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Verfasst am: 06.06.05, 13:17 Titel: Kosten einfach von Miete abziehen?
Folgender Fall:
Vermieter V hatte in seinem Haus im EG eine Metzgerei. Diese wird im Moment radikal umgebaut. Im Zuge dieser Umbauarbeiten ( die von keiner bestimmten Firma durchgeführt werden) wurden "versehentlich" alle Kabel aus der Wand gerissen. Unter anderem die Adern für das Telefon und Internet, sowie die Adern der Türklingel des Mieters M (4 Stock).
M hat mit dem Vermieter V besprochen, dass ein Telefon-Techniker eine neue Telefon-Leitung (im moment "Wurfverkabelung" durch das komplette Treppenhaus) verlegt. V hat sich auch bereit erklärt die Kosten dafür zu übernehmen.
Nach mehrmaliger Aufforderung von M an V den Betrag auf das Konto von M zu überweisen, kam bisher keine Reaktion.
Wenn ich das richtig sehe, dann HAT Mieter M momentan einen Telefonanschluss, nur laufen dessen Kabel irgendwo AUSSERHALB seiner Wohnung unschön durch die Landschaft. Insofern erfüllt der Vermieter ja seine Pflicht, dies bereitzustellen. Die gestörte Ästhetik des Treppenhauses dürfte ein zu vernachlässigender Mangel sein.
Hier gibt es vom Mieter nichts zu fordern.
Welche Aufwendungen hat den der Mieter bisher gemacht, die der Vermieter ihm überweisen soll?
Das Telefon und Internet funktionierte vor Umbau einwandfrei...während des Umbaus war auf einmal die Leitung tot, weil eben ein Mitarbeiter einen kompletten Kabelstrang aus der Wand gerissen hat.
Der Mieter M hatte insofern Aufwendungen, den Telefon-Techniker zu bestellen, der dann den herausgerissenen Kabelstrang durch eine "Wurfverkabelung" ersetzt hat, damit Mieter M überhaupt wieder Telefon hat.
Es geht hierbei nicht um die herumliegenden Adernpaare, sondern um den horrenden Preis, den der Telefonanbieter mit dem großen T, für den Techniker verlangt hat...
Das Telefon und Internet funktionierte vor Umbau einwandfrei...während des Umbaus war auf einmal die Leitung tot, weil eben ein Mitarbeiter einen kompletten Kabelstrang aus der Wand gerissen hat.
Der Mieter M hatte insofern Aufwendungen, den Telefon-Techniker zu bestellen, der dann den herausgerissenen Kabelstrang durch eine "Wurfverkabelung" ersetzt hat, damit Mieter M überhaupt wieder Telefon hat.
Es geht hierbei nicht um die herumliegenden Adernpaare, sondern um den horrenden Preis, den der Telefonanbieter mit dem großen T, für den Techniker verlangt hat...
Voraussetzung für einen Anspruch des Mieters auf Aufwendungsersatz dürfte eine (beweisbare) Mängelanzeige mit Fristsetzung und ein Verzug des Vermieters sein. Dass ein bestimmter Anbieter angeblich horrende Preise verlangt, reicht als Anspruchsgrundlage keinesfalls aus.
(2) Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn
1. der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder
2. die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist.
Der VM muss also entweder in Verzug sein (durch Mängelanzeige und Fristsetzung) oder Punkt 2 (trifft hier meiner Meinung nach nicht zu) oder der M muss im Auftrag des VM gehandelt haben. Ansonsten sehe ich für den M schwarz.
Wenn jetzt sich der VM bereit erklärt, für die zukünftige ordentliche Verkabelung zu zahlen, umfasst das nicht unbedingt die Zusage, auch die behelfsmäßige "Wurfverkabelung" zu zahlen. Allerdings hätte der M hier wohl eine ziemlich kurze Frist setzen können (wenige Tage) oder aber mit Zustimmung des VM handeln (und Zusage der Kostenübernahme). _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
oder der M muss im Auftrag des VM gehandelt haben.
Das ist nicht erforderlich. Gemäß §§ 539, 683 BGB reicht es aus, wenn die Beseitigung des Mangels dem Interesse und dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Vermieters entspricht. In dringenden Fällen - wie bei einer gekappten Telefonleitung - dürften diese Voraussetzungen gegeben sein.
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