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Verfasst am: 07.06.05, 17:08 Titel: Verwaltungs- u. Bearbeitungsgebühr in Höhe einer Netto-Miete
Ein Mietvertrag mit Kündigungsausschluß bis 2008 und der ergänzenden Vereinbarung, dass der Mieter jedoch berechtigt ist, einen Nachfolgemieter zu stellen soll nun aufgelöst werden. Grund: Umzug in eine andere Stadt. Um einem Mietaufhebungsvertrag zuzustimmen verlangt der Vermieter vom Mieter die Zahlung einer Netto-Kalt-Miete als sog. "Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühr". Darf der Vermieter so eine Forderung stellen?
Ja und Nein. Das sind seine Konditionen für einen Aufhebungsvertrag, Sie müssen es nicht annehmen. Es steht Ihnen auch frei zu verhandeln, genauso wie es dem VM frei steht keinen Aufhebungsvertrag abzuschliessen. Ich denke mal Sie sollten es annehmen, wenn Sie erst einen Nachmieter stellen müssen dürften Sie wesentlich mehr Geld an Miete bezahlen als diese eine zur Aufhebung.
Der Vermieter muß dem Mietaufhebungsvertrag nicht zustimmen. Der Mieter kann ihn jedoch event. im Zuge einer Verhandlung zur Zustimmung bewegen, indem er ihm einen bestimmten Betrag als Ausgleichzahlung anbietet. Dieser Betrag kann "Schadenersatz" oder Aufwendungsentschädigung oder Bearbeitungsgebühr oder sonstwie heissen.
Wichtig ist nur, daß der Vermieter den Mieter gegen Zahlung dieser vereinbarten Summe aus dem Mietvertrag vorzeitig entlässt.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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Vielen Dank, für diese Informationen. Das hilft mir schon mal etwas weiter, um die dargestellte Situation genauer zu klären. Demnach sollte ich versuchen, mit dem Vermieter diesen Betrag zu verhandeln, da sonst zu befürchten steht, dass er uns nicht aus dem Mietvertrag entlässt.
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