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matze20 Interessierter
Anmeldungsdatum: 14.05.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 14.05.05, 12:33 Titel: Deckung der Reparaturkosten? |
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Hallo,
ich habe eine Frage in Bezug auf die Reparaturkostenabwicklung.
Und zwar meldet man als Unfallgeschädigter den Schaden (z.B. Blechschaden) am Fahrzeug ebenfalls der Versicherung des Unfallsverursachers.
Die Versicherung bestätigt die Schuld ihres Versicherten (=Unfallverursacher) und gibt dem Geschädigten telefonisch die Angabe, dass wenn die Reparaturkosten am Fahrzeug sich z.B unter 4000€ belaufen werden, die Versicherung in dem Falle nur Fotos vom Schaden und die Rechnung der Reparatur benötigt.
Somit wäre der Fall für beide Parteien theoretisch abgeschlossen.
1.
Welche Garantie hat jedoch der Geschädigte, dass die Versicherung die Kosten (unter 4000€) nach getanner Arbeit der Werkstatt auch wirklich deckt, da es nur eine telefonische absprache gab?
Der Geschädigte müsste doch eigentlich eine schriftliche Zustimmung der Versicherung zur Kostendeckung bekommen!?
2.
Oder wird von der Werkstatt ersteinmal ein Kostenvoranschlag gemacht, sodass der Geschädigte diesen an die Versicherung weiterleitet und diese dem Voranschlag zustimmt?
3.
Wie sieht es aus wenn der Kostenvoranschlag knapp die 4000€-Grenze unterschreitet, jedoch sich am Ende die Kosten auf z.B 4500€ belaufen?
4.
Bei einem Schaden von über 4000€ möchte die Versicherung einen Begutachter zuziehen.
Hat der Geschädigte dann das Recht auf einen eigenen Begutachter und wird der Begutachter jedoch ebenfalls von der Versicherung des Verursachers bezahlt?
5.
Hat der Geschädigte einen Anspruch auf einen Ersatzwagen, und ist es so zu verstehen, dass die Kosten für die Nutzung des Ersatzwagens innerhalb der 4000€ miteingerechnet werden müssen?
D.h. Reparaturkosten und Ersatzwagennutzung werden als eine Einheit betrachtet.
Ich weiss es sind viele Fragen und ich hoffe Ihr könnt mir bei meinen Überlegungen weiterhelfen.
Dank & Gruß: matze |
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uiffi FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.03.2005 Beiträge: 155
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Verfasst am: 14.05.05, 12:44 Titel: |
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die versicherung muss die kostenübernahme schriftlich erteilen
wenn du das an eine werkstatt abgibst hast du damit kein problem, das geht dann dort ruckzuck per fax alles hin und her
fraglich ist wer hat schuld und könnte es noch eine prozentuale aufteilung der schuld geben?
du hast ein recht auf einen eigenen gutachter aber wenn du den selber beauftragst musst du ihn auch selber bezahlen
wenn bsp. die werkstatt einen voranschlag von 3900 € macht und die versicherung den auftrag zur reparatur gibt, muss diese eine zulässige erhöhung des rechnungsbetrages auch auf eigene kappe nehmen
der geschädigte hat anspruch auf ersatzfahrzeug aber die sind mit dem versicherer abzusprechen denn der geschädigte muss die auf einen unfall basierenden nebenkosten so gering wie möglich halten! diese werden aber auf den schaden am fahrzeug nicht noch draufgerechnet sondern sind erforderliche auf den unfall basierende nebenkosten
grüße
uiffi |
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matze20 Interessierter
Anmeldungsdatum: 14.05.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 14.05.05, 12:53 Titel: |
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| ...die Versicherung muss eine schriftliche Kostenzustimmung beim Geschädigten abgeben, bevor er sich in die Werkstatt begibt? |
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matze20 Interessierter
Anmeldungsdatum: 14.05.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 14.05.05, 12:54 Titel: |
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| ...ach ja, angenommen es gibt einen Zeugen der die Schuld des Verursachers bestätigen kann... |
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matze20 Interessierter
Anmeldungsdatum: 14.05.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 14.05.05, 13:32 Titel: |
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Noch ne Frage , muss der Geschädigte den Schaden seiner eigenen Versicherung melden?
Die eigene Versicherung hat doch damit nichts zu tun. |
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uiffi FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.03.2005 Beiträge: 155
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Verfasst am: 15.05.05, 07:17 Titel: |
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nein du kannst auch zu deiner werkstatt gehen und die nehmen dann mit der versicherung kontakt auf damit die werkstatt die den auftrag zur reparatur erhält oder eben nicht damit ein gutachter vor der reparatur den schan begutachtet,
unterschreibst du den reparaturauftrag wird die werkstatt die reparatur auch dir in rechnung stellen also vorsicht, wenn sich dann heraus stellt das der schaden höher ist als du geld von der versicherung bekommst, bleibst du auf dem schaden sitzen
der zeuge hat mit der versicherungstechnischen abwicklung nichts zu tun, den solltest du lieber der polizei vorstellen (sofern die polizei zum unfall geholt wurde)
deine versicherung muss nur dann bescheid wissen wenn du z.b. über vollkasko etwas abwickeln möchtest denn das geht nur über deine versicherung logisch
grüße
uiffi |
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matze20 Interessierter
Anmeldungsdatum: 14.05.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 15.05.05, 14:56 Titel: |
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Vielen Dank!
Gruß: matze |
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iustitia noch neu hier
Anmeldungsdatum: 14.05.2005 Beiträge: 2
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Verfasst am: 25.05.05, 21:16 Titel: |
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Hi,
muß meinem Nickname gerecht werden und mich mal kurz hier einschalten. Auch wenn es wahrscheinlich schon zu spät ist.
Nach einem unverschuldeten Unfall hast Du das Recht einen Gutachter Deiner Wahl aufzusuchen. Die gegnerische Versicherung muß diesen bezahlen und wird sie i.d.R. auch tun. Dann kannst Du entscheiden, ob Du den Schaden reparieren oder Dir die Summe im Gutachten auszahlen läßt. Allerdings dann ohne MwSt. |
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matze20 Interessierter
Anmeldungsdatum: 14.05.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 30.05.05, 20:00 Titel: |
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...genau so ist es abglaufen...
danke und gruß: matze |
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