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Hat ein Anwalt Rechnungslegungspflicht??

 
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Luise 33
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.05.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 29.05.05, 09:20    Titel: Hat ein Anwalt Rechnungslegungspflicht?? Antworten mit Zitat

hallo,

mich würde mal noch folgendes interessieren: ich habe gehört, dass ein anwalt, der als betreuer eingesetzt wird, keine rechnungslegungspflicht hat. stimmt das? es kann doch nicht sein, dass er abrechnen darf wie er will und mit dem geld des zu betreuenden ebenso verfahren kann, wie er lust hat!?!?!?

und stimmt es, dass anwälte mehr abrechnen dürfen bei personen, die vermögend sind (um die 35 euro am tag??)? das wären ja wirklich sehr seltsame gesetze...

danke!
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AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 30.05.05, 20:48    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

auch Anwälte müssen einmal pro Jahr die Verwendung des Vermögens offenlegen, und das machen sie bestimmt gerne, denn spätestens dann senden sie ihre Rechnung mit.

Natürlich bekommt ein Anwalt mehr Geld, denn er hat auch schwierigere Betreuungen, so sollte es jedenfalls sein.

Die Welt der Betreuungen ist hierachisch gegliedert, wie es eben dem deutschen Beamtentum entspricht.

Die ehrenamtlichen Betreuer hat Betreute, die fast nie Vermögen besitzen, oft bereits im Heim leben oder kurz davor sind, in das Heim zu kommen. Die schwierigsten Aufgaben sind da schon Anträge auf Sozialhilfe zu sstellen oder sich um eine Heimunterbringung zu kümmern.

Die Berufsbetreuer haben ein wesentlich schwierigeres Klientel, so auch Drogen- und Alkoholsüchtige, für die z. B. Therapieplätze gesucht werden müssen, oder psychische Kranke, teilweise akut erkrankt oder mit Selbstmordabsichten. Diese Betreuer müssen schon eher mal auch nachts "auf der Matte stehen".

Die Anwälte habe Betreuungen, die rechtlich mehr Erfahrung verlangen, allerdings wird ein Anwalt (aus eigener Erfahrung) kaum jemanden in einem Heim für Behinderte oder Seniorenheim besuchen oder ihm Bekleidung besorgen, da ist das persönliche Verhältnis eher etwas distanziert. Zudem werden hier Menschen betreut, die viel Vermögen haben.

Hinzu kommen Vereins- und Behördenbetreuer. Die Behördenbetreuer sind Mitarbeiter der Betreuungsbehörde und haben oft mit den Menschen zu tun, für die sich sonst niemand findet.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass dies meine persönliche Erfahrung bzw. Meinung ist. Andere sehen es vielleicht nicht so.

Persönlich finde ich diese Teilung fürchterlich, aber die Rechtspfleger wachen sehr darüber, dass die Betreuungen entsprechend aufgeteilt werden und grade die Berufsbetreuer, die ja davon leben, nicht zu kurz kommen.

Entsprechend dieser Aufteilung sind die Vergütungen bzw. Aufwandsentschädigungen. Ein ehrenamtlicher Betreuer erhält pro Jahr pauschal 323,-- Euro. Bei den anderen wird nach Aufwand/Zeit abgerechnt, den genannten Stundenlohn von 35 Euro halte ich für normal, mitunter wird auch weniger angesetzt.

Ich hoffe, dies Thema etwas durchsichtiger gemacht zu haben.

Gruss

Andreas
ehrenamtlicher Betreuer
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 31.05.05, 08:19    Titel: Re: ohne Antworten mit Zitat

AndreasHL hat folgendes geschrieben::
Persönlich finde ich diese Teilung fürchterlich, aber die Rechtspfleger wachen sehr darüber, dass die Betreuungen entsprechend aufgeteilt werden


Der Rechtspfleger hat mit der Auswahl der Betreuer (noch) nichts zu tun.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Luise 33
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.05.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 31.05.05, 09:02    Titel: Antworten mit Zitat

hallo andreas,

vielen dank für deine ausführliche antwort! bei der wahl des betreuers wurden wir familien-angehörige seltsamerweise komplett übergangen. nun macht die betreuung eine anwältin, die sich bislang in keinster weise gekümmert hat, die zu betreuende person nicht mal kennt, geschweigedenn ihr krankheitsbild (seit märz!!), sondern wir haben das getan, sowohl menschlich und pflegerisch, als auch finanziell mit auslagen für heim etc. meine großmutter ist auf ihren eigenen wunsch hier. die anwältin weigert sich die betreuung abzugeben und will meine großmutter nun zurück in ihre nähe holen. leider denkt man da doch sehr schnell, dass sie nur an ihr geld will. ich hoffe sehr, dass das rechtlich nicht möglich ist!?!?

also kann die anwältin (die leider den ruf hat, sehr in die eigene tasche "zu betreuen") nicht an das vermögen, wie sie will? aber sicherlich wird sie auch für ihr nichtstun gebühren bekommen, oder wird auch geprüft, ob sie was getan hat oder nicht?

alles eine sehr schwierige situation... aber leider bekommt man bei ämtern keine vernünftige auskunft, geschweige denn hilfe.

danke!!
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AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 31.05.05, 18:24    Titel: Re: ohne Antworten mit Zitat

Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
AndreasHL hat folgendes geschrieben::
Persönlich finde ich diese Teilung fürchterlich, aber die Rechtspfleger wachen sehr darüber, dass die Betreuungen entsprechend aufgeteilt werden


Der Rechtspfleger hat mit der Auswahl der Betreuer (noch) nichts zu tun.


Hallo,

zumindest hier am Wohnort haben die Rechtspfleger schon ein Wörtchen mitzureden. Denn sie bekommen von der Betreuungsbehörde einen Vorschlag, wer die Betreuung übernehmen soll, sind daran aber nicht gebunden.

Gruss

Andreas
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AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 31.05.05, 19:12    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

bei Problemen mit dem Betreuer wird eigentlich immer dazu geraten, sie von einem Anwalt beraten zu lassen, besonders, wenn der Betreuer selbst Anwalt ist.

Die persönliche Betreuung ist, jedenfalls in dem Umfang, wie es hier geschildert wurde, nicht Sache der Anwältin, das kann sie gar nicht leisten, und sie muss es auch nicht.

Natürlich soll der Betreuer ein (gutes) persönliches Verhältnis zum Betreuten aufbauen und sich um seine Belange kümmern, aber es heisst auch: Der Betreuer vertritt den Betreuten gerichtlich und aussergerichtlich. Mit anderen Worten: der Betreuer muss das leisten, was auch das Amtsgericht leisten würde, wenn es die Betreuung selbst führt.
Und das Gericht würde weder viele Besuche durchführen noch z. B. einen neuen Rasierapparat besorgen.

Da muss man also schon abwägen.

Hinsichtlich der Finanzen ist die Sache eigentlich ganz klar, einmal im Jahr muss der Betreuer dem Gericht nachweisen, wie er das Vermögen des Betreuten verwendet hat.

Natürlich kann auch ein Betreuer, egal ob Anwalt oder Ehrenamtlicher, betrügen. Schwarze Schafe gibt es überall. Bei Umstimmigkeiten oder Verdacht an das Gericht oder einen Anwalt wenden.

Die Anwältin wird, so kenne ich das jedenfalls, minutengenau die eigene Tätigkeit abrechen. Was dann so aussieht:

Telefonat mit dem Heim wg. Betreuung Meier 3 Minuten
Schreiben an Sozialamt 20 Minuten
usw.

Spätestens nach einem Jahr, manchmal auch früher, wird die Zeit zusammengezählt und in Rechnung gestellt.

Insgesamt gesehen denke ich nicht, dass irgendwie betrogen wird, die Anwältin ist vielleicht etwas teuer, aber es steht auch immer die Frage im Raum, warum niemand aus der eigenen Familie oder Verwandschaft die Betreuung übernommen hat. Dann kostet das eben...

Also, ich würde bei meinen Erwartungen Abstriche machen, die Betreuerin genau beobachten, und dann wird man sehen.

Gruss

Andreas
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Luise 33
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.05.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 01.06.05, 08:02    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

sicher wird sich kein anwalt als betreuer um die zu betreuende person kümmern im sinne von besuchen etc. aber in unserem fall hat die betreuerin die zu betreuende person in den ganzen 3 monaten nicht 1 mal gesehen. wir haben uns um einen platz im pflegeheim gekümmert, wir haben das finanzielle geregelt aus eigener tasche, da wir keine vollmacht fürs konto haben, wir kümmern uns um die post und das haus.. solche dinge müssten ja eigentlich schon im bereich des betreuers liegen, oder!? die betreuerin stellt sich aber auch quer und gibt die betreuung nicht ab, da meine großmutter sehr vermögend ist.
wir haben die betreuung beantragt, aber so lange sich diese anwältin quer stellt.. zudem wohnt sie nun ca. 300 km von meiner großmutter entfernt und will sie deswegen nun in ihre nähe holen. leider kommt da der gedanke, dass es der anwältin nur um geld geht, denn die restliche familie meiner großmutter ist hier und sie hat sonst keinerlei soziale bindung. sie ist hier in einem sehr guten heim untergebracht, das sich auch bestens mit dementen menschen auskennt und sie ist in unserer nähe und wir können sie besuchen, mit ihr mal etwas unternehmen etc. aber gegen die bürokratie scheint man machtlos und wie es aussieht, wird sie 300 km entfernt in einem heim landen ohne jegliche soziale bindung und kontakte.

familie wurde von dem zuständigen gericht einfach übergangen, als es um die betreuer-bestellung ging. ebenso wurde die betreuerin ohne ärztliches gutachten bestellt. ob dies so rechtens ist, weiß ich nicht, kann ich mir aber nicht vorstellen??
in diesem fall kann man auch auf den gedanken kommen, dass richter und anwältin den gleichen kegelclub besuchen.

es ist schlimm, dass ein mensch so hin- und hergezerrt werden darf, nur weil bei den ämtern niemand etwas menschlich zu handeln scheint.
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 01.06.05, 08:20    Titel: Antworten mit Zitat

Luise 33 hat folgendes geschrieben::
hallo,

sicher wird sich kein anwalt als betreuer um die zu betreuende person kümmern im sinne von besuchen etc. aber in unserem fall hat die betreuerin die zu betreuende person in den ganzen 3 monaten nicht 1 mal gesehen. wir haben uns um einen platz im pflegeheim gekümmert, wir haben das finanzielle geregelt aus eigener tasche, da wir keine vollmacht fürs konto haben, wir kümmern uns um die post und das haus.. solche dinge müssten ja eigentlich schon im bereich des betreuers liegen, oder!? die betreuerin stellt sich aber auch quer und gibt die betreuung nicht ab, da meine großmutter sehr vermögend ist.
wir haben die betreuung beantragt, aber so lange sich diese anwältin quer stellt.. zudem wohnt sie nun ca. 300 km von meiner großmutter entfernt und will sie deswegen nun in ihre nähe holen. leider kommt da der gedanke, dass es der anwältin nur um geld geht, denn die restliche familie meiner großmutter ist hier und sie hat sonst keinerlei soziale bindung. sie ist hier in einem sehr guten heim untergebracht, das sich auch bestens mit dementen menschen auskennt und sie ist in unserer nähe und wir können sie besuchen, mit ihr mal etwas unternehmen etc. aber gegen die bürokratie scheint man machtlos und wie es aussieht, wird sie 300 km entfernt in einem heim landen ohne jegliche soziale bindung und kontakte.

familie wurde von dem zuständigen gericht einfach übergangen, als es um die betreuer-bestellung ging. ebenso wurde die betreuerin ohne ärztliches gutachten bestellt. ob dies so rechtens ist, weiß ich nicht, kann ich mir aber nicht vorstellen??
in diesem fall kann man auch auf den gedanken kommen, dass richter und anwältin den gleichen kegelclub besuchen.


Reichen Sie Ihre Gründe schriftlich beim Amtsgericht ein und beantragen einen Betreuerwechsel (den Teil mit dem Kegelklub lassen Sie aber bitte weg). Falls Sie abschlägig beschieden werden, legen Sie Beschwerde ein. Dann entscheiden drei Richter beim Landgericht.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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