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hallo erstmal
bin neu hier und schoen hierher gefundenzu haben )
zwangsgeld wurde gegen mich verhaengt wegen angeblich nicht offengelgter abrechnungen, mein schreiben an das gericht, dass es doch nicht so sei wurde nicht beachtet.
daraufhin kommt zweites zwangsgeld und ich beauftrage einen anwalt, der nun den "zwangsgeldbetreiber" bittet, doch mal mitzuteilen, welche auskuenfte er denn nun haben moechte ?
worauf dieser antwort, er werden seinen mandanten befragen - die antwort war, das sein mandant mit 5000,- euro vergleichssumme keine auskuenfte mehr braeuchte, um das thema zu erledigen boten wir (ich) 1000euro, alternativ alle gewuenschten auskuenfte,
woraufhin der" zwangsgeldbetreiber" das zweite zwangsgeld zur vollstreckung brachte.
ich befuerchte jetzt, dass auch ein drittes und viertes zwangsgeld wahrscheinlich werden, bis hin zur privaten insolvenz, da ich bislang immer noch nicht erfahren habe, was der "zwangsgeldbetreiber"denn nun eigentlich will, bzw. in meinen worten, warum ich dafuer zu bezahlen habe, das dieser anwalt nicht definitiv sagen kann, was er von mir moechte ?
mir stellt sich hier eindeutig die frage, ob dies ein anwaltliches vorgehen ist, welches ich der rechtsanwaltkammer melden sollte ? schreiben meines anwaltes, mit der bitte um auskunft darueber, was denn nun offengelegt werden soll blieben ergebnislos.
ich weiss mir nicht weiter zu helfen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
danke fuer die aufmerksamkeit
gruss aus dem schoenen wedel
alfred leichsenring _________________ jeder tag ein neuer tag
Auch wenn Rechtsberatung im Einzelfall hier nicht zulässig ist, bleibt als erste Kritik an diesem Beitrag die Feststellung, daß die Sachlage völlig unzureichend dargestellt ist.
1. Was für ein "Zwangsgeld" wurde denn von wem verhängt?
2. Was ging der Sache voraus? Mahnbescheid? Vollstreckungsbescheid? Gerichtsurteil?
3. Was bedeutet das mit den "5000,- euro vergleichssumme"? (Gab es einen gerichtlichen Vergleich über 5000 EUR, aus dem nun vollstreckt wird?)
Wenn die Gegenseite erfolgreich vollstrecken kann, muß der Anspruch ja irgendwann und irgendwo einmal rechtskräftig festgestellt worden sein, folglich kann sich dann der Schuldner doch kaum noch auf "Nichtwissen" berufen.
> mir stellt sich hier eindeutig die frage, ob dies ein anwaltliches vorgehen ist, welches ich der rechtsanwaltkammer melden sollte ?
Vielleicht sollten Sie erst einmal aufklären, wie die "Zwangsgelder" zustande kamen, bevor Sie das Verschulden auf der Gegenseite suchen.
Es ist jedenfalls ausgeschlossen, daß irgend jemand "Zwangsgelder" vollstreckbar verhängen kann, ohne daß Ihnen bekannt ist, wofür. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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ich habe mich bemueht, den text allgemein zu halten-
es handelt sich um abrechnungen aus verkauften werbeanzeigen fuer einen sportverein.
um die laufenden abrechnungen transparent zu gestalten wurden diese in einem eigens dafuer geschreibenen bereich im internet, in einem zugangsgeschuetztem ordner dem verein bereitgestellt.
dem anwalt, ich bezeichne ihn mal im folgenden als gegenanwalt (gibt es bestimmt eine fachbezeichnung fuer), langte dieses nicht, oder es war ihm nicht bekannt und er schrieb mich an, mit der allgemeinen forderung zur offenlegung der daten - den verweis auf die bereitstellung im internet tat er ab, somit habe ich die daten ausgedruckt und ihm zukommen liessen.
ausser allgemeinen mitteilungen, dass ihm diese informationen nicht genuegen, teilte aber bislang nicht mit, welche informationen er nun konkret haben moechte, so dass es fuer mich keine chance gab seinem begehren nach auskunft zu entsprechen -
-ohne mahnbescheid kam der gerichtsbescheid mit der ankuendigung des von ihm beantrgten zwangsgeldes zu erzwingung der auskunftpflicht (die ich ja eigentlich auch nie verweigert habe), woraufhin ich das gericht anschrieb und mitteilte, das ich meiner meinung nach meiner auskunftspflicht nachgekommen sei.
- zu einer auseinandersetzung hierueber kam es nicht, sondern kurze zeit spaeter zur vollstreckung in gestalt des obergerichtsvollziehers. (1000,- euro)
das stellt sich mir schon alles als sehr fragwuerdig dar, zumal nach bezahlung des zwangsgeldes erneut ein schreiben des gerichts ueber die erneute festsetzung (5000,- euro) eines zwangsgeldes kam, ohne dass irgendetwas dazwischen stand weder hat sich der gegenanwalt gemeldet um auskunft zu bezeichnen oder zu bekommen, noch sonst bin ich zu irgendwelchen auskuenften aufgefordert worden (ich weiss immer noch nicht, was er will) nun bin ich aber realist und moechte in erster linie mal verhinden, das dieser kreis sich weiter dreht, bezahlen und auf naechstes zwangsgeld warten. ich beauftrage also nun meineseits einen anwalt, der den gegenanwalt anschreibt, mit der bitte, doch mitzuteilen, welche auskuenfte er benoetigt und das ich zu jeder gewuenschten auskunft bereit bin, paralel an das gericht, welches daraufhin die summe zwar von 5000,- auf 2000,- euro reduziert unddie vollstreckung aussetzt ? oder macht das der anwalt?
statt mitzuteilen, welche auskuenfte denn nun gewuenscht werden, teilt der gegenanwalt mit, das er seinen mand. (den verein fragen werden)
und statt liste ich brauche dies das und jenes oder aufstellung in anderer sortierung oder wie auch immer kommt als antwort, sein mandant (der verein) sei bereit, das ganze im vergleich gegen ein bezahlung von 5000,- euro abzuschliessen.
ich sage meine anwalt er moege doch hinschreiben, das wir bereit seinen 1000,- euro zu zahlen (was mir schon aerger mit meiner frau einbrachte / mein gedanke - spart zeit und aerger) andernfalls wir selbstverstaendlich zu auskunft bereit seien.
damit war der gegenanwalt nicht einverstanden.
waehrend im letzten schreiben mein anwalt ein telefongespraech unter anwaelten anbot, welches anfang der letzten woche stattfinden sollte bekam ich ein schreiben vom obergerichtsvollzieher ueber die vollstreckung des zwangsgeldes
ein teufelskreis
der inhaltlich kein stueck vorankommt ?
und immer wieder der gedanke, das kann nicht wahr sein, das darf ein anwalt doch nicht ?
und ich habe keine chance das in irgendeiner form zu beenden.
und wieso das gericht dem stattgibt kann ich auch nicht nachvollziehen, es sein es ist fuer die ein ungepruefter formaler akt, was ich mir aber wiederum auch nicht vorstellen kann.
hilflose gruesse aus dem sonnigen wedel
alfred leichsenring _________________ jeder tag ein neuer tag
hinsichtlich der verpflichtung ihres mandanten verweisen wir auf die rechtskraeftige entscheidung des landgerichtes itzehoe . . . . .
ihrem mandanten ist insofern nicht nur aufgrund der ehemaligen vertraege, sondern auch aufgrund des versaeumnis-urteils bekannt, was unsere mandantschaft fordert.
ihr mandant hat unserer mandantschaft auskunft ueber . . . . gemaess vertrag .....zu erteilen
die entsprechenden abrechnungen vorzunehmen und die auskunft und abrechnung gegenueber unserer mandandtschaft zu belegen.
da diese bisher nicht erfolgt ist, ist ja das weitere zwangsgeld gegen ihren mandanten verhaengt worden
dieser anwalt hat von mir abrechnungen und auskuenfte bekommen - wenn ihm selbiges nicht genuegt, waere es ein einfaches mir mitzuteilen, was er denn fuer auskuenfte haben moechte ? aber eben das tut er nicht - ich werde das gefuehl nicht los, er hat kein interesse, zur sachlichen klaerung und ich weiss immer noch nicht, was er von mir will ??
wie soll ich mich da nur verhalten ???????????
gibt es eine anwaltliche vermittlungsstelle ????
gibt es jemanden der hier helfen kann ????????
sollte ich versuchen die anwaltskammer anzusprechen ????????
ich weiss nicht, wie das weitergehen soll
gruss aus wedel
alfred leichsenring _________________ jeder tag ein neuer tag
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 27.05.05, 10:57 Titel:
Was steht denn im Urteil und was haben Sie bisher der Gegenseite ausgehändigt?
Und wieso weiß eigentlich Ihr Anwalt nicht, was man unternehmen kann? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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das urteil liegt bei meinem ra, es steht sinngemaess drin
ein zwangsgeld festgesetzt zur erzwingung der auskunftspflicht.
der gegenanwalt hat zugang zu den im internet dargestellten abrechnungsdaten,
die sich gliedern in
gestellte rechnungen, datum, summen, eingaenge
kosten, datum, summen, bezahlungen
zahlungen an den verein abrechungen
kostenzusammenstellung
da dies nicht genuegte wurden die tabellen ausgedruckt und dem gegenanwalt zugesandt -
ich denke, es steht mir nicht zu, hier die onlinedarstellung zu veroeffentlichen
mein anwalt schien mir zu zaghaft - seine vorgehen darauf bedacht, eine zwangsgeldvollstreckung zu vermeiden, was ja sinnig ist, aber nicht funktionier hat.
auf mein bestreben hin hat er jetzt (heute) ein schreiben an den gegenanwalt geschickt und teilt ihm mit, dass er von der ingangsetzung der vollstreckung ueber mich erfahren hat (ist da keine kommunikation unter anwaelten ueblich ?)
des weiteren schreibt er
"dieses duerfte durchaus rechtsmissbraeuchlich sein, weil wir ihrer manddantschaft mit telefax vom 12.05.2005 mitgeteilt haben, dass unser mandant bereit ist, jede von ihrer mandantschaft geforderte auskunft zu erteilen" ... und jeden geforderten beleg vozulegen.
"es kann kaum sein, dass ihre mandantschaft keine konkreten fragen stellt und quasi durch die betreibung von zwangsgeldern rechtsmissbraeuchlich versucht wird, hier gelder unseres mandanten zu erhalten"
(in meiner naivitaet hab ich nicht mal gewusst, dass die zwangsgelder an die gegenseite gehen ?)
.....
"weiter gehen wir davon aus, dass sie den zwangsvollstreckungsauftrag zuruecknehmen. sollte dies nicht geschehen, hat unser mandant uns bereits gebeten, die anwaltskammer einzuschalten, weil er dieses vorgehen fuer - wie gesagt - rechtsmissbraeuchlich haelt.
ich denke, dass mein anwalt damit den richtigen weg einschlaegt und sollte der zwangsgeldvollstreckungsauftrag nicht zurueckgenommen werden denke ich ist das wirklich ein fall fuer die anwaltskammer - oder seh ich das auch falsch ??? _________________ jeder tag ein neuer tag
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 27.05.05, 15:41 Titel: Re: urteil
realy hat folgendes geschrieben::
(in meiner naivitaet hab ich nicht mal gewusst, dass die zwangsgelder an die gegenseite gehen ?)
Das tun sie auch nicht.
Ihr Anwalt meint vielmehr, die Gegenseite versuche, Sie durch die Zwangsgelder (die gehen an die Gerichtskasse) dazu zu bewegen, einem für Sie ungünstigen Vergleich (eben über diese 5000 EUR) zuzustimmen - das wären dann die "Gelder unseres Mandanten". _________________ DefPimp: Mein Gott
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