Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - was bedeutet im fachchargon "selbstfahrer" ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

was bedeutet im fachchargon "selbstfahrer" ?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
LegeVindice
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 01.06.05, 15:10    Titel: was bedeutet im fachchargon "selbstfahrer" ? Antworten mit Zitat

hallo

habe meinen roller mal wieder angemeldet. dieses mal bei einer anderen versicherung als die jahre zuvor! jetzt hab ich da in der police gelesen: "vermietung an selbstfahrer ist nicht versichert"
was bedeutet das genau? hat dann nur der fahrzeughalter versicherungsschutz im straßenverkehr?
ich muss dazusagen das ich eine haftpflicht mit zusätzlicher teilkaskoversicherung ohne selbstbeteiligung abgeschlossen habe. gilt diese klausel nur für den teilkaskoschutz oder betrifft dies auch den teil der hapftpflichtversicherung?
es würden nur familienangehörige des halters mit dem fahrzeug fahren, eine vermietung oder ähnliches gegen geld würde nicht stattfinden.

danke für eure hilfe!



edit: noch ne frage zusätzlich, vielleicht weiss das auch jemand. ist aber nicht on topic:

darf ich auch kopien von der versicherungspolice und dem fahrzeugschein bei mir führen oder müssen es die original dokumente sein? mein roller hat nämlich kein handschuhfach Smilie


Zuletzt bearbeitet von LegeVindice am 01.06.05, 16:39, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 01.06.05, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Die Klausel heißt "Vermietung an Selbstfahrer". Bezieht sich auf die Vermietung des Rollers gegen Geld (du darfst also nicht Sixt etc. Konkurrenz machen).

Soviel ich weiß, muss man immer die Originaldokumente mit sich führen (ist jedenfalls beim Auto so). Hat dein Roller nicht eine Helmablage unterm Sitz? Da kannst du den Kram doch auch reinlegen. Mein Roller hat zusätzlich noch eine Klappe im Beinbereich unterhalb des Lenkers. Da geht auch was rein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 01.06.05, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
versicherung an selbstfahrer ist nicht versichert"
???
meinst du Vermietung an....


Zitat:
darf ich auch kopien von der versicherungspolice und dem fahrzeugschein bei mir führen oder müssen es die original dokumente sein? mein roller hat nämlich kein handschuhfach

Nein, es müssen die Originale sein
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
LegeVindice
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 01.06.05, 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

hawethie hat folgendes geschrieben::
Zitat:
versicherung an selbstfahrer ist nicht versichert"
???
meinst du Vermietung an....


ja genau, danke, kleiner verschreiber, habs editiert Smilie

aber die frage hat sich ja dann wohl geklärt. danke für die antworten Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.