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Gemeinsamer Mietvertrag, nun zieht ein Mieter aus

 
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Lucijaa
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.05.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 17:49    Titel: Gemeinsamer Mietvertrag, nun zieht ein Mieter aus Antworten mit Zitat

Hallo liebes FDR-Team,

Mieter A und B sind ein verheiratetes Paar und sind beide im Mietvertrag vermerkt. Nun lassen Sie sich scheiden und Mieter B ist vor einigen Tagen ausgezogen. Nun bewohnt A, die Hausfrau ist, mit Kind die Wohnung alleine und möchte den Mietvertrag übernehmen. Mieter A und B haben an den Vermieter folgenden Brief geschrieben, den der Vermieter und A sowie B zur Übernahme des Mietvertrages unterschreiben sollen.

Sehr geehrter VM,

von den bisherigen Mieter A und B geht der Mietvertrag für die Wohnung ........ auf A über. A bewohnt somit die Wohnung ..... als alleinige Mieterin ab 01.06.2005. Die hinterlegte Kaution und die aufgelaufenen Zinsen gehen abzugsfrei auf A über.

Ich würde nun gerne wissen wollen, ob der Vermieter mit der Mieter A einen neuen Mietvertrag schließen kann statt diesen Brief zu unterschreiben?

Da Mieterin A Hausfrau mit Kind ist und die Wohnung sehr groß und somit nicht günstig ist, bleibt die Frage offen wie sie die Miete überhaupt zahlen will. Ist es dem Vermieter erlaubt die Mieterin nach ihrem Einkommen/Einnahmen zu fragen?

Vielen Dank im Voraus für Antworten....Lucijaa
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 18:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ohne Einverständnis des VM wird B immer in der Haftung bleiben. Denn nur wenn alle Parteien dem Zustimmen kann B gestrichen werden aus dem Mietvertrag. Daher kann sich der VM erstmal entspannt zurück lehnen, denn die Forderungen kann er von beiden eintreiben. Sprich wenn die Frau nicht zahlen kann und der Mann ein Job hat, einfach an den Mann halten.
Wie gesagt ohne Zustimmung aller Parteien sind Vertragsänderungen nicht machbar. Eine einzelne Kündigung von A oder B ist natürlich auch nicht wirksam, es können nur beide zusammen kündigen.
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Tuxut
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.05.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 05.06.05, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

bei mir hat eine alleinige Handlungsvollmacht gereicht, und der Vermieter stand dumm da. Somit kann der alleinige Mieter alles Regeln was das Mietverhältnis betrifft.
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 05.06.05, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, regeln kann er alles. In der Haftung gegenüber dem VM bleibt der andere Mieter dennoch und zwar solange bis die Wohnung gekündigt wurde oder er aus dem Mietvertrag gestrichen wurde und dies geht nur mit Zustimmung des VM.
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Tuxut
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.05.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 05.06.05, 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

Sicherlich haste Recht, aber mit Handlungsvollmacht kann der bleibende Mieter kündigen und evtl. einen neuen Mietvertrag abschließen.
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Sunrabbit
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.03.2005
Beiträge: 890

BeitragVerfasst am: 05.06.05, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

Warum steht der Vermieter dumm da? Natürlich kann der Mieter dann kündigen, aber wer sagt das der Vermieter wieder an den Mieter vermieten muss? Wenn der Vermieter nicht an eine alleinstehnde Frau vermieten will dann hilft die Handlungsvollmacht gar nichts. Und wenn er nichts dagegen hat kann er auch einfach den Mann aus dem Mietvertrag entlassen.

Der Vermieter kann sich natürlich nach dem Einkommen erkundigen, sie müssen nichts sagen aber er muss ja auch nicht an sie alleine vermieten.

Ein persöhnliches Gespräch mit dem Vermieter wäre wohl das einfachste.
_________________
Gruß,
Sunrabbit

Mein Beitrag ist nur meine persöhnlich Meinung und bietet keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
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Lucijaa
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Anmeldungsdatum: 26.05.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

Wäre evtl. eine Möglichkeit, das Ganze über eine Bürgschaft zu gestalten, in der der Bürge sofort für die offenen Forderungen/Miete der Hausfrau eintreten muss?! Habe ausserdem von einen Liquditätsnachweis gehört, den der Vermieter einholen kann! Ist das ein beglaubigtes Dokument über die Liqudität oder wie sieht sowas aus?! Woher bekommt man sowas?

Gruss Lucija
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Sunrabbit
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.03.2005
Beiträge: 890

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Meinen sie vielleicht eine Schufa-Auskunft? Diese kann meines Wissens nach nicht vom Vermeiter eingeholt werden, allerdings kann er sie bitten selbst eine solche Auskunft anzufordern und diese vorzulegen. Darin stehen alle Kredite und weitere Informationen über ihre Zahlungsmoral. Man könnte als von einem Liquiditätsnachweis sprechen.

Thema Eigenauskunft http://www.schufa.de/

Ein Bürge kann natürlich auch helfen, aber das eigentlich Problem ist das sie den Vermieter nicht zwingen können. Sprechen sie mit dem Vermieter und schauen sie ob sie zusammen eine Lösung finden.

Oder, was mir angebrachter erscheint, suchen sie sich eine Wohnung die angemessen ist und die sie bezahlen können. Sie haben nichts davon eine Wohnung zu mieten die sie nicht bezahlen können. Über kurz oder lang müssen sie dann nämlich trotzdem ausziehen und haben dann noch eine riesen Batzen kosten am Hals (Anwaltskosten/Mahnbescheide/Räumungsurteile). Niemand kann gezwungen werden ihnen eine Wohnung zu vermieten die sie sich nicht leisten können.
_________________
Gruß,
Sunrabbit

Mein Beitrag ist nur meine persöhnlich Meinung und bietet keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

Tuxut hat folgendes geschrieben::
.... hat eine alleinige Handlungsvollmacht gereicht, und der Vermieter stand dumm da. Somit kann der alleinige Mieter alles Regeln was das Mietverhältnis betrifft.

Der Vermieter braucht aber nichts davon akzeptieren. Der alleinige Mieter kann alles (also auch im Namen des Mitmieters) regeln, aber er kann nicht den Mietvertrag auf sich alleine oder auf den anderen Mitmieter umschreiben. Er kann nur den Mietvertrag kündigen, muß dann aber auch dafür sorgen, daß sein Mitmieter auch auszieht.
Ich sehe nicht, aus welchem Grund ein Vermieter dumm dastehen sollte.
MfG
Lucky
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