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Verfasst am: 07.06.05, 16:03 Titel: Kann das wirklich wahr sein???
Hallo,
hoffe mal das ich hier richtig bin um mir mal meine Frust von der Seele zu schreiben und vllt. auch noch den einen und/oder auch anderen Tipp zu bekommen der mir, hoffe ich, weiterhilft.
Mir wurde von einem Mieter hier im Haus (der wohnt jetz Gott sei Dank (aber auch leider) nicht mehr hier) ein Paket gestohlen.... Anzeige!
Nun war vorigen Monat die Verhandlung und der wurde zu sieben Monaten auf drei Jahre Bewährung (wegen diverser Vorstrafen) verurteilt.
Diese Verurteilung beruht aber nur auf den Diebstahl (Strafrecht).
Der Verklagte hat sich aber bei vorheriger Stellungnahme zur Sache schriftlich dazu verplichtet mir diese 150,- € in drei Monatsraten a 50,- € zurückzuzahlen.
Der denkt aber anscheinend nicht daran mir die ersten 50,- € (Termin für die erste Rate war am 01.06.05) auf mein Konto zu überweisen.
Um jetzt an mein Geld (die 150,- €) ranzukommen, muß/kann ich, so wurde mir das heute von einem Beamten bei Gericht erklärt, ein Zivielverfahren (kostet mich 75,- € Gebühren) anstreben. Oder aber auch ein Mahnverfahren (kostet mich 18,- € Gebühren) in die Wege leiten. Das Vordruckformular für die Beantragung für das Mahnverfahren muß ich mir aber im nächsten Schreibwarengeschäft selber kaufen.
Warum wurde der icht gleich ber der Verhandlung dazu verurteilt mir das Geld zurückzuzahlen??? Den Inhalt des Paketes (ein DVD-Player) hat er angeblich wegeschmissen...
Dann habe ich noch nach dem Urteilssruch erfahren (der ist schon ein bekanntes Gesicht bei Gericht) , als der mit der Richterin über die Verhandlungskosten feilschen wollte, das der noch nicht mal ein Konto hat.
Ich bin jetzt aber auch sowas von frustriert, das kann sich sicher jeder vorstellen.
Ist die deutsche Rechtsprechung wirklich so besch****???
ja. leider ist das so. Habe ähnliches. Bekannter hat Strafverfahren, Verhandlung demnächst, wegen Betruges. Ich bin Geschädigte, bin um fast 2000 € geprellt worden.
Auch wenn er verurteilt wird, bringt mir das noch lange nicht mein Geld zurück, bzw. habe ich dadurch kein vollstreckbares Urteil.
In einem Strafverfahren geht es lediglich um die Straftat. Es sei denn, Du beantragst das sog. Adhäsionsverfahren. Aber dafür ist jetzt auch zu spät.
Du mußt wirklich noch ein Zivilverfahren einleiten. Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Gerichtsvollzieher.
Allerdings bei 150 € müßte ich mir schon verdammt sicher sein, das der Typ auch pfändbar ist und das Geld da zu holen ist. Denn hat der kein Einkommen, bereits die EV abgegeben für einen anderen Gläubiger, dann bleibst Du auf all den Kosten auch noch sitzen, die Du beim Zivilverfahren und den Einsatz des Gerichtsvollziehers erstmal vorstrecken mußt !
Gruß,
Gnubbel
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