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Der GVZ wird Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung anberaumen. Erscheint der Schuldner nicht, muss der Gläubiger beim zuständigen Amtsgericht Haftbefehl beantragen. Damit kann der Schuldner dann zur Abgabe der eV verhaftet werden.
danke für die Antwort. Kann in diesem Fall nochmals eine EV über die Vermögensverhältnisse eingefordert werden wenn die letzte EV erst zwei Jahre her ist?
danke für die Antwort. Kann in diesem Fall nochmals eine EV über die Vermögensverhältnisse eingefordert werden wenn die letzte EV erst zwei Jahre her ist?
Jürgen
Wenn der Gläubiger glaubhaft macht, dass der Schuldner neues Vermögen erworben hat, dann ja.
könnte ausreichen, da hier u. Umständen die Mietkaution vom alöten Vermieter erstattet wurde, zwischenzeitlich der Umzug finanziert werden musste etc. pp.
jmayer hat folgendes geschrieben::
- eine Firmengründung [Einzelunternehmen]?
ja, da hat er ja Einnahmen, und das ist "neues Vermögen"
jmayer hat folgendes geschrieben::
- mehrere Urlaubsreisen nach Übersee?
auch das, denn diese Reisen müssen auch irgendwie finanziert worden sein.
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