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Verfasst am: 01.06.05, 15:10 Titel: was bedeutet im fachchargon "selbstfahrer" ?
hallo
habe meinen roller mal wieder angemeldet. dieses mal bei einer anderen versicherung als die jahre zuvor! jetzt hab ich da in der police gelesen: "vermietung an selbstfahrer ist nicht versichert"
was bedeutet das genau? hat dann nur der fahrzeughalter versicherungsschutz im straßenverkehr?
ich muss dazusagen das ich eine haftpflicht mit zusätzlicher teilkaskoversicherung ohne selbstbeteiligung abgeschlossen habe. gilt diese klausel nur für den teilkaskoschutz oder betrifft dies auch den teil der hapftpflichtversicherung?
es würden nur familienangehörige des halters mit dem fahrzeug fahren, eine vermietung oder ähnliches gegen geld würde nicht stattfinden.
danke für eure hilfe!
edit: noch ne frage zusätzlich, vielleicht weiss das auch jemand. ist aber nicht on topic:
darf ich auch kopien von der versicherungspolice und dem fahrzeugschein bei mir führen oder müssen es die original dokumente sein? mein roller hat nämlich kein handschuhfach
Zuletzt bearbeitet von LegeVindice am 01.06.05, 16:39, insgesamt 1-mal bearbeitet
Die Klausel heißt "Vermietung an Selbstfahrer". Bezieht sich auf die Vermietung des Rollers gegen Geld (du darfst also nicht Sixt etc. Konkurrenz machen).
Soviel ich weiß, muss man immer die Originaldokumente mit sich führen (ist jedenfalls beim Auto so). Hat dein Roller nicht eine Helmablage unterm Sitz? Da kannst du den Kram doch auch reinlegen. Mein Roller hat zusätzlich noch eine Klappe im Beinbereich unterhalb des Lenkers. Da geht auch was rein.
versicherung an selbstfahrer ist nicht versichert"
???
meinst du Vermietung an....
Zitat:
darf ich auch kopien von der versicherungspolice und dem fahrzeugschein bei mir führen oder müssen es die original dokumente sein? mein roller hat nämlich kein handschuhfach
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