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Verfasst am: 29.05.05, 16:44 Titel: KFZ-Anmeldung bei Schwerbehindertenausweis
Hallo,
ich habe diese Frage bereits nebenan im Verkehrsrecht-Forum gestellt, habe aber das Gefühl, dass sie hier evtl. besser aufgehoben ist.
Ich hätte folgende Frage: Als gesetzlicher Vertreter meines dementen Vaters habe ich einen Antrag auf Schwerbehinderung beantragt und daraufhin u.a. eine Befreiung der KFZ-Steuer erhalten. Seinen Wagen habe ich zwischenzeitlich auf mich selber angemeldet, würde ihn nun aber natürlich wieder auf ihn anmelden, damit ihm die KFZ-Steuer-Befreiung zugute kommt.
Ist dies rechtlich möglich oder muß ein KFZ immer von demjenigen angemeldet werden, der es benutzt?
die Nachteilsausgleiche nach dem Schwerbehindertenrecht sind personenbezogen.
So kann zwar ein KFZ auf den Namen eines Behinderten angemeldet werden. Es ist aber nicht möglich, dass jemand den PKW eines Behinderten für Fahrten zur Arbeit oder sonstwie privat nutzt. Erlaub sind lediglich Fahrten, bei denen der Behinderte dabei ist, oder Besorgungen wie z. B. Einkaufen, Fahrten zum Arzt oder zur Apotheke.
Beruflich ist mir die Problematik gut bekannt, und es ich auch vom Gesetzgeber unbefriedigend gelöst, aber so ist nun mal die Lage.
die Nachteilsausgleiche nach dem Schwerbehindertenrecht sind personenbezogen.
So kann zwar ein KFZ auf den Namen eines Behinderten angemeldet werden. Es ist aber nicht möglich, dass jemand den PKW eines Behinderten für Fahrten zur Arbeit oder sonstwie privat nutzt. Erlaub sind lediglich Fahrten, bei denen der Behinderte dabei ist, oder Besorgungen wie z. B. Einkaufen, Fahrten zum Arzt oder zur Apotheke.
Hallo Andreas,
der Wagen wird vorrangig nur für Einkäufe und Erledigungen genutzt, für Fahrten zur Arbeit überhaupt nicht. Er ist auch Eigentum des Onkels, dieser hatte ihn vor Jahren selber gekauft und gefahren. Wäre bereits das einmalige Nutzen meinerseits für eine "private" Fahrt (also beispielsweise in ein Cafe) verboten?
Wäre bereits das einmalige Nutzen meinerseits für eine "private" Fahrt (also beispielsweise in ein Cafe) verboten?
Wenn Onkelchen nicht auch ´nen Cafe Late schlürft, ja. Bei einer Kontrolle kennt das FA keinen Spaß. Und Einkäufe und Erledigungen? Wer fährt da, der demente Onkel (ich bin ein wenig verwirrt: Onkel vs Vater )
Die Sache ist eigentlich ganz einfach ( ich bin 90 % kb + aG = nix KfzSt), wenn meine Ehefrau mit meinem steuerfreien Auto fährt, muß ich entweder nebendran sitzen, sie auf dem Hin oder Rückweg vom Arzt, KrH ... sein, wo ich während der Fahrt bin, wenn sie mich vorher hingebracht hat. Medikamente für mich holen oder für mich Einkaufen.
Sie darf mit meiner Kalesche (ohne mich als Beifahrer) kein Katzenstreu kaufen, nicht zum Frisör fahren, und schon gar nicht zu ihrer Arbeitsstelle. _________________ Pecunia non olet!
Ne discere cessa.
Es gibt viel zu verdienen, langt zu!
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