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Mobbing durch SCHULLEITER :(

 
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velvetblue
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Anmeldungsdatum: 24.05.2005
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 24.05.05, 17:36    Titel: Mobbing durch SCHULLEITER :( Antworten mit Zitat

Ich hatte heute mündliches Abi in Mathe und Politischer Weltkunde.

Bei beiden Fächern war mein Schulleiter anwesend obwohl er mit diesen an sich nicht viel zu tun hat und mischte sich auch tatkräftig in das Prüfungsgeschehen ein.

In Mathe hätte ich nur 1 Punkt gebraucht. Während der Prüfung tuschelte er mit dem Lehrer neben sich und sie lachten, dann lies er eine abfällige Bemerkung fallen als ich etwas falsch an die Tafel schrieb "Mein Gott Mädchen!"

Später hieß es ich könne mich schonmal mental auf PW vorbereiten - also folglich keine 0 Punkte in Mathe sonst wäre ich ja nicht weiter gekommen; außerdem hätte ich den einen Punkt mindestens durch meine Answesenheit oder wenigstens dadurch, dass ich Dinge korrekt wusste, was mein Mathelehrer bestätigte bekommen müssen!

Dann kam meine PW Prüfung bei der ich einiges gefragt wurde (und das teilweise auch wieder von meinem Schulleiter, der dabei selbstgefällig grinste) was mit den Fragen auf dem Aufgabenbogen nicht viel zu tun hatte.

Nach der Prüfung wurde mir von meinem Schulleiter dann mitgeteilt, dass ich durchgefallen sei, auf einmal waren es dann doch 0 Punkte in Mathe und nur 3 Punkte in PW (hätte 5 gebraucht und normaler Weise habe ich standartmäßig 7, also alles sehr merkwürdig, vor allem, da ich auch genug Kenntnisse für 5 Punkte besaß).



Er fragte mich, was zur Hölle mir denn wichtiger sei als Schule. Schauspiel vielleicht? (meine beste Note ist eine 2+ in darstellendem Spiel)

Dann legte er mir Nahe, die Schule zu verlassen. (Etwas, dass er auch meiner
Mutter schon einmal geraten hat). Ich hätte bis Montag Zeit, mich zu entscheiden ob ich wiederholen oder gehen wolle.

Als nächstes fragte er mich, ob ich mich nun bei meiner Mutter ausheulen wollte.
Ich sagte nein, die sei arbeiten.
Dann fragte er, ob ich wenigstens einen Freund hätte, bei dem ich mich ausheulen könnte und zu guter Letzt bot er mir meine Tutorin zum ausheulen an.
Ausheulen ... auf dieses Wort legte er wirklich sehr viel Wert.

_____________________________________________

Den Gefallen Trähnen zu vergießen tat ich ihm allerdings nicht, aber ich frage mich, ob ich etwas dagegen machen kann schließlich gibt es keinen sichtbaren Grund für sein Verhalten mir gegenüber!
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 24.05.05, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ob das Geschehen während der Prüfung korrekt war, lässt sich von hier aus nicht beurteilen.
War er zugelassener Prüfer? Wenn ja, hatte er das Recht, Fragen zu stellen. Auch welche, die mit der gestellten Aufgabe wenig oder auch gar nichts zu tun haben.

Die Sache mit dem einen Punkt wegen Anwesenheit bzw. einiger richtiger Antworten ist so auch nicht korrekt. Zu mindest in Hessen benötigt man für den ersten Punkt 20% der erwarteten Leistung.

Die Sache mit dem "Ausheulen" allerdings war nicht korrekt. Dagegen lässt sich aber wohl kaum etwas ausrichten.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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velvetblue
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Anmeldungsdatum: 24.05.2005
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 24.05.05, 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich komme aus Berlin.

Mir war bisher bekannt, dass 0 Punkte hier als Leistungsverweigerung gewertet werden welche ich nicht betrieben habe.

Ich weiß leider nicht, ob er als Prüfer zugelassen war. Aber der Typ macht eh, was er will...

Warum darf er eigentlich Fragen stellen die mit dem Thema nichts zu tun haben? Wenn das 3. Semester abgefragt wird darf er doch nicht plötzlich Fragen aus dem 1. stellen oder??
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 24.05.05, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann nur für Hessen sprechen.

Aber ich bin mir sicher, dass der "Anwesenheitspunkt" auch in Berlin ein unter Schülern kursierender Mythos ist. Auch hier wird an den ersten Punkt eine gewisse Anforderung gestellt sein.
Zumindest in Hessen ist es so, dass die mündliche Prüfung zwei Semester übergreifen muss, aber durchaus am Rande - also nicht schwerpunktmäßig - andere Themenbereiche umfassen kann.

Wer in der eigenen Prüfungskommission sitzt, sollte man in der Regel wissen.
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velvetblue
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Anmeldungsdatum: 24.05.2005
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 24.05.05, 20:10    Titel: Antworten mit Zitat

Auf unseren Zetteln steht nicht, wer in der Komission sitzt.
Da steht nur der Lehrer bei dem wir im aktuellen Semester das Fach hatten.

Desweiteren ist wie gesagt eher die Sache am Kursieren, dass man 0 Punkte nur bei Leistungsverweigerung bekommt.

Zudem habe ich Leistung erbracht, und auch korrekte Antworten, die müssen doch gewertet werden. Traurig
Das ist dann wohl die Sache mit dem Mündlichen; dass du als Schüler es nicht nachweisen kannst und somit ange*rscht bist wenn Aussage gegen Aussage steht und sich plötzlich 1 Punkt in 0 Punkte verwandelt Weinen

Ja, richtig 2 Schwerpunktsemeseter: 3. und 4. aber nichts aus beispielsweise dem 2. oder von sonst irgendwann :/
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velvetblue
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Anmeldungsdatum: 24.05.2005
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 26.05.05, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

Schade, dass sonst noch niemand geantwortet hat!

Ich kann einfach nicht glauben, dass es für mich als Schülerin keine Möglichkeiten gibt mich dagegen zu wehren!
Ich dachte wir leben in einem Rechtsstaat. Weinen
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 26.05.05, 20:16    Titel: Antworten mit Zitat

Mit allem, was wir bisher wissen, ist aber auch keine defintive Rechtsverletzung festzustellen.
Am besten, man beauftragt einen Anwalt.

Wenn man tatsächlich vorhat, das Ergebnis der Abiturprüfung anzufechten, schafft man das als Laie sowieso nicht.
_________________
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 26.05.05, 22:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hätte schon Zweifel, ob es - auch in Berlin - für die Hochschulreife wirklich ausreicht, wenn man zum Thema Mathematik nur sagen kann:

"Ich weiß zwar überhaupt nichts, aber ich war immerhin anwesend."


Der Schulleiter ist oft (ob auch in Berlin, sehe man in der dortigen Schulordnung nach) der Vorsitzende des Prüfungsausschusses und darf schon deshalb an jeder einzelnen Prüfung teilnehmen und natürlich auch Fragen stellen. Er soll am Ende ja auch das Zeugnis unterschreiben, das die Reife für den Besuch einer Hochschule bescheinigt.
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tthomas
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 27.05.05, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich bin mir relativ sicher zu wissen das man auch in BW für die blose Anwesenheit einen Punkt bekommt. Ist eben in Mathe besonders interessant da es jetzt ja durch die Reform so ist das jeder Mathe 4-stündig machen muß und es so Leute gibt die eine Klausur auch schon gern mal nach 30 sek. abgeben weil sie es einfach nicht verstehen...

gruß
Thomas
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 27.05.05, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

Der Gesetzestext würde mich interessieren.
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gloriaD
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 07.03.2005
Beiträge: 1484

BeitragVerfasst am: 27.05.05, 14:28    Titel: Re: Mobbing durch SCHULLEITER :( Antworten mit Zitat

velvetblue hat folgendes geschrieben::
Ich hatte heute mündliches Abi in Mathe und Politischer Weltkunde.

Bei beiden Fächern war mein Schulleiter anwesend obwohl er mit diesen an sich nicht viel zu tun hat und mischte sich auch tatkräftig in das Prüfungsgeschehen ein.

In Mathe hätte ich nur 1 Punkt gebraucht. Während der Prüfung tuschelte er mit dem Lehrer neben sich und sie lachten, dann lies er eine abfällige Bemerkung fallen als ich etwas falsch an die Tafel schrieb "Mein Gott Mädchen!"

Später hieß es ich könne mich schonmal mental auf PW vorbereiten - also folglich keine 0 Punkte in Mathe sonst wäre ich ja nicht weiter gekommen; außerdem hätte ich den einen Punkt mindestens durch meine Answesenheit oder wenigstens dadurch, dass ich Dinge korrekt wusste, was mein Mathelehrer bestätigte bekommen müssen!

Dann kam meine PW Prüfung bei der ich einiges gefragt wurde (und das teilweise auch wieder von meinem Schulleiter, der dabei selbstgefällig grinste) was mit den Fragen auf dem Aufgabenbogen nicht viel zu tun hatte.

Nach der Prüfung wurde mir von meinem Schulleiter dann mitgeteilt, dass ich durchgefallen sei, auf einmal waren es dann doch 0 Punkte in Mathe und nur 3 Punkte in PW (hätte 5 gebraucht und normaler Weise habe ich standartmäßig 7, also alles sehr merkwürdig, vor allem, da ich auch genug Kenntnisse für 5 Punkte besaß).

Er fragte mich, was zur Hölle mir denn wichtiger sei als Schule. Schauspiel vielleicht? (meine beste Note ist eine 2+ in darstellendem Spiel)

Dann legte er mir Nahe, die Schule zu verlassen. (Etwas, dass er auch meiner
Mutter schon einmal geraten hat). Ich hätte bis Montag Zeit, mich zu entscheiden ob ich wiederholen oder gehen wolle.

Als nächstes fragte er mich, ob ich mich nun bei meiner Mutter ausheulen wollte.
Ich sagte nein, die sei arbeiten.
Dann fragte er, ob ich wenigstens einen Freund hätte, bei dem ich mich ausheulen könnte und zu guter Letzt bot er mir meine Tutorin zum ausheulen an.
Ausheulen ... auf dieses Wort legte er wirklich sehr viel Wert.

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Den Gefallen Trähnen zu vergießen tat ich ihm allerdings nicht, aber ich frage mich, ob ich etwas dagegen machen kann schließlich gibt es keinen sichtbaren Grund für sein Verhalten mir gegenüber!


Die Schilderung ist ein bißchen chaotisch - das ist ja verständlich.

Aber wenn das eine wichtige Sache für Sie ist, kann man wirklich nur empfehlen: Sofort einen Anwalt in Berlin aufsuchen, der auf Schulrecht spezialisiert ist. Gibt es dort bestimmt! "Mein Gott Mädchen!" etc. klingt evtl. nach unzulässiger Verunsicherung (??).
Viel Erfolg!
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gloriaD
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 27.05.05, 16:07    Titel: Antworten mit Zitat

tthomas hat folgendes geschrieben::
Also ich bin mir relativ sicher zu wissen das man auch in BW für die blose Anwesenheit einen Punkt bekommt. Ist eben in Mathe besonders interessant da es jetzt ja durch die Reform so ist das jeder Mathe 4-stündig machen muß und es so Leute gibt die eine Klausur auch schon gern mal nach 30 sek. abgeben weil sie es einfach nicht verstehen...


0 Punkte = Leistungsverweigerung oder gleichwertig

Reine Anwesenheit (ohne wenigstens den Versuch einer Beantwortung einer Frage) oder Abgabe eines leeren Blattes ist einer Leistungsverweigerung gleichwertig.

Auch dürfte etwa eine Prüfung der Art "Wie hieß der erste deutsche Kaiser?" - "Donald Duck. Ich geh dann jetzt." nach keiner sinnvollen Einteilung eines Punktes würdig sein.
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
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velvetblue
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.05.2005
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 28.05.05, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ich freue mich sehr, dass doch noch so viele geantwortet haben Smilie

FM hat folgendes geschrieben::
Ich hätte schon Zweifel, ob es - auch in Berlin - für die Hochschulreife wirklich ausreicht, wenn man zum Thema Mathematik nur sagen kann:

"Ich weiß zwar überhaupt nichts, aber ich war immerhin anwesend.".


Ich wusste aber genug um einen Punkt zu kriegen Weinen

FM hat folgendes geschrieben::
Der Schulleiter ist oft (ob auch in Berlin, sehe man in der dortigen Schulordnung nach) der Vorsitzende des Prüfungsausschusses und darf schon deshalb an jeder einzelnen Prüfung teilnehmen und natürlich auch Fragen stellen. Er soll am Ende ja auch das Zeugnis unterschreiben, das die Reife für den Besuch einer Hochschule bescheinigt


Aber sicherlich ist es ihm nicht erlaubt mich zu beleidigen und auszulachen... anscheinend vertraut er darauf, dass im Falle der mündlichen Prüfung Aussage gegen Aussage steht.
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Gammaflyer
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 28.05.05, 18:23    Titel: Antworten mit Zitat

velvetblue hat folgendes geschrieben::
Ich wusste aber genug um einen Punkt zu kriegen


Genau das zu beurteilen, ist nicht Ihre Sache. Und ich bin immer noch davon überzeugt, dass der Schritt zum ersten Punkt der größte in der Bewertungsskala ist. Bestimmt auch in Berlin.

velvetblue hat folgendes geschrieben::
Aber sicherlich ist es ihm nicht erlaubt mich zu beleidigen und auszulachen...


Das ist es nicht, aber "Mein Gott Mädchen"(alles andere war ja nach der Prüfung) wird wohl nicht reichen, um das Ergebnis anzufechten.
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Dr. Christian Birnbaum
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 391
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 29.05.05, 09:26    Titel: Antworten mit Zitat

Da gibt es für Berlin eine Verordnung über die gymnasiale Oberstufe, die ich mir im Moment nicht anzeigen lassen kann, weil ich ein .pdf-Problem habe. Die Adresse lautet http://www.senbjs.berlin.de/schule/rechtsvorschriften/verordnung_gymnasiale_oberstufe/vogo_2004.pdf. Darin müsste auch geregelt sein, wer Mitglied der Prüfungskommission sein darf und ob der Schulleiter dazu gehört. Das ist in den Ländern unterschiedlich geregelt.

Die Frage, bis zu welcher Leistungsgrenze null Punkte gegeben werden dürfen, wird heiß diskutiert. Ich persönlich bin der Auffassung, dass in der Tat eine gewisse Nähe zur Leistungsverweigerung erforderlich ist, um eine Prüfungsleistung mit null Punkten zu bewerten. Tipp: Schreiben Sie SOFORT eine AUSFÜHRLICHE schriftliche Darstellung zum Prüfungsverlauf, zu den einzelnen gestellten Fragen, zu Ihren Antworten, zum Verhalten der Prüfer, zu jedem Detail und reichen Sie diese ebenso sofort bei der Schule zur Stellungnahme herein. Mündliche Prüfungen sind flüchtig. Wenn man nicht schnell handelt, ist schon vieles verloren.

Die Sache mit dem "Mein Gott Mädchen" und dem "ausheulen" bietet schon Anhaltspunkte für eine mögliche Befangenheit. Das sollte auch in Ihre Darstellung.

Birnbaum
www.birnbaum.de
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