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Anzeige wegen Ruhestörung und was passiert dann?
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cs-sunshine
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.04.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 25.05.05, 06:46    Titel: Anzeige wegen Ruhestörung und was passiert dann? Antworten mit Zitat

Ich hab letzte Nacht gegen 1 Uhr die Polizei angerufen und kommen lassen, weil die Mieter über mir dermaßen laut gestritten und rumgepoltert haben (zw. 22 und 1 Uhr), dass sich das anhörte, als wenn die einen Ringkampf abhalten und sich bald an die Gurgel gehen (an Schlafen war nicht zu denken). Die Polizei kam, sprach mit denen und ging. Eine halbe Stunde war Ruhe, dann ging alles wieder los.

Wenn ich dann wieder bei der Polizei angerufen hätte, um Anzeige wegen Ruhestörung zu erstatten, was wäre dann noch auf mich zugekommen? Was passiert da dann weiter? Kann mir das jemand sagen? War das erste Mal für micih, dass ich die Polizei wegen sowas gerufen habe, gehe sonst selbst zu den Nachbarn und bitte um Ruhe.
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Borg_28
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 163

BeitragVerfasst am: 25.05.05, 09:23    Titel: Antworten mit Zitat

Je nach Hausordnung kann es unterschiedliche Ruhezeiten geben. Im Allgemeinen beginnt die Nachtruhe um 22.00 Uhr. Wenn danach Lärm auftritt (nach einer kleinen Kulanzfrist von 15-30 Minuten), der über die Zimmerlautstärke auftritt, dann direkt die Polizei anrufen. Die Polizei geht dann so vor, entweder:

1. Anruf beim Lärmverursacher
2. Schicken eines Streifenwagens

Wenn nach dem ersten Besuch dann immer noch keine Ruhe einkehrt, dann wieder Polizei rufen. Parallel dazu die Zeiten der Ruhestörung und die Anrufe bei der Polizei notieren (in einem Protokoll). Wenn solche Ruhestörungen permanent auftreten das Ganze immer wiederholen.
Wenn in dem Protokoll dann mehrere Einträge vorhanden sind (sagen wir mal 10-20 Stück), geben sie eine Kopie dieses Protokolls an den Vermieter und weisen damit auf die Ruhestörung in. Somit hat der Vermieter die Möglichkeit dies in der Eigentümerversammlung vor zu bringen.

Wenn das nicht fruchtet (über den Vermieter) bleibt nur die Möglichkeit gegen den Lärmverursacher zu klagen! Wenn aus den Polizeiberichten hervorgeht, dass die Lautstärke über der Zimmerlautstärke lag, dann bekommt ihr Nachbar einige Probleme. Denn wenn er dann beim nächsten Mal Randele macht, dann wird dies extrem teuer für ihn (und da kennen Richter gar keinen Spaß!).
Dies kann dann so weit führen, dass man den Lärmverursacher aus der Wohnung klagen kann (das ist allerdings ein sehr weiter Weg).
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cs-sunshine
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.04.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 25.05.05, 09:37    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für Ihre Antwort.
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cs-sunshine
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.04.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 25.05.05, 09:42    Titel: Antworten mit Zitat

Protokoll werd ich anfangen zu schreiben und auch nochmal mit meinem Vermieter reden. Mittlerweile gehts mir tierisch auf den Geist, dass ich manche Nächte nicht schlafen kann und morgens total müde ins Büro muss. Da werde ich die Polizei - wenns nochmal vorkommt - wohl wieder rufen, vielleicht hörts dann irgendwann auf.
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Klein-Fritzchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 2262

BeitragVerfasst am: 25.05.05, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Sie bei der Polizei in dieser Sache eine Anzeige erstatten, hat das für Sie keine Konsequenzen; und es kommt auch nichts "auf Sie zu".

Einschlägig ist hier zunächst mal § 117 OWiG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten), wo es heißt:

"Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgmeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen."

Zu beachten ist hier insbesondere, daß die Belästigung oder die Gesundheitsschädgung nicht eingetreten sein muß. Vielmehr muß der Lärm hierzu lediglich geeignet sein. Insofern ist es auch ohne Bedeutung, ob sich noch andere Nachbarn gestört fühlen.
Liegt dagegen eine Beeinträchtigung der Gesundheit vor - etwa durch nachhaltigen Schlafmangel - kommt §223 StGB (Körperverletzung) in Betracht.

Dies sollten die eingesetzten Polizeibeamten dann im Einzelfall aber selbst am besten beurteilen können.

Den korrekten Ablauf stelle ich mir wie folgt vor:

Die Polizei erscheint nach Ihrem Anruf vor Ort und macht sich selbst ein Bild von der Art und dem Ausmaß des Lärms.
Falls der Lärm bei Eintreffen der Polizei nicht mehr andauert, wird man Ihnen entsprechende Fragen stellen. Es ist dann von Vorteil, wenn man sich Fakten zur Zeitspanne, Art und Intensität des Lärms notiert hat.
In der Regel wird sich die Polizei dann die Daten notieren und eine ensprechende Ordnungswidrigkeitenanzeige fertigen.
In dem Verfahren erhält dann der Lärmverursacher Gelegenheit, sich zu dieser Sache zu äußern. Die Polizei schickt die Sache dann zur Bußgeldbehörde, welche über die Festsetzung eines Bußgeldes entscheidet.
Nach meinen Erfahrungen wird das Bußgeld beim ersten Mal 50,- EUR nicht überschreiten.
Ob ein Bußgeld erlassen wird, ist von ihrem Ermessen und davon abhängig, ob die Bußgeldbehörde den o.g. Tatbestand des § 117 OWiG als erwiesen ansieht.

Um eine andere Frage gleich im Keim zu ersticken:
Nein, der Lärmverursacher erfährt von der Polizei und von der Bußgeldbehörde nichts über die Identität des Anzeigenden.
Allerdings müssen Sie jederzeit damit rechen, daß Sie vor Gericht als Zeuge auftreten müssen.

Etwas schwierig wird es, wenn sie an Polizeibeamten geraten, die sich trotz Ihres gegenteiligen Wunsches zieren, eine Anzeige aufzunehmen.
Da es sich hier zu eine Ordnungswidrigkeit handelt, besteht zumindest kein uneingeschränkter Verfolgungszwang seitens der Polizei.

In diesem Fall würde ich mir jeweils die Vorfälle notieren und diese schriftlich per Post bei der Polizei anzeigen. Dann kann man jedenfalls nicht abgewiesen werden.

Ansonsten ist es ein Irrtum zu glauben, daß irgendwelche Hausordnungen polizeiliches Handeln beeinflussen. Maßgebend sind für die Polizei Gesetze.
Verstöße gegen eine Hausordnung mögen den Vermieter interessieren, nicht jedoch die Polizei.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 25.05.05, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Polizei mehr als einmal in einer Nacht kommen muß und die Lärmbelästigung jeweils selbst miterlebt, nimmt sie durchaus den Verursacher auch mal für eine Nacht mit auf die Wache.
Vor meinem alten Haus gab es das auch mal (nachts um 4), da haben die freundlichen Herren in Grün den lautesten Störenfried gleich beim ersten Mal kassiert, weil der bei der angeordneten Abfahrt (inkl. Platzverweis) noch die Autotür laut zuschlagen zu müssen glaubte. Cool
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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cs-sunshine
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.04.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 25.05.05, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

Das war ja eine sehr ausführliche informative Antwort. Vielen Dank.

Als Zeuge aussagen wäre nicht so schlimm. Schließlich will ich nur meine Nachtruhe haben. Und die steht mir ja wohl zu. Protokoll ist seit heute Nacht angefangen.

Schade, dass manche Menschen keine Rücksichtnahme kennen.
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Borg_28
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 163

BeitragVerfasst am: 25.05.05, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Protokoll ist bei dieser Sache meiner Meinung nach sehr wichtig, da man damit in einem möglichen Verfahren dem Richter die Beeinträchtigungen und das Ausmaß der Ruhestörung am besten verdeutlichen kann! Zu sagen "es war fast täglich" ist da nicht so wirkungsvoll wie ein Protokoll.

Dieses sollte enthalten:

Datum
Uhrzeit (Begin und Ende der Rühestörung)
Polizeibenachrichtigung ja/nein
Uhrzeit (Eintreffen der Polizei)
Name der Beamten
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Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 25.05.05, 23:49    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Wenn die Polizei mehr als einmal in einer Nacht kommen muß und die Lärmbelästigung jeweils selbst miterlebt, nimmt sie durchaus den Verursacher auch mal für eine Nacht mit auf die Wache.
Vor meinem alten Haus gab es das auch mal (nachts um 4), da haben die freundlichen Herren in Grün den lautesten Störenfried gleich beim ersten Mal kassiert, weil der bei der angeordneten Abfahrt (inkl. Platzverweis) noch die Autotür laut zuschlagen zu müssen glaubte. Cool


Ich kann da noch einen draufsetzen: ich hatte mal nette Nachbarn, die meinten einmal die Woche eine 48-Stunden-Party feiern zu muessen.

Okay - Wohnungseinweihung hat man noch durchgelassen, den Polterabend auch, dann wurde es ein wenig zu viel.

Die Polizei wurde in der besagten Nacht mehrmals gerufen und nicht nur von mir. (Mir hatte man, als ich um zwei oder drei Uhr frueh bat, die Musik leiser zu machen, Pruegel angedroht. Darauf dacht ich halt, dass das ein Fall fuer die Gruen-Weissen sei...)

Beim ersten Mal wurde ermahnt, dann verwarnt, dann festgenommen - der groesste Teil der Bande. Und als Sahnestueckchen wurde die Stereoanlage beschlagnahmt. Die nicht festgenommenen, ueberwiegend Frauen, sassen dann vor dem Haus auf der Treppe und krakelten, weil sie betrunken und sauer waren. Also kamen die Freunde und Helfer wieder und nahmen die "Damen" auch noch mit.

Falls man meint, das haette die Bande fuer die Zukunft gewarnt, weit gefehlt! Aber von da an brauchten wir nur noch zu sagen, in welcher Strasse die Ruhestoerung stattfindet und die Polizei wusste sofort, wo sie die Uebeltaeter finden kann. Irgendwann sind wir diese liebenswuerdigen Nachbarn allerdings losgeworden.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 26.05.05, 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

Dummerchen hat folgendes geschrieben::
Und als Sahnestueckchen wurde die Stereoanlage beschlagnahmt.


Das ist oft sogar die erste (und wirkungsvollste) Maßnahme, wenn die Ruhestörung hauptsächlich von der Musikanlage ausging oder die Anzahl der Partygäste so hoch ist, daß man einzelne Störer schwer herauspicken kann. Immerhin ist meistens eine Fete vorbei, wenn die Musik nicht mehr läuft. Erst wenn das auch nicht fruchtet, wird dann notfalls die komplette Truppe mit Platzverweis (auch in Privatwohnung) oder Verhaftung beglückt.
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Seidelmann
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 15:38    Titel: Wohnheim Antworten mit Zitat

Hallo,

das ist eine sehr interesante Diskussion, und ich wollte eine Frage stellen. Was macht man, wenn man in einem Studentenwohnheim wohnt, und es sind immer irgendwelche anderen Personen, die eine laute Party auf dem Innenhof organisieren?
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Klein-Fritzchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 2262

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 17:17    Titel: Re: Wohnheim Antworten mit Zitat

Seidelmann hat folgendes geschrieben::
Hallo,

das ist eine sehr interesante Diskussion, und ich wollte eine Frage stellen. Was macht man, wenn man in einem Studentenwohnheim wohnt, und es sind immer irgendwelche anderen Personen, die eine laute Party auf dem Innenhof organisieren?


Im Prinzip macht man das, was hier beschrieben wurde.
Das ganze gestaltet sich natürlich insofern schwieriger, da die Beteiligten ständig wechseln.
Um gegen einzelne Personen rechtlich vorzugehen, benötigt die Polizei natürlich jedesmal die Personaldaten der Personen.
Zudem muß die Polizei den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten. Sie ist gut beraten, wenn sie nicht gleich irgendwelche Partyteilnehmer einsperrt.

Letztlich bleibt nur eines. Immer wieder die Polizei rufen.
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Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen!
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Destiny
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 49
Wohnort: Rosenheim

BeitragVerfasst am: 19.07.05, 15:59    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt mal so ne ganz blöde Frage Mit den Augen rollen

Ruft ihr da alle bei der 110 an? Frage
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Destiny
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 49
Wohnort: Rosenheim

BeitragVerfasst am: 19.07.05, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt mal so ne ganz blöde Frage Mit den Augen rollen

Ruft ihr da alle bei der 110 an? Frage
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Klein-Fritzchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 2262

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

Destiny hat folgendes geschrieben::
Jetzt mal so ne ganz blöde Frage Mit den Augen rollen

Ruft ihr da alle bei der 110 an? Frage


Jo !
_________________
Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen!
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