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Privathaftpflicht bei Schaden Tannenwurzeln an Nachbars Tank
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Duttilive
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.06.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 12:07    Titel: Privathaftpflicht bei Schaden Tannenwurzeln an Nachbars Tank Antworten mit Zitat

Der Nachbar (A) möchte, dass eine Tanne im Reihenhausvorgarten der Eigentümerin des Nachbarhauses (B) entfernt wird.
Es handelt sich um einen schmalen Vorgarten, der von beiden Seiten gemeinsam zur Bepflanzung genutzt wird. A hat in seiner Sauberkeitswut schon desöfteren die Zweige sehr kurz auf seiner Gartenhälfte gestutzt, wozu er auch die Erlaubnis der B erhalten hat.
Die Tanne ist ca. 20 - 25 Jahre alt, wurde nicht von der jetzigen Eigentümerin B gepflanzt. Die Tanne ist gesund und hat an Höhe stattliche ca. 5 Meter.
Angeblich würden die Wurzeln der Tanne die Wasserleitungen unterirdisch sowie seinen unterirdisch ca. 3 Meter entfernten Öltank beschädigen.

B will die Tanne nicht entfernen lassen, da erstens vermutlich Naturschutz verbietet, Bäume ab einem bestimmten Alter einfach so zu fällen und B weiß, dass A durch seine Sauberkeitsvorstellungen den Baum nur aus Gründen der Helligkeit vor seinem Wohnzimmerfenster weghaben will und immer wieder möchte, dass andere Nachbarn ihren Garten genauso pingelig ordentlich gestalten und pflegen.
B ist auch nicht sehr vermögend und kann sich auch die Hilfe zur Entfernung des Baumes finanziell nicht leisten. B sieht auch keinerlei Handlungsbedarf. Andere Nachbarn haben auch Tannenbäume in den Gärten und da sind offensichtlich keine Wasserleitungen unterirdisch bedroht.

Diskussion war folgende:
A: in naher Zukunft kommt der TÜV, dann muß die Tanne sowieso weg, da sie den Öltank beschädigt.

B: Wenn der TÜV feststellt, dass der Tank beschädigt ist, möge A bitte ein entsprechendes Gutachten bzw. die Kosten vorlegen.

B hat eine Privathaftpflichtversicherung.

Meine Frage:
Sollte tatsächlich ein Schaden am Öltank des A nachweislich entstanden sein durch den Wurzelwuchs der Tanne, übernimmt die private Haftpflichtversicherung den Schaden ? Oder tritt hier nur eine Gebäudeversicherung ein?

Danke im voraus für die Hilfe und Rückantworten von euch.
Grüße
Duttilive
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 12:12    Titel: Re: Privathaftpflicht bei Schaden Tannenwurzeln an Nachbars Antworten mit Zitat

Duttilive hat folgendes geschrieben::
Meine Frage:
Sollte tatsächlich ein Schaden am Öltank des A nachweislich entstanden sein durch den Wurzelwuchs der Tanne, übernimmt die private Haftpflichtversicherung den Schaden ? Oder tritt hier nur eine Gebäudeversicherung ein?

Weder noch.
Den Schaden an dem Heizöltank zahlt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung des Tanneneigentümers.
Evtl. Schäden durch auslaufendes Öl zahlt eine spezielle Haftpflichtversicherung für Heizöltanks (ggfs. als Baustein einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung).
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ihuehn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

Lt. Bedingungswerk ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für ein selbst bewohntes Einfamilienhaus (bei manchen Gesellschaften auch Zeifamilienhaus) über die Privathaftpflichtvers. mitversichert.

Es ist richtig, dass die Öltankvers. den Schaden übernehmen muss (lt. WHG fällt dies unter die Gefährdungshaftung des Öltankeigentümers). Allerdings ist diese keine Pflichtvers., kann also sein, dass A den Schaden aus eigener Tasche bezahlen muss (*ätsch*).

Trifft B allerdings ein Verschulden an dem Auslaufen des Tanks, könnte dieser wenigstens zum Teil mit haftbar gemacht werden.

Auch dies würde dann über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtvers. bezahlt.

Ich würde ebenfalls ein Gutachten abwarten, wenn dies allerdings ergibt, dass A die Wahrheit sagt (mit der Beschädigung des Öltanks), den Baum schleunigst entfernen lassen (wäre sonst mehr als grob fahrlässig, und somit könnte der versicherungsschutz über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtvers. versagt werden).
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Duttilive
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.06.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist ein "Bedingungswerk"?

Wie ich mittlerweile von jemandem gesagt bekommen hatte, sind Tannenbäume "Niedrigwurzler", können also normalerweise keine Schäden an einer Wasserleitung oder einem unterirdisch eingebauten Öltank anrichten.

Nein, eine Haushaftpflichtversicherung habe ich nicht.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Duttilive hat folgendes geschrieben::
Nein, eine Haushaftpflichtversicherung habe ich nicht.

Das ist schlecht.
Was ist denn, wenn der Briefträger auf Glatteis stürzt oder einem Besucher ein Dachziegel auf den Kopf fällt?
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Hamster
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

@ Nebel,

Reihenhäuser sind in der Regel Einfamilienhäuser, schau mal was ihuehn dazu geschrieben hat. Winken

@ ihuehn, garnicht schadensfroh was Sehr glücklich

Aber wer legt seinen Heizöltank auch in den Garten, muß gestehen ich konnte mich noch nie dazu durchringen nem Kunden wenn er es nicht ausdrücklich wollte, eine Öltankhaftpflicht anzubieten.
Liegt aber vielleicht daran, daß ich meine Lehre in der Hzg., Sanitär und TIefbaubranche gemacht habe und ich deshalb sowas wie Gewissensbisse bei diesem Produkt habe Winken
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Duttilive
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.06.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

Stimmt, das ist auch schlecht, das mit der Haftpflicht. Da dachte ich immer, ich wäre durch meine Privathaftpflicht abgesichert. Muß ich mich also ganz schnell drum kümmern.

Der Öltank wurde damals, als die Häuser erbaut wurden (1960) , bei allen in den Vorgarten unterirdisch gelegt. Mittlerweile haben manche Nachbarn (wie ich auch) die Tanks innerhalb des Kellers verlegt.

Was mir jetzt ein Gärtner sagte, ist:
Ein Öltank muß auch gegen Wurzelschäden abgesichert sein, das heißt, er braucht sowieso einen separaten Schutz um den Tank herum. Daher kann es gar nicht sein, dass ein ca. 3 Meter wegstehender Tannenbaum den Öltank beschädigt.

Zwischendurch sage ich schon mal danke für die wirklich bisher hilfreichen Antworten.

Wie ist denn das mit dem Bedingungswerk? Was ist das genau?
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Duttilive hat folgendes geschrieben::
Wie ist denn das mit dem Bedingungswerk? Was ist das genau?

Damit sind die Versicherungsbedingungen der betreffenden Versicherung gemeint (Anlage zur Versicherungspolice).
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

Duttilive hat folgendes geschrieben::
Stimmt, das ist auch schlecht, das mit der Haftpflicht. Da dachte ich immer, ich wäre durch meine Privathaftpflicht abgesichert. Muß ich mich also ganz schnell drum kümmern.

Achten Sie unbedingt darauf, dass auch Ihr Öltank von der Haftpflichtversicherung abgedeckt wird.
Wenn die Dinger undicht werden, kann es nämlich richtig teuer werden ...
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Duttilive
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.06.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

Wie gesagt bzw. beschrieben, habe ich meinen Tank innerhalb des Reihenhauses im Keller stehen. Der ist auch ordentlich in einem Sicherheitsbereich mit außenherum extra Mauer. Da hatte ich mir eigentlich noch gar keine Gedanken gemacht, weil ich sowieso immer alle paar Jahre eine Tankreinigung vornehmen lasse und mich eigentlich darauf verlasse, dass die Firma, die das dann macht, mir auch sagt, wenn eine Gefahr eines undichten Tankes wäre.
Ich versuche mittlerweile auch über unsere Stadtverwaltung etwas über Baumsatzung etc. herauszufinden.
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

Duttilive hat folgendes geschrieben::
Wie gesagt bzw. beschrieben, habe ich meinen Tank innerhalb des Reihenhauses im Keller stehen. Der ist auch ordentlich in einem Sicherheitsbereich mit außenherum extra Mauer. Da hatte ich mir eigentlich noch gar keine Gedanken gemacht, weil ich sowieso immer alle paar Jahre eine Tankreinigung vornehmen lasse und mich eigentlich darauf verlasse, dass die Firma, die das dann macht, mir auch sagt, wenn eine Gefahr eines undichten Tankes wäre.
Ich versuche mittlerweile auch über unsere Stadtverwaltung etwas über Baumsatzung etc. herauszufinden.

Die Gefahr eines Ölaustritts besteht immer!
(Wo Öl drin ist, kann es auch rauslaufen, spätestens wenn das Haus abbrennt oder einstürzt!)
Das Wiederherstellen von ölverseuchtem Boden/Grundwasser ist extrem teuer.
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

Duttilive hat folgendes geschrieben::
Da hatte ich mir eigentlich noch gar keine Gedanken gemacht, weil ich sowieso immer alle paar Jahre eine Tankreinigung vornehmen lasse und mich eigentlich darauf verlasse, dass die Firma, die das dann macht, mir auch sagt, wenn eine Gefahr eines undichten Tankes wäre.


Ich habe eben von der "Gefährdungshaftung" gesprochen. Das ist in diesem Fall von Bedeutung.

Sie sind Eigentümerin eines Öltanks. Für Schäden, die durch Auslaufen entstehen, sind Sie lt. BGB in unbegrenzter Höhe haftbar zu machen (sofern Sie slebst ein Verschulden trifft, d. h. Sie haben fahrlässig oder vorsaätzlich gehandelt und damit das Auslaufen verursacht).

Nun hat der Gesetzgeber aber ein weiteres Gesetz erlassen, das u. a. Personen, die von einem Öltank geschädigt wurden, schützen soll.

Diese Gesetz heißt Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Es sagt aus, dass generell jeder, der Eigentümer eines Öltanks ist, aus der Gefahr des Tanks heraus haftbar zu machen ist.

D. h., es muss Sie gar kein Verschulden treffen, das das Auslaufen des Tanks verursacht hat. Sie haben den Tank im Keller stehen, und wenn der Schäden verursacht, sind Sie dran. Egal ob der Tank gestern von einer beauftragten Firma gewartet wurde oder nicht.

Jeder Geschädigte wird immer auf Sie zukommen und von Ihnen Schadenersatz fordern.

Was Sie im Innenverhältnis mit der Wartungsfirma machen, ist völlig irrelevant. Vorm Gesetzgeber sind Sie haftbar zu machen, egal wodurch der Schaden passiert ist.

Ich rate daher jedem, der einen Öltank hat, schleunigst eine Haftpflichtversicherung dafür abzuschließen.

Es ist auf Grund der gesetzlichen Vorschriften nicht möglich, sich auf eine Wartungsfirma zu verlassen!
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Duttilive
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.06.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Da bin ich dankbar, dass ich gleich im Zusammenhang mit dem Problemfall wegen der Tanne nun auch bzgl. meines eigenen Öltanks aufgeklärt bin.

Heißt das also, dass auch der Nachbar selbst verpflichtet ist, dafür Sorge zu tragen, dass sein Öltank aufgrund dessen, dass er unterirdisch unter seinem Rasen liegt, Vorsorge zu treffen hat, dass der Tank z.B. nicht durch Wurzelwerk beschädigt werden kann? Egal ob durch seinen eigenen Baum oder einen ca. 3 Meter entfernt stehenden Tannenbaum? Er könnte z.B. ja die Wurzeln kappen.

Mir sagte nun ein Gärtner, dass es die Regel ist, dass wenn bei einer normalen Tanne die Tannenäste 1 Meter lang sind, die Wurzeln auch in etwa so lange sind. Daher kann es also doch gar nicht sein, dass irgendwann die Wurzeln an den Öltank kommen, da dieser etwa 3 Meter entfernt liegt. Dann ist eher noch das mit den Wasserleitungen zu verstehen.
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

Duttilive hat folgendes geschrieben::
Heißt das also, dass auch der Nachbar selbst verpflichtet ist, dafür Sorge zu tragen, dass sein Öltank aufgrund dessen, dass er unterirdisch unter seinem Rasen liegt, Vorsorge zu treffen hat, dass der Tank z.B. nicht durch Wurzelwerk beschädigt werden kann? Egal ob durch seinen eigenen Baum oder einen ca. 3 Meter entfernt stehenden Tannenbaum? Er könnte z.B. ja die Wurzeln kappen.


Da bin ich überfragt. Bin auch kein Jurist Winken So leid es mir tut, meiner Meinung nach werdet ihr sowieso ohne einen Anwalt oder ein Sachverständigengutachten die Sache nicht klären können. Dein Nachbar scheint ja total verbohrt zu sein Geschockt
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

ihuehn hat folgendes geschrieben::
Nun hat der Gesetzgeber aber ein weiteres Gesetz erlassen, das u. a. Personen, die von einem Öltank geschädigt wurden, schützen soll.


Ist ja interessant. Ich bin also dagegen geschützt, dass ein Öltank mich voll Öl spritzt oder in mein Haus einbricht ? Na, da bin ich ja heilfroh, dass mich das Gesetz vor solchen bösen Öltanks schützt ! Und ich Dummerchen dachte, dass das WHG nicht dem Schutz meiner Privatinteressen, sondern dem blöden Gewässerschutz dient. Das war aber glücklicherweise wohl ein grünes Märchen…

ihuehn hat folgendes geschrieben::
Diese Gesetz heißt Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Es sagt aus, dass generell jeder, der Eigentümer eines Öltanks ist, aus der Gefahr des Tanks heraus haftbar zu machen ist.

D. h., es muss Sie gar kein Verschulden treffen, das das Auslaufen des Tanks verursacht hat. Sie haben den Tank im Keller stehen, und wenn der Schäden verursacht, sind Sie dran. Egal ob der Tank gestern von einer beauftragten Firma gewartet wurde oder nicht.


Und Sie wissen ganz genau, dass dort eine Gefährdungshaftung geregelt ist ? Ich blindes Huhn habe nur über Pflichten von Betreibern bestimmter Anlagen gelesen aber Sie sagen mir sicher wo ich die Vorschriften über die Gefährdungshaftung finde !?

ihuehn hat folgendes geschrieben::
Jeder Geschädigte wird immer auf Sie zukommen und von Ihnen Schadenersatz fordern.

Was Sie im Innenverhältnis mit der Wartungsfirma machen, ist völlig irrelevant. Vorm Gesetzgeber sind Sie haftbar zu machen, egal wodurch der Schaden passiert ist.


Und wenn die Erde bebt und dadurch der Öltank beschädigt wird habe ich dann auch einen Anspruch gegen den bösen Öltank oder gegen meinen Nachbarn, der sich diesen bösen Öltank hält ?

ihuehn hat folgendes geschrieben::
Es ist auf Grund der gesetzlichen Vorschriften nicht möglich, sich auf eine Wartungsfirma zu verlassen!


Ja, ein altes Sprichwort sagt, dass wer sich auf andere verlässt, ist meistens verlassen. Das soll habe ich gehört auch auf Hilfesuchende zutreffen, die sich auf Meinungen in öffentlichen Foren verlassen..... Geschockt
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