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Kein Mietvertrag / Kündigungsfrist ?

 
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mavli
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.02.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 19:50    Titel: Kein Mietvertrag / Kündigungsfrist ? Antworten mit Zitat

Hallo,

2002 bezog ich ein Haus mit einem üblichen Mietvertrag. Vor ca. einem Jahr kündigte ich da ich umziehen wollte, blieb dann allerdings doch nach mündlicher Vereinbarung mit meinem Vermieter dort wohnen. (Miete etc. blieben gleich). Ein neuer Mietvertrag wurde nicht geschlossen. Frage: Wenn ich jetzt ausziehen möchte, gelten dann die üblichen Kündigungsfristen oder - aufgrund mangels Vertrag - sind keine Fristen einzuhalten. ?

Für alle Hinweise vielen Dank

M. vLi.
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 06:57    Titel: Antworten mit Zitat

Die Kündigungsfrist für den Mieter dürfte 3 Monate betragen, sofern nichts anderes individuell vereinbart wurde. Mietverträge können auch mündlich geschlossen werden. Es kann aber auch sein das der alte Vertrag verlängert wurde.
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 07:07    Titel: Antworten mit Zitat

Zieht der Mieter nicht aus, obwohl der MV abgelaufen(gekündigt) ist, dann muss der Vermieter sich noch einmal rühren.(2 Wochenfrist) sonst wird der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit fortgesetzt.
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mavli
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.02.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 08:19    Titel: Kein Mietvertrag / Kündigungsfrist ? Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antworten.

Der alte Mietvertrag wurde schriftlich gekündigt, der Vermieter hat dies ebenfalls schriftlich bestätigt. Anschließend wurden keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen getroffen, lediglich mündlich die bisherigen Konditionen für zunächst ein Jahr vereinbart, dieses Jahr ist nun vorbei.
Was würde nun gelten sollte es Streitigkeiten hinsichtlich der Kündigungsfrist geben ?

M. vLi
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 08:34    Titel: Antworten mit Zitat

Immer noch 3 Monate oder es wurde ein Zeitmietvertrag für ein Jahr abgeschlossen, dann wäre zu prüfen ob dieser gültig ist und wenn ja dann endet er mit dem Termin der vereinbart wurde. Ist es ein ungültiger Zeitmietvertrag weil ein gesetzlicher Grund nicht angegeben wurde so ist es ein unbefristeter Mietvertrag der auch wieder mit 3 Monatsfrist zu kündigen ist.
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 08:36    Titel: Antworten mit Zitat

Es gilt der bestehende (alte) Mietvertrag. Kündigungsfrist 3 Monate.
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