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Ehrlich gesagt habe ich jetzt nicht so viel Hoffnung das jemand so spezielle Kenntnisse hat, jedoch will ich es einfach mal versuchen.
Mein Vater ist nun schon seit 20 Jahren Lehrer, an einer Berufsbildenden Schule. Früher hatte er noch Fachbezogene Klassen, Berufsschulklassen nunmal.
Seit über 5 Jahren jedoch, bekommt er Klassen zugewiesen, welche Sonderschulniveau besitzen, und nichts mehr Fachbezogenes aufweisen. Als Beispiel:
Er muss Klassen mit 30 Schülern unterrichten, in welcher niemand den Hauptschulabschluss geschafft hat. Dann bekommt er noch Klassen, die grade so ein Abschluss, jedoch kein Ausbildungsplatz haben.
Kurz gesagt: Es sind brennpunktklassen, wo kein Unterricht mehr möglich ist. Als wir nun gesehen haben wie sehr er darunter leidet, hat er sich nun erstmal 1 Jahr abstand von der Sache genommen. Wurde vom Neurologen und später auch vom Amtsarzt krank geschrieben.
Nun meine Frage: Die belastung von ihm, ist von einem Psychologen und von einem Neurologen nachgewiesen und BEIDE raten DRINGEND dazu, kein Unterricht mehr in solchen Klassen zu führen.
Jetzt wird jedoch von der Dienststelle der Unterricht VERLANGT ansonsten müsste er quasi in frührente gehen und würde wesentlich weniger Bezüge erhalten, als normal.
Eigentliche Frage:
Sowas, das im wesentlichen dem Burn-out ähnelt, ist nur durch den Unterricht in der Schule zustande gekommen. Kann man sowas nicht als "Arbeitsunfall" bzw. "schädigung" ansehen? Zählt nur das körperliche oder auch die psyche?
Er ist gerne Lehrer und würde den Beruf auch gerne weiter ausführen, jedoch ist es ihm in solchen Klassen einfach nicht mehr möglich.
Anmeldungsdatum: 12.05.2005 Beiträge: 1614 Wohnort: schönste Stadt der Welt
Verfasst am: 04.06.05, 14:33 Titel:
1. Diese Erkrankung auf einen "Dienstunfall" zurückzuführen, dürfte sehr schwierig sein.
Ein Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist (§31 Abs. 1 BeaVG).
2. Die beschriebene Situation ist bei Lehrkräften leider keine Seltenheit. Dein Vater könnte versuchen, einen Umsetzungs-/Versetzungsantrag zu stellen. Da hier eine amtsärztliche Empfehlung vorliegt, sollte dieses vielleicht erfolgreich sein. Im Beamtengesetz gilt der Grundsatz "Rehabilitation vor Versetzung in den Ruhestand". Ich empfehle hier dringend eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Personalrat.
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