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Verfasst am: 30.05.05, 18:04 Titel: Mahnung für bezahlte Rechnung
Hi
Folgende Situation:
z.B. wurde bei einer Fahrschule die letzte Rechnung am Tag der Prüfung bar bezahlt und damit war man soweit quit. Alle beglichenen Rechnung wurden vom Fahrlehrer unterschrieben und aufbewahrt. Ein paar Wochen später schreibt seine Sekretärin eine Zahlungserinnerung für die bereits bezahlten Leistungen und das geht später noch weiter mit Mahnungen und schließlich mit der Drohung, die Sache einem Anwalt zu übergeben (Inkasso). Das Problem besteht hier wohl in der Kommunikation zwischen Fahrlehrer und Sekretärin.
Nun die Frage: Wenn man die Angelegenheit nicht mehr mündlich regeln kann/will und es kommt dazu, dass sich ein Inkassobüro darum kümmert, wer muss dann die Anwaltskosten tragen??
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 30.05.05, 23:50 Titel:
Wenn die Forderung zu Unrecht erhoben wird, die Fahrschule. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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