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Zweitwohnsitz????

 
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angelpilot
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 04.06.05, 13:11    Titel: Zweitwohnsitz???? Antworten mit Zitat

Hallo,

kann man einen Zweitwohnsitz bei den Eltern haben obwohl man 700km entfernt wohnt?
Um das Auto in der Stadt der Eltern anzumelden?Winken

Welche Vorraussetzung muß man erfüllen?

Mfg angelpilot Mr. Green
_________________
Naja wer`s glaubt.....
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Servicer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 04.06.05, 13:19    Titel: Re: Zweitwohnsitz???? Antworten mit Zitat

angelpilot hat folgendes geschrieben::
Hallo,

kann man einen Zweitwohnsitz bei den Eltern haben obwohl man 700km entfernt wohnt?
Um das Auto in der Stadt der Eltern anzumelden?Winken

Welche Vorraussetzung muß man erfüllen?

Mfg angelpilot Mr. Green


Wieso wollen Sie dort Ihr Auto anmelden ? Ist die KfZ-Versicherung dann günstiger ?

Falls ja, bedenken Sie, dass Sie eine "Gefahrerhöhung" der Versicherung melden müssen. Wenn sich das Auto ständig an einem anderen Ort als angegeben befindet, könnte eine solche Gefahrerhöhung vorliegen.
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angelpilot
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 04.06.05, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ja ist dort günstiger.
Kann ich denn einfach so einen Zweitwohnsitz anmelden?
Welche folgen hat denn eine Gefahrerhöhung?
Wird die Versicherung dann wieder teurer?

Fragen über Fragen.....
_________________
Naja wer`s glaubt.....
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Thom
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 04.06.05, 23:34    Titel: Antworten mit Zitat

Anmeldung am gemeldeten Zweitwohnsitz ohne Gefahrerhöhung oder Restriktionen.
Die Fragen zu den s. g. Rabattmerkmalen wie z. B. Abstellort und Kilometerleistung e. t. c. müssen nur richtig beantwortet sein. Zum Glück gibt es die Frage noch nicht, "wo befindet sich Ihr Auto"? Aber vieleicht lässt die sich noch jemand einfallen.
Grüße Thom
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Thom
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 04.06.05, 23:36    Titel: Antworten mit Zitat

Mal von der s. g. Zweitwohnsitzsteuer, die manche Gemeinden verlangen, abgesehen, können sie ohne Probleme bei Ihren Eltern einen Zweitwohnsitz melden.
_________________
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angelpilot
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 05.06.05, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

Super und danke für die tollen Antworten!

Mfg angelpilot
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hi
verkehrsrechtlich git. dass das Auto dort angemeldet werden muss, wo es üblicherweise in Betrieb genommen wird.
Viel Spaß beim Bußgeldverfahren, wenn das rauskommt.
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ihuehn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

@hawethie: Fall aus der Praxis:

Fahrzeug ist angemeldet auf die Mutter- Tochter wohnt ca. 400 km entfernt- da sie kein eigenes Fahrzeug hat, hat die Mutter ihr das Auto auf unbestimmte Zeit geliehen. Nach deinen Ausführungen müsste das Fahrzeug wohl umgemeldet werden?!

Oder war das nur auf zwei Wohnsitze bezogen??
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Pylades
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

hawethie hat folgendes geschrieben::
Hi
verkehrsrechtlich git. dass das Auto dort angemeldet werden muss, wo es üblicherweise in Betrieb genommen wird.


So hab ich das auch in Erinnerung.
Aber warum können dann große Unternehmen ihre Firmenwagen zentral anmelden? Beispiel: die Autos eines großen deutschen Telekommunikationskonzerns. Ohne Beschriftung, trotzdem leicht zu erkennen am Kennzeichen:
BN-DT XXX
Die sind überall massenhaft unterwegs und fahren bestimmt nicht abends alle heim nach Bonn.
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