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Kater uriniert Teppich und Estrich kaputt

 
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Jürgen1
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Anmeldungsdatum: 01.06.2005
Beiträge: 102
Wohnort: Rheinbach

BeitragVerfasst am: 01.06.05, 10:08    Titel: Kater uriniert Teppich und Estrich kaputt Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

in einem gemieteten Einfamilienhaus hat der Kater des Mieters häufig auf zwei, zur Mietsache gehörende Teppiche uriniert, so dass auch der Estrich mitbeschädigt wurde und auch einige Tapeten an den Wänden. Die Schadenhöhe beträgt ca. 10.000 EUR.

Das o.g. Verhalten des Katers zeigte sich erst während der Zeit des Auszugs des Mieters über einen Zeitraum von ca. 2-3 Wochen. Diese Veränderung des Lebensraumes des Katers (Umzug) hat offensichtlich in der Psyche des Tieres dieses "katertypische" Markierungsverhalten ausgelöst, obwohl das Tier nachweislich kastriert ist.
Die Schadenersatzansprüche des Vermieters gegen den Mieter stehen außer Zweifel.
Der Mieter hat jedoch eine private Haftpflichtvers. abgeschlossen, an welche der Schaden gemeldet wurde. Grundsätzlich sind bei dieser Privathaftpflichtvers. Schäden an gemieteten Sachen eingeschlossen, ebenfalls zahme Haustiere (Katzen sind nicht ausgeschlossen).

Nun beruft sich die Versicherung auf einen Passus in deren Versicherungsbedingungen, dass "übermäßige Beanspruchung der Mietsache" die Versicherung von der Schadenregulierung befreit.

Die Frage, die sich nun stellt, ist, ob das offensichtlich krankheitsbedingte Verhalten des Katers eine übermäßige Benutzung der Mietsache darstellt oder nicht; oder ob den Mieter grob fahrlässiges Verhalten trifft, da er das Katzenurin auch in dem relativ kurzen Zeitraum durch Geruch hätte bemerken und Abhilfe hätte schaffen müssen.

LG

Jürgen
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 01.06.05, 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jürgen,

auf Grobe Fahrlässigkeit kommt es nicht an (weitverbreiteter Irrtum). Nur die Sachversicherung (z.B. Hausrat) unterscheidet zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit, eine Haftpflichtvers. grundsätzlich nicht.

Zur Frage der "übermäßigen Beanspruchung": Das ist jetzt Auslegungssache. Wenn der Schaden durch länger andauerndes, oftmaliges Urinieren über mehrere Wochen hinweg entstanden ist, könnte der Ausschlusstatbestand vorliegen, sonst nicht.
Die Beweislast hat der, der sich auf den Ausschlusstatbestand beruft, also der Versicherer.

(Wenns dir weiterhilft: vor einigen Jahren hatte ich fast exakt den gleichen Schaden, der wurde anstandslos reguliert; aber das waren ja auch meine Kollegen....)
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 01.06.05, 11:26    Titel: Re: Kater uriniert Teppich und Estrich kaputt Antworten mit Zitat

Jürgen1 hat folgendes geschrieben::
Die Frage, die sich nun stellt, ist, ob das offensichtlich krankheitsbedingte Verhalten des Katers eine übermäßige Benutzung der Mietsache darstellt oder nicht;


Ich würde dem rein gefühlsmäßig zustimmen. Das ist keine einmalige Sache, sondern eine extreme Beanspruchung, für die ein Boden bzw. Tapeten nicht gemacht sind.

Zitat:
oder ob den Mieter grob fahrlässiges Verhalten trifft, da er das Katzenurin auch in dem relativ kurzen Zeitraum durch Geruch hätte bemerken und Abhilfe hätte schaffen müssen.


Das ist hier irrelevant. Grobe Fahrlässigkeit ist mitversichert. Trotzdem sagt einem wohl der gesunde Menschenverstand, dass die Wohnung sofort sauber gemacht werden muss, sobald eine Katze ihren Urin darin verteilt, oder? Irgendwie ziemlich eklig, wenn man da über Wochen nix dran macht. Mit den Augen rollen
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Jürgen1
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.06.2005
Beiträge: 102
Wohnort: Rheinbach

BeitragVerfasst am: 01.06.05, 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

Klar, ziemlich eklig, wenn man die Pi.... nicht wegmacht. Die wurde natürlich immer gleich weggeputzt - man ist kein Messi oder wie das heißt Sehr glücklich
Aber es hat nichts geholfen - trotz Spezialreiniger mit Geruchsneutralisation. Jedoch brennt das Urin wohl gleich in den Teppich und sickert sogr durch bis in den Estrich. Hat zwar nix mit der rechtlichen Bewertung zu tun, nur zur Info, dass hier keine Asozialen oder Schmutzfinken am Werk waren...
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ihuehn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 01.06.05, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

Na dann bin ich ja beruhigt Sehr glücklich
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 03.06.05, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hatte genau den gleichen Fall leider auch mal:
Die Versicherung hat sich letztlich erfolgreich darauf berufen, dass es sich bei der Beschädigung der Mietsache durch mehrmaliges Urinieren der Katze um einen sog. "Allmählichkeitsschaden" handelt, der laut Versicherungsbedingungen ausgeschlossen war.

Jetzt habe ich eine Haftpflichtversicherung, die Allmählichkeitsschäden in ihrem Bedingungswerk ausdrücklich eingeschlossen hat.
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