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Gebäudeversicherung, Kündigung nicht möglich

 
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rita.walter
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.10.2004
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 25.05.05, 14:56    Titel: Gebäudeversicherung, Kündigung nicht möglich Antworten mit Zitat

Hallo Forenteilnehmer,

Folgendes Problem:
Gebäudehaftpflichtversicherer will Kündigung nicht annehmen, weil bei Hypothekenvertrag die ordnungsgemäße Versicherung des Hauses Pflicht war. Im Grundbuch sind die geschiedenenen Ehepartner, hatten Gütertrennung, zu 50/50 Anteil eingetragen. Nach der Scheidung lebte der Mann alleine in dem Haus und zahlte auch die Versicherung. Die Versicherung wurde jedoch auf seinen Namen abgeschlossen. Da keine Lösung für das Haus mit Exe erzielt werden konnte und der Mann auch nicht mehr die Tilgungen fürs Haus zahlten konnte, hat er jetzt bei Gericht den privaten Insolvenzantrag gestellt. Obwohl die Gebäudeversicherung duch Schuldnerberatung und Antrag bei Gericht auf Insolvenz informiert ist, lässt sie den Mann nicht aus dem Vertrag. Nun meine Frage, ist das rechtens?
Vorab schon mal vielen Dank für eure Antworten.
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Hamster
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 25.05.05, 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

Die Insolvenz ändert ja nichts am abgeschlossenen Vertrag, oder besteht im Vertrag solch eine schriftliche Klausel ?
Wie lange würde denn der Vertrag noch laufen, wenn er nicht gekündigt werden würde ?
Müßte man mal mehr Infos haben , wie z.B. Vers.-Beginn: Vertragslaufzeit , wie der Antrag beschaffen ist ( von Hand eingetragene Laufzeit, oder fest eingedruckt und nicht änderbar) etc..... .
Wege aus nen Vertrag rauszukommen, gibt es immer, allerdings kanns auch sehr teuer werden, wenn jemanden was passiert und dann keine Versicherung mehr existent ist, weil dann gehts ans Geld des Häuslebesitzers.
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Thom
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 25.05.05, 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke mal hier geht es um eine Realrechtsbestätigung. Das heist, der Versicherer DARF den Vertrag ohne Zustimmung der Gläubigerbank nicht freigeben. Und das wird diese ohne Nachfolgevertrag nicht tun. Und da kommen dann die vielen Möglichkeiten einen Vertrag zu beenden. Aber was wenn die Hütte brennt?
Eine verfahrene Situation die heute leider häufig angetroffen wird.
_________________
WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
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