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Roller gestohlen-beschädigt wiederaufgefunden-Versicherung?

 
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nuda-veritas
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Anmeldungsdatum: 02.06.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 13:39    Titel: Roller gestohlen-beschädigt wiederaufgefunden-Versicherung? Antworten mit Zitat

Hi,

leider wurde mein Kraftroller (150 ccm) vor knapp 2 Monaten gestohlen.
Der Roller war Teilkasko mit 150.- Euro Sb versichert.
Der Roller stand abgeschlossen (Lenker und U-Schloss) vor meiner Wohnung.
Versicherung und Polizei wurden umgehend informiert.

Die Versicherung schrieb ich solle den Roller sofort abmelden was ich auch tat.

An dem Roller befand sich ein Topcase und im verschlossenen Helmfach ein Helm, Handschuhe, Regenkombi und Nierengurt.

Alles Zubehör und Teile habe ich mit dem Roller Ende 1997 erstanden.

Vor knapp 1 Monat wurde der Roller beschädigt von der Polizei aufgefunden.
Alle Schlösser beschädigt, Verkleidung vorne weg, Lampenverkleidung gebrochen, Verkleidung rundherum verkratzt und beschädigt, Sitzbank aufgebrochen (Helm, Handschuhe, Regenkombi und Nierengurt weg) und beschädigt, Topcase weg.
Was mit Motor, Tank und Fahreigenschaften ist, kann erst die Werkstatt beurteilen. Der Roller wird von einer Werkstatt per Abschleppwagen von der Polizei abgeholt und nach KV mit Absprache der Versicherung evt. repariert.


Was muss die Versicherung zahlen bzw. welche Ansprüche habe ich gegen die Versicherung:
Abschleppkosten in die Werkstatt ?
Kosten für Abmeldung und evt. Wiederanmeldung?
Kostenpauschale für Telefonate, Briefwechsel?
Taxikosten in die Werkstatt?
Was ist mit der Sicherheitsausstattung (Helm,Handschuhe,Kombi....) Neupreis / Wiederbeschaffungspreis?
Was ist mit dem Topcase Neupreis / Wiederbeschaffungspreis?
Was ist wenn die Reparatur mehr kostet als der Wiederbeschaffungspreis des Rollers?

Liebe Grüße und Danke schon mal für eure Hilfe
Tanja
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Tanja,

die Teilkasko ersetzt grundsätzlich nur den Sachschaden, nicht irgendwelche Kosten (also Kostenpauschale, An- und Abmeldekosten, Taxi usw.).

In diesem Fall werden die Reparaturkosten, maximal aber der zeitwert der Sachen ersetzt. Der Helm und das Topcase gehören zu den mitversicherten Sachen, Regenkombi, Handschuhe und Nierengurt aber nicht.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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