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Verfasst am: 07.06.05, 10:38 Titel: Antrag Prozesskostenhilfe nie eingereicht!
Guten Tag!
Ich habe folgendes Problem! Und zwar war ich zu Anfang meines Prozesses gegen die BFA arbeitslos!
Ich habe daher einen Anwalt meines Vertrauens auf gesucht und ihn drauf hin gewiesen das ich arbeitslos bin und wegen den Kosten die dieser Prozess auf wirft gern Prozesskostenhilfeantrag stellen wollte.
Der Anwalt ließ mich darauf hin ein Antragsformular zur Berechnung von Prozesskostenhilfe aus füllen.Auserdem gab ich ihm meine Unterlagen von denen er ein Kopie machte um sie dem Antrag bei zu legen.Es hieß das die Anwaltkanzlei sich nun darum kümmern würde.
Nun knapp 2 Jahre spähter war mein Prozess! Leider habe ich diesen trotz mehrmaliger Versicherung meines Anwaltes das ich gute Aussichten auf Gewinn habe verlohren und das deutlich.
Die Prozesskosten wurden gegeneinander auf gehoben.
Ein paar Wochen spähter schickte mir mein Anwalt dann zu meiner völligen Überraschung eine Rechnung.
Auf Nachfragen meinerseits beim Sozialgericht bestätigte sich das er nie einen Atnrag auf Prozesskostenhilfe gestellt hat.Obwohl der Antrag laut Angestellter vom Anwalt in meinen Unterlagen auf taucht.
Nun wollte ich mal wissen wie das mit dem Bezahlen der Kosten aus sieht da ich ja davon aus gegeangen bin das das die Staatskasse übernimmt.Und ein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt worden ist.Der aber nachweißlich von meinem Anwalt versäumt worden ist zu stellen.
Muss der Anwalt nun schauen wie er zu seinem Geld kommt da es sein Fehler war da er vergessen hat den Antrag zu stellen oder kann ich auf eine Ratenzahlung nach Berechnung von Prozesskostenhilferückzahlung bestehen?So wie es der Staat bei mir gemacht hätte wenn ich da ersten genemigt bekommen hätte und zweitens danach die finanzellen Mittel gehabt hätte! Oder kann ich verlangen das ein niedriger Berechnungssatz genommen wird da ich ja entscheiden hätte können bei negativer Prozesskostenhilfebescheid den Prozess ab zu brechen und mir dadurch weniger kosten entstanden währen!
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