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Hallo,
der Fall:Ein Gewerberaum wird vom Hauptmieter untervermietet.Schon nach kurzer Zeit gibt es erhebliche Probleme mit dem Untermieter.Vereinbart wurde,dass die Miete auf das Konto des Hauptmieters überwiesen wird.Der Untermieter überweist mal auf das Konto des Eigentümers,mal auf das des Hauptmieters.Aber immer verspätet.Im März schickte der Hauptmieter eine Abmahnung,wegen der immer verspäteten Mietzahlung.Im Mai kündigte er dem Untermieter fristgerecht zum 31.12. 05.Jetzt im Juni erfolgte garkeine Mietzahlung mehr.Kann der Hauptmieter sofort die fristlose Kündigung aussprechen,trotz bereits erfolgter fristgerechter Kündigung?Und was passiert,wenn der Untermieter nicht geht?Wie läuft eine Räumunglklage im gewerblichen Bereich ab?
Danke für Antworten!
gabic68
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