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recht.de :: Thema anzeigen - Ist es zulässig in der 13/2 - 2 Kursleiter zu haben?
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Ist es zulässig in der 13/2 - 2 Kursleiter zu haben?

 
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USCH
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Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 27.05.05, 16:26    Titel: Ist es zulässig in der 13/2 - 2 Kursleiter zu haben? Antworten mit Zitat

Ist es zulässig in der 13/2 Gymnasium 2 Kursleiter im Grundkurs zu haben?

Wo keiner vom anderen weiss was Sache ist.

Vielleicht kann mir wer helfen????
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Dr. Christian Birnbaum
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 391
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 29.05.05, 08:49    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage ist schwer verständlich. Sie werden in einem Grundkurs von zwei Lehrern unterrichtet? Das wäre mindestens ungewöhnlich. Wie sollen denn da die Noten gebildet werden? Wie soll das inhaltliche und pädagogische Konzept für den Unterricht entwickelt werden? Theoretisch ginge das über Absprachen, praktisch kann ich mir das kaum vorstellen. Ich sehe aber auch keine ausdrückliche Regelung, die so eine Konstellation verbieten würde.

Birnbaum
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USCH
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Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 29.05.05, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

ich wurde nicht gleichzeitig , sondern im wechsel von ca 2 - 3 Wochen von 2 unterschiedlichen Lehrpersonen unterrichtet. Trotz mehrfachem Nachfragen fühlte sich keiner der beiden unterrichtenden Lehrpersonen dafür zuständig , mir meine mündliche Note mitzuteilen. Trotz eines Durchschnitts von 2,8 wurde mir am letzten Schultag (15.04.05; 3 Tage vor den Abiturklausuren) mitgeteilt, das ich nicht zugelassen wurde. Und das nur wegen dem einen mündlichen Fach. Hätte man mir nicht früher Bescheid geben müssen oder die Möglichkeit eines schriftlichen Referates geben müssen? kann ich gegen diese Entscheidung angehen?
Bitte um schnelle Antwort !
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Dr. Christian Birnbaum
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 391
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 30.05.05, 06:53    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Bitte um schnelle Antwort !


Ne, so wird´s nicht funktionieren. Freuen Sie sich, wenn, wie vorliegend geschehen, jemand versucht, Ihnen zu helfen. Dieses Forum ist aber nicht gehalten, sich in seiner Arbeitsgeschwindigkeit Ihren Anweisungen zu unterwerfen.

Birnbaum
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USCH
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Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 30.05.05, 07:35    Titel: Antworten mit Zitat

Einen schönen Guten Morgen,


mit der schnellen Antwort war es so nicht gemeint.

Hoffe,dass mir trotzdem weitergeholfen wird.
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Dr. Christian Birnbaum
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 391
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 01.06.05, 03:40    Titel: Antworten mit Zitat

Dass Sie sich über diese Sache jetzt Gedanken machen, ist natürlich für die aktuell durchgeführte Prüfungskampagne ein bisschen spät. Da wäre es vielleicht ganz gut gewesen, am 15.4. schon was zu unternehmen, dann hätten Sie vielleicht mitschreiben können. Jetzt muss man sich die Frage stellen, was Sie noch erreichen können. Die Klausuren müssen Sie ja in jedem Fall schreiben, damit Ihre Abiturnote ermittelt werden kann, und die werden ohnehin erst nächstes Jahr wieder geschrieben. Was soll also das Ergebnis Ihrer Überlegungen sein?

Ja, man muss Ihnen auf Nachfrage mitteilen, wie Sie stehen. Man muss Ihnen auf Nachfrage transparent machen, wie sie die Bewertung zusammen setzt.

Birnbaum
www.birnbaum.de
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USCH
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Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 06:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ja,ich weiss das ich spät dran bin,aber ich musste mich erst mit dem Gedanken der Nichtzulassung auseinandersetzen.

Wie kann ich beweisen,oder wo steht geschrieben,dass meine Schule mir die mündliche
Note
hätte mitteilen müssen.

Danke und einen schönen Tag
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