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Verfasst am: 06.06.05, 12:41 Titel: PKV nach Öffnungsaktion für Beamte und selbständig?
Hallo, eilig und wichtig - Frage:
Wir wechseln wohl demnächst mit der ganzen Familie in die private Krankenversicherung, ein Familienmitglied wird dabei voraussichtlich nur aufgrund der Öffnungsaktion (nach Verbeamtung) mit 30% Risikozuschlag aufgenommen.
Weiss jemand, was uns erwartet, wenn das Familienmitglied irgendwann selbständig wird, den Beihilfeanspruch verliert und damit einen anderen Tarif braucht? Muss die Versicherung den Tarifwechsel -zum gleichen Aufschlag?- ermöglichen oder erwarten uns da Probleme?
Wenn das denn so einfach wäre mit der Nachfrage bei der Versicherung... Schon passiert, aber außer "ungewöhnlicher und komplizierter Fall, nicht einfach zu beantworten, muss recherchiert werden" keine verlässliche Antwort!
Leider haben wir zu spät an dieses mögliche Problem gedacht und jetzt läuft uns die Zeit davon.
Hat jemand vielleicht Erfahrungen mit ähnlich gelagerten Fällen? Ich meine, es gibt sicher noch andere, die nach Kontrahierungszwang wieder erwerbstätig wurden und in der PKV geblieben sind?
Auch wenn die Frage sehr pauschal, bei Mehrleistungen muss er neue Gesundheitsfragen beantworten, jedenfals wie wir es kennen. Das kann zu Problemen führen. Also möglichst vorher klären. Der Vermittler verdient dafür sein Geld. Dem machen Sie Bitte Druck!
Grüße Thom _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
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