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Verfasst am: 21.04.05, 21:15 Titel: Kann Ausländer Richter/Staatsanwalt werden? |
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Hallo erstmal.
Hätte mal eine allgemeine Frage:
Ich bin griechischer Staatsbürger, bin in Deutschland geboren und studiere in Dtl. Jura.
Kann ich denn eigentlich Richter bzw. Staatsanwalt werden?
Dafür müsste ich doch dann die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen, oder?
Bis zu welchem Lebensjahr kann man das machen bzw. bis zu welchem Lebensjahr muss man sich entschieden haben? |
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nostradamus FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.04.2005 Beiträge: 66 Wohnort: Hennef
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Verfasst am: 23.04.05, 19:55 Titel: Re: Kann Ausländer Richter/Staatsanwalt werden? |
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Poseidon hat folgendes geschrieben:: | Hallo erstmal.
Hätte mal eine allgemeine Frage:
Ich bin griechischer Staatsbürger, bin in Deutschland geboren und studiere in Dtl. Jura.
Kann ich denn eigentlich Richter bzw. Staatsanwalt werden?
Dafür müsste ich doch dann die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen, oder?
Bis zu welchem Lebensjahr kann man das machen bzw. bis zu welchem Lebensjahr muss man sich entschieden haben? |
der beitrag gehört ins ausländerrecht.
deutscher saatsbürger kannnst du immer werden. musst aber min 8 jahre in Dtl. wohnen.
ich hab die deutsche staatsbürgerschafft vor knapp nem vierteljahr beantragt. in zwei wochen werde ich endlich eingebürgert |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 25.04.05, 13:35 Titel: Re: Kann Ausländer Richter/Staatsanwalt werden? |
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nostradamus hat folgendes geschrieben:: | Poseidon hat folgendes geschrieben:: | Hallo erstmal.
Hätte mal eine allgemeine Frage:
Ich bin griechischer Staatsbürger, bin in Deutschland geboren und studiere in Dtl. Jura.
Kann ich denn eigentlich Richter bzw. Staatsanwalt werden?
Dafür müsste ich doch dann die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen, oder?
Bis zu welchem Lebensjahr kann man das machen bzw. bis zu welchem Lebensjahr muss man sich entschieden haben? |
der beitrag gehört ins ausländerrecht.
deutscher saatsbürger kannnst du immer werden. musst aber min 8 jahre in Dtl. wohnen.
ich hab die deutsche staatsbürgerschafft vor knapp nem vierteljahr beantragt. in zwei wochen werde ich endlich eingebürgert |
Das Thema wurde schon einmal im "Beamtenrecht" diskutiert.
(Für insider: Das war der legendäre "Auslender"-thread). _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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Apifera Interessierter
Anmeldungsdatum: 02.06.2005 Beiträge: 14 Wohnort: Saarland
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Verfasst am: 02.06.05, 21:46 Titel: |
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EU-Bürger können nach dem Bundesbeamtengesetz und den Beamtengesetzen der Länder Beamte werden. Dafür haben EU-Vereinbarungen gesorgt.
Da Richter nun mal keine Beamten sind, gibt das Beamtenrecht nicht viel her, um diese Frage zu prüfen. Hier muss das Richtergesetz vorhalten. Und da heißt es klipp und klar:
DRiG § 9 Voraussetzungen für die Berufungen
In das Richterverhältnis darf nur berufen werden, wer
1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist,
EU-Bürger sind nicht erwähnt. Also können sie in Deutschland auch keine Richter werden.
Für einen griechischen Staatsangehörigen bleibt also nichts anderes übrig, als die Einbürgerung, wenn er das Richteramt anstrebt.
Gruß
Apifera |
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gloriaD Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 07.03.2005 Beiträge: 1484
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Verfasst am: 04.06.05, 09:59 Titel: Re: Kann Ausländer Richter/Staatsanwalt werden? |
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Poseidon hat folgendes geschrieben:: | Hallo erstmal.
Hätte mal eine allgemeine Frage:
Ich bin griechischer Staatsbürger, bin in Deutschland geboren und studiere in Dtl. Jura.
Kann ich denn eigentlich Richter bzw. Staatsanwalt werden?
Dafür müsste ich doch dann die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen, oder?
Bis zu welchem Lebensjahr kann man das machen bzw. bis zu welchem Lebensjahr muss man sich entschieden haben? |
Von wegen Halbgötter in Schwarz:
Mich treibt die Frage um:
Hätten eigentlich Zeus und seine Hera und Poseidon deutsche Götter werden können?
Ginge das nach dem Ausländerrecht und hätte da evtl. Schilys ihr Otto die Hand davor oder würde den Nachweis eines ordentlichen Arbeitsplatzes verlangen, der nicht durch einen Deutschen besetzt werden kann?
Und mehr noch: Hätten die dann auf ihre griechische Staatsbürgerschaft verzichten müssen, oder hätten sie erst mal ein Visum gebraucht mit Einladung durch einen deutschen Gott und Rückflugticket - ich meine vor Schengen?
Hätten die z.B. in Bayern eine Chance gehabt? Oder hätten sie als Geschäftsführer einer GmbH auftreten müssen? Oder vielleicht als Spezialitätenköche? _________________ gloriaD |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 04.06.05, 10:44 Titel: Re: Kann Ausländer Richter/Staatsanwalt werden? |
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gloriaD hat folgendes geschrieben:: | Mich treibt die Frage um:
Hätten eigentlich Zeus und seine Hera und Poseidon deutsche Götter werden können?  |
Müssen deutsche Götter ihren Wohnsitz zwangsläufig in Deutschland haben? In welcher EU-Verordnung ist das geregelt?
Gilt hier nicht auch die Ansiedlungsfreiheit in der Gemeinschaft? Und wo kann ich die Berufsordnung für Gottheiten nachlesen, die eine Staatsbürgerschaft des betreffenden Staates voraussetzt?
Und viel wichtiger: welche Staatsangehörigkeit hat eigentlich der christliche Gott?
(OK OK OK, ich höre schon auf mit dem Off-Topic-Krams. ) _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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gloriaD Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 07.03.2005 Beiträge: 1484
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Verfasst am: 04.06.05, 16:19 Titel: Re: Kann Ausländer Richter/Staatsanwalt werden? |
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Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben:: | gloriaD hat folgendes geschrieben:: | Mich treibt die Frage um:
Hätten eigentlich Zeus und seine Hera und Poseidon deutsche Götter werden können?  |
Müssen deutsche Götter ihren Wohnsitz zwangsläufig in Deutschland haben? In welcher EU-Verordnung ist das geregelt?
Gilt hier nicht auch die Ansiedlungsfreiheit in der Gemeinschaft? Und wo kann ich die Berufsordnung für Gottheiten nachlesen, die eine Staatsbürgerschaft des betreffenden Staates voraussetzt?
Und viel wichtiger: welche Staatsangehörigkeit hat eigentlich der christliche Gott?
(OK OK OK, ich höre schon auf mit dem Off-Topic-Krams. ) |
Na schön, Zeus und Poseidon haben sich immer irgendwo rumgetrieben, aber wenn Gott allgegenwärtig ist, also in uns wohnt, dann hat er ja schließlich dort seinen Wohnsitz ....
Und dass Gott ein Deutscher ist, das weiß man doch spätestens seit der letzten Wahl seines Stellvertreters.
Berufsordnung für Gotteheiten? Mal bei der Niederlassung in Rom nachfragen!  _________________ gloriaD |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 04.06.05, 18:10 Titel: Re: Kann Ausländer Richter/Staatsanwalt werden? |
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gloriaD hat folgendes geschrieben:: | Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben:: | gloriaD hat folgendes geschrieben:: | Mich treibt die Frage um:
Hätten eigentlich Zeus und seine Hera und Poseidon deutsche Götter werden können?  |
Müssen deutsche Götter ihren Wohnsitz zwangsläufig in Deutschland haben? In welcher EU-Verordnung ist das geregelt?
Gilt hier nicht auch die Ansiedlungsfreiheit in der Gemeinschaft? Und wo kann ich die Berufsordnung für Gottheiten nachlesen, die eine Staatsbürgerschaft des betreffenden Staates voraussetzt?
Und viel wichtiger: welche Staatsangehörigkeit hat eigentlich der christliche Gott?
(OK OK OK, ich höre schon auf mit dem Off-Topic-Krams. ) |
Na schön, Zeus und Poseidon haben sich immer irgendwo rumgetrieben, aber wenn Gott allgegenwärtig ist, also in uns wohnt, dann hat er ja schließlich dort seinen Wohnsitz ....
Und dass Gott ein Deutscher ist, das weiß man doch spätestens seit der letzten Wahl seines Stellvertreters.
Berufsordnung für Gotteheiten? Mal bei der Niederlassung in Rom nachfragen!  |
Hallo,
das sind mir zu viele smileys. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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gloriaD Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 07.03.2005 Beiträge: 1484
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Verfasst am: 04.06.05, 18:17 Titel: Re: Kann Ausländer Richter/Staatsanwalt werden? |
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Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben:: |
Hallo,
das sind mir zu viele smileys. |
Hallo,
das ist mir zu viel Bevormundung!
oder:
Hallo,
macht nix!  _________________ gloriaD |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 04.06.05, 19:54 Titel: Re: Kann Ausländer Richter/Staatsanwalt werden? |
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> Na schön, Zeus und Poseidon haben sich immer irgendwo rumgetrieben, aber wenn Gott allgegenwärtig ist, also in uns wohnt, dann hat er ja schließlich dort seinen Wohnsitz ....
Also überall und nirgends? Nun, nach deutschem Recht braucht man aber einen Hauptwohnsitz, es sei denn man ist obdachlos.
> Und dass Gott ein Deutscher ist, das weiß man doch spätestens seit der letzten Wahl seines Stellvertreters.
Hat Gott dann seine polnische Staatsbürgerschaft aufgegeben, die er die 27 Jahre davor innehatte?
> Berufsordnung für Gotteheiten? Mal bei der Niederlassung in Rom nachfragen!
Die sind doch nie auf dem neuesten Stand. Aber ich schaue morgen mal im Vatikan vorbei.  _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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gloriaD Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 07.03.2005 Beiträge: 1484
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Verfasst am: 05.06.05, 09:55 Titel: Re: Kann Ausländer Richter/Staatsanwalt werden? |
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Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben:: | > Und dass Gott ein Deutscher ist, das weiß man doch spätestens seit der letzten Wahl seines Stellvertreters.
Hat Gott dann seine polnische Staatsbürgerschaft aufgegeben, die er die 27 Jahre davor innehatte?  |
Nein, das war nur so eine Art Wiedergutmachung an die Polen, weil er auf seine alten Tage die Sache mit den Nazis und den 12 Jahren Tausendjähriges Reich ziemlich verpennt und verpeilt hatte. Hat ihm der alte Pole dann auch auch am Ende nochmal ziemlich keck gesteckt!
Und die Vorgänger stammten ja schließlich überwiegend aus den südlichen Provinzen des Heiligen Römischen Reiches DEUTSCHER Nationen.  _________________ gloriaD |
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Apifera Interessierter
Anmeldungsdatum: 02.06.2005 Beiträge: 14 Wohnort: Saarland
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Verfasst am: 05.06.05, 15:07 Titel: |
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Nach der Wahl des jetzigen Papstes sah ich auf einer Internetseite die riesige Schlagzeile: Hartz IV zeigt Wirkung
Deutscher übernimmt Polenjob
Aber bei der Eingangsfrage dieses Threads ging es ja um was ganz anderes: Dürfen Ausländer Richter werden.
Ein Blick ins Richtergesetz sagt mir ganz deutlich: nein
Salut
Apifera |
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DanielB FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.06.2005 Beiträge: 1056
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Verfasst am: 20.06.05, 01:33 Titel: |
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Aber wenn das schon unter Verfassungsrecht steht, sollte man natürlich auch die Frage der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz prüfen. Bezüglich Artikel 12 ist sie wohl gegeben "Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, ...", bleibt also noch das Diskrimierungsverbot aus Artikel 3 und wenn auch das nicht greift, würde ich vorschlagen, einmal eine Verletzung von EU-Recht zu prüfen. |
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gloriaD Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 07.03.2005 Beiträge: 1484
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Verfasst am: 20.06.05, 09:31 Titel: |
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DanielB hat folgendes geschrieben:: | Aber wenn das schon unter Verfassungsrecht steht, sollte man natürlich auch die Frage der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz prüfen. Bezüglich Artikel 12 ist sie wohl gegeben "Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, ...", bleibt also noch das Diskrimierungsverbot aus Artikel 3 und wenn auch das nicht greift, würde ich vorschlagen, einmal eine Verletzung von EU-Recht zu prüfen. |
Wie wärs mit Art 33 GG:
Zitat: | (1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
(2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.
(3) Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte, die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sowie die im öffentlichen Dienste erworbenen Rechte sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis. Niemandem darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen.
(4) Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.
(5) Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln. |
Das BBG schreibt vor:
Zitat: | § 7
(1) In das Beamtenverhältnis darf nur berufen wer den, wer
1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaften besitzt,
2. die Gewähr dafür bietet, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
3. a) die für seine Laufbahn vorgeschriebene - oder mangels solcher Vorschriften - übliche Vorbildung besitzt oder
b) die erforderliche Befähigung durch Lebens- und Berufserfahrung innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes erworben hat.' |
_________________ gloriaD |
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