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Nebenkostenabrechnung - bis wann?

 
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papa39
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 04.06.05, 19:46    Titel: Nebenkostenabrechnung - bis wann? Antworten mit Zitat

Wie lang nach Jahreswechsel hat der Vermieter Zeit, um die Abrechnung der Nebenkosten abzuliefern?

Und bis wann müssen Zahlungsunterschiede (vom Mieter bzw. Vermieter) ausgeglichen werden?

Können Forderungen des Mieters aus der NK-Abrechnung mit der nächsten Miete verrechnet werden?
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Holzwurm
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.05.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 04.06.05, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
der Vermieter hat genau 12 Monate NACH Abrechnungszeitraum Zeit, die Nebenkostenabrechnung zu erstellen.
Das heisst, wenn die Nebenkosten vom 01.01.04 - 31.12.04. abgerechnet werden sollen, muss der Vermieter spätestens am 31.12.05 die Abrechnung vorlegen. Ansonsten brauchst Du sie nicht mehr zu bezahlen.

Wenn Du bei den Nebenkosten Guthaben hast, darfst Du sie OFFIZIELL nicht mit der Miete verrechnen.( Einige Vermieter haben aber kein Problem damit - nachfragen!!!!!)
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 05.06.05, 08:51    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der VM die Verspätung nicht zu vertreten hat kann er auch nach Ablauf der 12 Monate noch abrechnen.
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flo2
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 05.06.05, 09:47    Titel: Antworten mit Zitat

... wenn der Verwalter nicht rechtzeitig abrechnet kann sich der Vermieter darauf aber nicht berufen (außer der Verwalter hat die Verspätung nicht zu vertreten).
_________________
An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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papa39
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Lachen

danke für die schnellen Postings!
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