machst was ich dir sage oder ich sage es der Klassenlehrerin. Dann vor gut drei monarten verschwand der Gameboy meines Sohnes es war sofort klar das es nur einer aus der Klasse gewesen sein kann trotz einschalten der Schulpolizei war es angeblich keine .Dann letzte Woch ein anderer Mitschüler hatte meinen Sohn geschlagen und damit der ihn nicht verrät meinte er zu ihm sags nicht dann bringe ich ihn dir wieder mit was er am nägsten Tag auch gemacht hat und es kamm raus das das der Schüler mit den Karten war.Die Konsequenz ist es bekommen beide eine Konferenz was ist mit denen die dafon wußten und nichts gesagt habe ? Muß ein Schüler nicht mehrfach auffällig sein damit es zu so einer Konsequenz kommt ? Reich da nicht auch zumindest bei meinem Sohn ein Klärendes gespräch mit dem Rektor ? Die Lehreren meint das könne sie nicht machen Diebstahl ist Diebstahl der eine Mußte schon wer weiß wie oft wegen irgentwelcher sachen zum Rektor meiner noch nicht .Sonst ruft die mich immer an wegem allem z.B ihr Sohn ist mit einer Pampgan in die Schule gekommen was sie vergessen hat zu erwänen war das diese ohne Munition war um das zu erläuter es geht um eine Spielzeugpistole wo kleine Plastikkugeln rauskommen. Er war noch nicht mal in der Klasse die anderen haben ihn als er auf Klo war verpfipfen. Oder er Spielt mit feuer in der klasse rum das war er nicht alle anderen haben einfach gesagt das er es war. Dieses waren aber nur gespräche zwichen mir und der Lehrerin und sind nie an den Rektor rangegangen .Der andere Schüler sclägt schon von anfangan andere mitschüler und erpresst sie auch meinen Sohn aber es hat halt bis jetzt nicht ausgereicht ihm eine Konferenz zu machen.Die Lehrerin benutzt dieses jetzt als grund auch meinen Shn vertig zu machen wenn zu dem einen Mitschüler jemand sagt du Dieb dann sagt der Halt die Fresse oder du fängst dir eine meiner tuht sowas nicht.Kann ich noch irgentetwas dagegen tuhen das die Stadtfindet ? Ich finde es nicht gerecht das jemand der einmal einen fehler gemacht hat im Prinzieb genauso bestrafft wird wie jemand der das ständig macht. Klar im Strafmaß wird sich das unterscheiden super was meint die Frau was der Problem schüler bei der ersten konverenz bekommt ? meiner darf den Hof Kehren und der andere bekommt nen tag schulfrei super ergebnis und danach macht der meinen Sohn dann weiter fertig.
Ich weiß das ich sehr viel geschrieben habe und hoffe das es einigermaßen verständlich rüberkommt.Danke fürs durchlesen


1. bitte lesen sich das hier durch: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=4624 und
das http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6
2. der text ist leider sehr verwirrend. bitte fassen sie ihn zusammen.
3. was ist eine schulpolizei?
4. in welchem bundesland wohnen sie?
5. auf welcher schulform ist ihr sohn?
Swenja74 hat folgendes geschrieben::

Sonst ruft die mich immer an wegem allem z.B ihr Sohn ist mit einer Pampgan in die Schule gekommen was sie vergessen hat zu erwänen war das diese ohne Munition war um das zu erläuter es geht um eine Spielzeugpistole wo kleine Plastikkugeln rauskommen.

Mit den Augen rollen , achso, und das ist normal?
dabei handelt es sich um eine softairwaffe, die an deutschen schulen normalerweise verboten ist.
Swenja hat folgendes geschrieben::

Ich finde es nicht gerecht das jemand der einmal einen fehler gemacht hat im Prinzieb genauso bestrafft wird wie jemand der das ständig macht. Klar im Strafmaß wird sich das unterscheiden super was meint die Frau was der Problem schüler bei der ersten konverenz bekommt ? meiner darf den Hof Kehren und der andere bekommt nen tag schulfrei super ergebnis und danach macht der meinen Sohn dann weiter fertig.

Ein schulverweis ist deutlich schlimmer als den hof zukehren.

bitte schreiben sie ihren beitrag vorher in word um ihn nach rechtschreibfehler zu kontrollieren.
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Swenja74
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Anmeldungsdatum: 30.04.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 01.05.05, 08:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo
Also es handelt sich um eine Realschule in NRW.
Schulpolizisten sind Polizisten die bei uns in den Schulen aufkärungs Unterricht machen und mit den Schulen zusammen arbeiten um Gewalt und sonstige dinge die so passieren zu verhindern oder zumindest in den griff zu bekommen.
Hab schon verstanden werde meine frage anders vormulieren.
Kann ich als Erziehungsberechtigter noch verhindern das diese Klassenkonferenz gemacht wird ?
Gehe mal davon aus das ich das nicht mehr kann finde es aber schade das Kinder die immer irgendwelche Probleme machen erst nach dem 10 mal Bestraft werden und einer der es einmal macht direkt.
Über den grad der bestrafung kann man sie streite dem Schüler ist das doch egal wenn der einen Tag nicht in die Schule muß ich rede hier über 11 Jahre alte Kinder.
Es ist in Rechtlichen dingen halt so hintergründe gelten halt nur defenetief. Diebstahl ist Diehstahl.
Möchte mich für meine Formfehler bei euch entschuldigen.!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Bei meinen Rechtschreibfehlern bin ich aber eigen.
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 01.05.05, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Bei meinen Rechtschreibfehlern bin ich aber eigen.

Ich bei den Postings, auf die ich Antworte.

Also: Rechtschreibfehler kommen vor, aber Zeichensetzung und etwas Struktur sollten aber möglich sein - ich habe weder Lust noch Zeit mir ein Schreiben 4-5-mal durchzulesen, bevor ich es verstanden habe.
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-=Starflash=-
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Anmeldungsdatum: 22.11.2004
Beiträge: 69
Wohnort: Kaarst

BeitragVerfasst am: 01.05.05, 14:43    Titel: Re: Kassenkonferenz gerrechtgertigt ? Antworten mit Zitat

[quote="nostradamus"]
Swenja74 hat folgendes geschrieben::
Sonst ruft die mich immer an wegem allem z.B ihr Sohn ist mit einer Pampgan in die Schule gekommen was sie vergessen hat zu erwänen war das diese ohne Munition war um das zu erläuter es geht um eine Spielzeugpistole wo kleine Plastikkugeln rauskommen.


solche Waffen sind allgemein in der Gesellschaft verboten. Die Softairs mit max 0,5 Joule austrittsenergie sind ab 14 Jahre frei gegeben.Es muss sich hier um eine Wafe ab 14 Jahre handeln, ich bin in einem Softairverein und kenne so ziemlich jede gängige Softairwaffe. Bei der oben gennantn Pampgun(richtig Pumpgun) handelt es sich um die Hardball oder Harball II !) das führen ist jedoch auf unbefriedigtem Besitztum verboten.
In schulen ist sowas sowieso verboten!

solchen Personen wie ihr ihr sohn, haben wir es zu verdanken das die softairteams einen so schlechten Ruf haben. In der Regel werden solche Plastikwaffen eingezogen, bei einer durchsuchung auf dem shculweg werde sie einegzogn, und kontrolliert. Falls es sich um ein ImportArtikel aus der Türkei, Polen etc handelt, sollte man die waffen zu der zuständigen Polizei bringen, die diese testen und legalisieren. Importe generäl aus solchen Ländern sind illegal und fake.

Mit freundlichen Grüßen
Airsoft Ring Westfalen

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BaW
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Anmeldungsdatum: 20.02.2005
Beiträge: 265

BeitragVerfasst am: 01.05.05, 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

@ starflash:

Ist ja interessant, mir fällt ein, dass ich vor einiger Zeit mal einen ca. 10/11-jährigen Jungen im Bus sitzen hatte, der mit so einer Pistole um Bus schoss, aus der so kleine Kügelchen kommen. Ich kenne mich damit Null aus, aber für mich war das eben so etwas wie eine Pistole für Fasching, nur, dass dort kleine Kügelchen rauskommen und es nicht "peng peng" macht. Winken

Wäre das schon eine Softairwaffe? Dürfte er diese überhaupt bei sich haben mit 10 oder 11 Jahren? Wenn ich einen Jungen in dem Alter mit so einer "Waffe" sehe is tdas immer eine Softair die erst ab 14 frei ist oder gibt es andere Pistolen mit noch kleineren Kugeln, die auch für kleine Kinder erlaubt sind? Oder ist Pistole mit fliegenden Kuglem IMMER Softair und erst ab 14?

Jedenfalls habe ich ihn dann angemckert, nachdem das erste Kügelchen irgendwo von hinten nach vorne im Bus rumflog und ihm gesagt er könne beim nächsten Einsdatz zu Fuss gehen. Den Busfahrer hat es übrigens nicht gerührt oder interessiert.
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 01.05.05, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, es gibt auch noch Spielzeug"waffen", die mit einer schwachen Feder kleine Plastikkügelchen durch die Gegend schießen. Das sind aber nur kleine Distanzen und geringe Kräfte. Diese sehen aber meist nicht besonders echt aus und ich wage zu bezweifeln, dass es die in der Ausführung "Pumpgun" gibt.

In der Regel handelt es sich bei solchen Gerätschaften aber um die angesprochenen Softair-Waffen. Sie sind vom Aussehen her an Originale angenähert und die Schusskraft ist deutlich höher. Hier gibt es durchaus Modelle, die einer Pumpgun entsprechen.
(Man möge mich korrigieren. Ich habe auch nicht wirklich Ahnung.)
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Anmeldungsdatum: 22.11.2004
Beiträge: 69
Wohnort: Kaarst

BeitragVerfasst am: 01.05.05, 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

=) Ich merks. In Deutschland Unterscheidet man 3 arten der Airsoftwaffen

max 0.08 Joule = Ohne Alterbeschränkung
max 0,5 Joule = ab 14 Jahre
über 0,5 Joule ab 18 Jahre

es gibt airsoftwaffen die den Pumguns ähneln. Dabei handlet es sich um die Hardballserie, die ab 14 Jahre ist. Ich glaube nicht das der junge eine ab 18 hatte weil da kostet die Pumpgun dann ca 300€ und ist zu schwer für ihn.
Diese Hardballsoftairserien, sehen identisch aus, bis auf das CE wenns drauf ist.

Grüße

Starflash
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Berndt
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Anmeldungsdatum: 12.03.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 01.05.05, 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

Zurück zur ersten Frage (ohne dass ich durch die unstrukturierte verwirrte Darstellung ganz durchgefressen habe):

Eine Klassenkonferenz kann einberufen werden, wenn ein Schüler nach Einschätzung einer Lehrkraft und des Schulleiters das schulische Zusammenleben nachhaltig stört. Dies scheint mir bei Ihrem Kind der Fall zu sein.

Sie werden auf der Konferenz Gelegenheit haben, Ihre abweichende Meinung vorzutragen, bevor über Maßnahmen abgestimmt wird. Verhindern können Sie die Klassenkonferenz nicht - wohl aber u. U. das Ergebnis beeinflussen.

Berndt
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Swenja74
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Anmeldungsdatum: 30.04.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21.05.05, 00:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo
Kurze Klarstellung , die hier angsprochene Waffe ,ist eine Spielzeugpistole die ab drei Jahren frei gegeben ist.
Frage muß ein 11 Jähriger wissen das seine Spielzeugpistole ,unter die Schulordnung fällt ?
Aber ist ja auch egal, der Grund dieser Klassenkonferenz war Diebstahl.
Nach längerer Recherche im Internet zu diesem Thema, wurde mir schnell bewust das Die Lehrerin in ihrer Vorgehenweise einige Fehler gemacht hat . Da sich die Situation innerhalb der Klasse "meines " Sohnes immer weiter zuspitzte ,ich rede hier von Mobbing gegen meines "Sohnes " sah ich mich gezwungen den Rektor der Schule aufzusuchen. Seine Reaktion ,der sprach mir aus der Seele , was für eine Kinderkake.
Die Klassenkonferenz würde dann auch vom Schulleiter ,aus gegebenem Anlaß, geführt. Der Tat vorwurf des Diebstahles war nicht erfüllt weil der andere Mitschüler vor Rückgabe der Karten etwas hätte sagen müßen . Es geht also nicht das der sagt O.K. ich habe sie wieder aber wenn du nicht tust was ich dir sage , verrate ich die Sache doch noch. Dasheißt die Konferenz wurde im Falle meines "Sohnes" ohne weitere Konsequenzen eingestelt . Dazu möchte ich noch sagen das ich nicht akzeptiere wenn geklaut wird ,aber dieses in diesen Fall mit schneller Reue und vor allendingen schneller Rückgabe ist immer noch was anderes ,als wenn man die Dinge nimmt und nicht vorhat sie zurück zu geben.
Es sind hald immer noch Kinder .
Der ander Schüler hat 2 Wochen Schulverweis bekommen.
Als ich den ersten Beitag geschrieben habe, war ich einfach nur sauer Böse ,da eine Klassenkonferenz ja eigentlich nur gemacht werde kann wenn Ein Schüler nach Meinung der Lehrer den Unterrichsablauf so grawierden stör oder ander Mitschüler in Gefahr bringt. Was halt nicht so war .
Möchte mich im vorfeld schonmal für all die Rechtscheibfehler entschuldigen.
Swenja
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velvetblue
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.05.2005
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 24.05.05, 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

Swenja74 hat folgendes geschrieben::
Hallo
Kurze Klarstellung , die hier angsprochene Waffe ,ist eine Spielzeugpistole die ab drei Jahren frei gegeben ist.
Frage muß ein 11 Jähriger wissen das seine Spielzeugpistole ,unter die Schulordnung fällt ?


Sollte er eigentlich schon. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, dass sie uns damals als ich noch klein war vor allem an Fasching immer eingeschärft haben, dass die Dinger verboten sind.
Damals hat man uns das so erklärt, dass Waffen an einer Schule einfach nichts zu suchen haben, und das haben wir akzeptiert.

MFG
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