Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Freiwillige Versicherung oder Pflichtversicherung ????
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Freiwillige Versicherung oder Pflichtversicherung ????

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Kamil
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 08:05    Titel: Freiwillige Versicherung oder Pflichtversicherung ???? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich war bis jetzt bei meinem Vater mitversichert.
Die Krankenkasse hat gemeint das ich mich ab sofort selber versichern müsste.
Daraufhin hat die Krankenkasse mir ein Anmeldeformular zugeschickt und möchte wissen wieviel mein monatliches Bruttoeinkommen beträgt.
Ich möchte jetzt gerne wissen ob ich mich freiwillig versichern lassen muss oder habe ich auch die Möglichkeit mich pflicht zu versichern.
Mein Einkommen beträgt 420 Euro im Monat das liegt doch über der sogenannten GLEITZONE und somit müsste ich nicht wie die Krankenkasse meint 119,54 € zahlen sondern einen kleineren Betrag.Also nur 13,5 % (Beitragssatz von der Krankenkasse beträgt 13,5 %) von meinem Einkommen.

Kann mich da bitte jemand aufklären ???

Wie kommt denn dieser riesige Betrag zustande ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Wie setzten sich die 420 € zusammen? Sind Sie beschäftigt oder Selbstständig?

Bei einem Gesamteinkommen von 420 € können Sie grundsätzlich nicht mehr in die Familienversicherung, weil diese eine Verdienstgrenze von 345 € bzw. 400 € bei geringfügig entlohnten Beschäftigten überschreitet.

Die Gleitzone ist nur bei Beschäftigten anwendbar. Da wären Sie allerdings mit 420 € auch pflichtversichert.

Wenn Sie sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern möchten, müssen Sie aus mindestens 805 € Beiträge zahlen. Wenn Sie selbstständig sind sogar aus 1.811,25 €.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kamil
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

danke für die Antwort.
Ich verkaufe hier und da mal was bei Internetauktionshaus [Name geändert] daher schwankt mein Einkommen zwichen
400 und 600 Euro.
Also bei der, von mir erwähnten Krankenkasse müsste ich ca 120 Euro im Monat zahlen.
Ist das ein fester Betrag oder hängt der auch vom Einkommen ab ?


Ciao
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ihre Krankenkasse hält Sie dann nicht für selbstständig tätig. Dafür müssen Sie aus mindestens 805 € Beiträge zahlen. Der Beitrag ist daher dann für mindestens ein Jahr zunächst einmal festgeschrieben.

Sie werden dann einmal jährlich bei Ihrer Krankenkasse Ihr Einkommen nachweisen. Wenn sich dann rausstellt, dass Ihr regelmäßiges Einkommen 805 € übersteigt, wird sich auch Ihr Krankenkassenbeitrag erhöhen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kamil
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,


Ich habe die Möglichkeit in einen Minijob einzusteigen mein Monatseinkommen würde dann ca. 500 Euro betragen.Diese Möglichkeit bietet sich aber erst ab September an.Würde sich dann auch der Beitag ändern oder müsste ich trotzdem weiterhin 120 Euro im Monat berappen ?

Danke
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 19:33    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Sie ab September eine abhängige Beschäftigung aufnehmen, muss von Ihrer Krankenkasse geprüft werden, ob sie hauptberuflich oder nebenberuflich selbstständig sind.

Wenn Die Krankenkasse auf die Entscheidung kommt, dass Sie nebenberuflich selbstständig sind, haben Sie aus Ihrem Arbeitsentgelt Beiträge zu zahlen. Hier kann dann auch ggf. die Gleitzone angewendet werden.

Wenn Sie jedoch hauptberuflich selbstständig sind, werden Sie sowohl aus Ihrem Gesamteinkommen freiwillige Beiträge zahlen müssen (sofern sie sich freiwillige in der GKV versichern). Hier werden dann sowohl die Einnahmen aus Ihrer Selbstständigkeit als auch aus der abhängigen Beschäftigung zur Beitragsberechnung zugrunde gelegt. Jedoch müssen dann auch hier aus mindestens 805 € Beiträge entrichtet werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kamil
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 20:57    Titel: Wollen die mich ver**schen oder was ist hier los ? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin heute von der Krankenkasse angerufen worden, bei der ich zuletzt familienversichert war.
Die wollten mir klar machen das ich nur noch bis zum 27. Juni Zeit habe um mich für eine Krankenkasse zu entscheiden danach ist die 3-monatige Frist
(hatte am 28. März Geburtstag, wurde 23) abgelaufen.
Zweitens hat die Dame am Telefon gemeint das ich die vergangenen Monate seit meinem Geburtstag "nachzahlen" muss falls ich wieder Mitglied sein sollte.
Wofür nachzahlen wenn ich doch garnicht mehr Mitglied war.
So ganz klar konnte mir die Dame das auch nicht erklären daher wäre ich euch sehr dankbar wenn ihr mir das so verständlich wie möglich erklären würdet.

Vielen Dank
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 16:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Weshalb du für die vergangenen Monate noch die Beiträge nachzahlen musst, ist der, dass eine freiwillige Mitgliedschaft nach Ausscheiden aus der Familienversicherung nur unmittelbar nach der Familienversicherung durchgeführt werden muss.

Du hast zwar 3 Monate Zeit, dich zu entscheiden, jedoch wirst du dich rückwirkend ab dem Tag deines Geburtstages freiwillig versichern müssen. Daher dann auch die Beiträge nachzahlen.

Evtl. kannst du mit deiner Krankenkasse dann auch eine Ratenzahlung für die rückständigen Beiträge vereinbaren.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.