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rechtschutzversicherung

 
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kuni
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 21:05    Titel: rechtschutzversicherung Antworten mit Zitat

eine frage:

nach einem verlorenem rechtsstreit.
welche kosten ( ausser den anwaltskosten)zahlt inder regel die rechtschutzversicherung?

bearbeitungsgebuehren der polizei?
urteilskosten?
kosten fuer blutuntersuchung?
kosten fuer die fahrt von der polizei zum praesidium?

vielen dank
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retuerk
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 16
Wohnort: Emsland/Ostfriesland

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 00:35    Titel: Alle verfahrenskosten Antworten mit Zitat

Sie zahlt alle Verfahrenskosten,vom Staatsanwalt überRichter Zeugen und Anwalt
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kuni
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

also auch die kosten, welche schon vorher entstanden sind? ( Fahrt zur polizeiwache, blutabnahme?)

bei einem strafbefehl steht,dass man diesen auch in "angemessen Raten" abzahlen kann.
in einem fall , wo person A etwa 150Euro verdient, die Strafe aber 750 Euro beträgt,
was wäre da eine angemessene Rate?
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