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Provisionsanzahlung, Bearbeitungsgebühr?

 
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Silberpfeil
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.04.2005
Beiträge: 9
Wohnort: noch Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 17:18    Titel: Provisionsanzahlung, Bearbeitungsgebühr? Antworten mit Zitat

Mietinteressent zahlt Anzahlung auf Provision (500 Euro) weil ernstes Interesse an der Wohnung besteht. Angenommen, eine Quittung mit dem Vermerk "Prov.Anzahlung" ist vorhanden.

Wegen anderer Kaltmiete als zu Anfang angenommen und anderen Punkten kommt der Mietvertrag nicht zu Stande.

Der Makler überweist 400 Euro der "Res.GEbühr" zurück und behält den Rest als "Bearbeitungegebühr"

Wäre so was (vertragsrechtlich?) korrekt?
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Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Bearbeitungsgebühr von 100,- EUR dürfte kaum zu beanstanden sein. War diese denn vereinbart? Eine Anzahlung auf Provision kann ja erst dann erfolgen, wenn eine Provision zu zahlen ist. Solange kein Mietvertrag abgeschlossen ist, kann es weder eine Provisionsforderung noch eine Anzahlung darauf geben, allenfalls eine Reservierungsgebühr, die bei Nichtzustandekommen des MV verfällt.
MfG
Lucky
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Silberpfeil
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.04.2005
Beiträge: 9
Wohnort: noch Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

nein, es war nichts vereinbart. es bestand intreresse an der wohnung, der makler wünschte eine provisionsanzahlung, da anderen interessenten abgesagt werden musste.
quasi als zeichen, dass man ernsthaftes interesse an dem mietvertrag hat
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