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recht.de :: Thema anzeigen - verwilderter Garten - Mieterwechsel - was ist noch zu erled.
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verwilderter Garten - Mieterwechsel - was ist noch zu erled.

 
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Hoisl
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.05.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 07:04    Titel: verwilderter Garten - Mieterwechsel - was ist noch zu erled. Antworten mit Zitat

Das Mietverhältnis endet zum 15.06.2005 und zum 16.06. ziehen die neuen Mieter ein.
Es handelt sich hierbei um einen Garten von ca. 200qm der Mietsache zu einer DHH ist.

Seit Jahresbeginn wurde nicht mehr viel im Garten erledigt. Der Rasen ist ziemlich hoch und überall sprießen die Disteln und ungefähr ein Meter hoch Gräser u. Unkraut.
Kurz, der Garten sieht ziemlich verwildert und unansehnlich aus.

Meine Frage als Vermieter:
Wozu ist die Noch-Mieterin verpflichtet, noch im Garten was zu erledigen?

Vielen Dank vorab für Info`s.
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Judy
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

Das kann ohne Kenntnis des Mietervertrages hier wohl niemand sagen.
_________________
Judy
"Der Glaube kann Berge von Wissen ersetzen."
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

Aus der Gerichtspraxis würde ich sagen: Gar nichts. Denn der M kann sich darauf berufen, einen "Naturgarten" angelegt zu haben.

Sie können natürlich trotzdem mit ihm sprechen und ihn bitten, den Rasen zu mähen o.ä.
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Hoisl
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.05.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

thdoerfler hat folgendes geschrieben::
Aus der Gerichtspraxis würde ich sagen: Gar nichts. Denn der M kann sich darauf berufen, einen "Naturgarten" angelegt zu haben.

Sie können natürlich trotzdem mit ihm sprechen und ihn bitten, den Rasen zu mähen o.ä.

Vielen Dank für die Information, das hat mir auf alle Fälle geholfen.
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

Der Mieter darf einen Naturgarten anlegen, in dem er die Pflanzen im Wesentlichen frei wachsen lässt. (LG Darmstadt WM 83, 151)Aber ohne besondere Vereinbarung muss der Mieter nur einfache Arbeiten wie Rasenmähen oder Unkraut jäten vornehmen. (LG Detmold WM 90, 289)
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