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Verfasst am: 03.06.05, 05:34 Titel: Krankenhaustagegeldversicherung zahlt nicht
Hallo,
nochmals meine Frage, die ich vielleicht mißverständlich formuliert hatte.
Für eine Person X besteht eine Krankenhaustagegeldversicherung.
Die Versicherung lehnte jetzt eine Leistung für den Aufenthalt in einer Reha-Klinik ab, da die "Therapie auch ambulant hätte stattfinden können".
Der behandelnde Facharzt für Lungenkrankheiten schrieb in seiner Stellungnahme, die
ambulanten Therapiemöglichkeiten seien "ausgereizt" und beantragte eine Reha-Maßnahme in einer Lungenfachklinik. Die BfA genehmigte diese, obwohl weniger als vier Jahren seit der letzten Maßnahme vergangen waren (wird nur bei dringender medizinischer Indikationsstellung gemacht). Der behandelnde Facharzt der Klinik äußerte, "die Argumentation der Versicherung sei ein Unding, es handele sich um eine medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung".
Die Versicherung beruft sich auf eine Stellungnahme ihes Vertrauensarztes "am grünen Tisch". Diese alleine sei ausschlaggebend für die Leistungsgewährung, auch wenn andere Ärzte zu anderen Einschätzungen gelangen.
Meine Frage: Ist eine Klage sinnvoll (da mit Kosten verbunden) ?
Verfasst am: 03.06.05, 09:11 Titel: Re: Krankenhaustagegeldversicherung zahlt nicht
baerli hat folgendes geschrieben::
Die Versicherung beruft sich auf eine Stellungnahme ihes Vertrauensarztes "am grünen Tisch". Diese alleine sei ausschlaggebend für die Leistungsgewährung, auch wenn andere Ärzte zu anderen Einschätzungen gelangen.
Meine Frage: Ist eine Klage sinnvoll (da mit Kosten verbunden) ?
Die Versicherung mag ja der Meinung sein, nur ihr Arzt wäre relevant. Für ein Gericht ist das natürlich nicht bindend. Notfalls wird eben ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben. Das kann natürlich schon mit recht hohen Kosten verbunden sein (da es offenbar um eine private und nicht um eine gesetzliche Krankenversicherung geht, dort wäre es kostenlos). Aber falls der Versicherte das Verfahren uneingeschränkt gewinnt, zahlt die Versicherung alles Kosten.
Hallo Baerli,
laß dir den Medizinsch notw. Aufenthalt vom Arzt und der Klinik bestätigen. Mir wurde mein Med. notw.Klinikaufenthalt (2 Monate) auch als Rehamaßnahme ausgelegt. Ich habe dagegen geklagt und bekam vor einem Monat mein Recht zugesprochen.Mach keinen langen Schriftverkehr,sondern gehe gleich zu einem Anwalt. Auch der soll keine lange Brieffreundschaften aufbauen, sondern nach einer kurzen Frist den Klageweg gehen.Mein Verfahren hat über 3 Jahre gedauert (Gutachten,Obergutachten) weil man es zuerst im Guten (von meiner Seite) versuchen wollte. Merke dir eins : In der Versicherungssparte hast du es größtent. mit Betrüger zu tun. Die wollen doch nur dein Geld und dich um deine dir zustehenden Leistungen betrügen.
Verfasst am: 04.06.05, 11:25 Titel: KHT in derReha??
Zunächst einmal bin ich verwundert, d. Krankenhaustagegeld in einer Rehaklinik gezahlt wird. Sollte dies allerdings lt.Bedingungen möglich sein, ist ein effektiver Weg, der,
über den PKV-Ombudsmann www.pkv-ombudsmann.de .
Fordern Sie die PKv auf, Ihnen den Namen des Gutachters zu nennen, sie ist dazu verpflichtet, tut es allerdings höchst ungern.
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