Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Honorarvereinbarung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Honorarvereinbarung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Fdachs
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 30.05.05, 11:24    Titel: Honorarvereinbarung Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn mit dem Anwalt eine Honorarvereinbarung auf Stundenbasis abgeschlossen wird, muss der Anwalt in seiner Rechnung
- zum Vergleich die nach BRAGO angefallenen Gebuehren mitteilen?
- Detalierte Angaben zu den erbrachten Leistungen machen? Ist
z.B. "Aktenbearbeitung/Schriftsatz" ausreichend?

Muss ein Anwalt dem Mandanten mitteilen, dass die zu erwartenden Kosten aufgrund der Honorarvereinbarung die Kosten des Streits erheblich ueberschreiten?


Mit freundlichen Gruessen
Thomas
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 30.05.05, 12:26    Titel: Re: Honorarvereinbarung Antworten mit Zitat

Fdachs hat folgendes geschrieben::
Hallo,

wenn mit dem Anwalt eine Honorarvereinbarung auf Stundenbasis abgeschlossen wird, muss der Anwalt in seiner Rechnung
- zum Vergleich die nach BRAGO angefallenen Gebuehren mitteilen?


Nein.

Fdachs hat folgendes geschrieben::

- Detalierte Angaben zu den erbrachten Leistungen machen? Ist
z.B. "Aktenbearbeitung/Schriftsatz" ausreichend?


Grob gesagt: Im Ergebnis ja. Sofern keine konkrete Form des Nachweises der erbrachten Stunden vereinbart ist, muss der Anwalt auf bestreiten mit hin die angefallenen Stunden belegen.

Fdachs hat folgendes geschrieben::

Muss ein Anwalt dem Mandanten mitteilen, dass die zu erwartenden Kosten aufgrund der Honorarvereinbarung die Kosten des Streits erheblich ueberschreiten?


Nein.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.