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Unfall- und Hausratversicherung kündigen ?

 
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Goblin
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 13:00    Titel: Unfall- und Hausratversicherung kündigen ? Antworten mit Zitat

Ich habe eine Unfallversicherung bei der DAS und eine Hausratversicherung bei der Generali die noch laut Vertrag und Kündigungsfrist bis Juli 2007 läuft.

Da ich jetzt leider in Harz4 gekommen bin, kann ich mir den Mehraufwand nicht mehr leisten.

Ich habe bei den Versicherungen auch dies angegeben, aber die teilten mir nur mit das ich die Vertragslaufzeit einhalten muß.

Meine Frage ist gibt es ein Gesetz oder § der mir in schweren Lebenssituationen zu gute kommt und ich eine Vorzeitige Kündigung bei den jeweiligen Versicherungen erwirken kann.
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 13:18    Titel: Re: Unfall- und Hausratversicherung kündigen ? Antworten mit Zitat

Goblin hat folgendes geschrieben::
Meine Frage ist gibt es ein Gesetz oder § der mir in schweren Lebenssituationen zu gute kommt und ich eine Vorzeitige Kündigung bei den jeweiligen Versicherungen erwirken kann.


Nein. Ein derartiges Gesetz gibt es nicht.

Was mir dazu einfällt: du kannst beantragen, die Versicherungssummen zu reduzieren. Die Unfallversicherung kann sich kulanterweise darauf einlassen; die Hausratversicherung muss die Summe reduzieren, wenn du angibst, dass sich der Wert der versicherten Sachen vermindert hat (§ 51 VVG). Aber eine deutliche Beitragsersparnis dürfte damit nicht verbunden sein.
_________________
Grüße, Mogli
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Hamster
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 00:24    Titel: Antworten mit Zitat

Was für ne Unfall bei der D.A.S is es denn genau ?
Normale dynamische UV, reine U-Rente, oder ne UBR ?
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wapiti
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 121

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 05:47    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Was mir dazu einfällt: du kannst beantragen, die Versicherungssummen zu reduzieren. Die Unfallversicherung kann sich kulanterweise darauf einlassen; die Hausratversicherung muss die Summe reduzieren, wenn du angibst, dass sich der Wert der versicherten Sachen vermindert hat (§ 51 VVG). Aber eine deutliche Beitragsersparnis dürfte damit nicht verbunden sein.


Soweit mir bekannt ist, ist es egal, ob sich ein Wert vermindert hat oder nicht. Du solltest um ein Angebot bitten, indem Dir der Mindestbeitrag für die Hausratversicherung mitgeteilt wird.

Somit bist Du dann vermutlich unterversichert, was heisst, dass Du Schäden auch nur Anteilig erstattet bekommst, jedoch kannst Du so den Beitrag enorm reduzieren.

mfg
wapiti
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 06:53    Titel: Antworten mit Zitat

wapiti hat folgendes geschrieben::

Soweit mir bekannt ist, ist es egal, ob sich ein Wert vermindert hat oder nicht. Du solltest um ein Angebot bitten, indem Dir der Mindestbeitrag für die Hausratversicherung mitgeteilt wird.

mfg
wapiti


nee, so stimmt das nicht. Es ist nicht egal, ob sich ein Wert vermindert hat.

Wenn ein Sachversicherungsvertrag über eine bestimmt Versicherungssumme und eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen ist, gibt es grundsätzlich keine vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung des Versicherers, während dieser Zeit die Versicherungssumme und somit den Beitrag zu reduzieren. Ausnahme: Wenn sich der Wert der versicherten Sachen vermidert hat. Das ist in § 51 VVG geregelt.

Es wird zwar in der Praxis oft anders gehandhabt. Der Versicherer reduziert auf Antrag des VN "einfach so" die Summe, um Ärger zu vermeiden. Aber einen Rechtsanspruch darauf gibt es nur, wenn sich der Wert tatsächlich vermindert hat.

Zur Höhe der Beitragsreduzierung: Eine "enorme" Beitragsersparnis dürfte damit nicht verbunden sein. Der Mindestbeitrag in Hausrat liegt (je nach Gesellschaft unterschiedlich) so bei ca. 30 bis 40 EUR im Jahr. Wenn wir mal spekulieren, dass der bisherige Beitrag so bei 10 EUR liegt (das müsste ein guter Durchschnittswert sein), dann beträgt die Differenz zum Mindestbeitrag ca. 110 EUR, das sind nicht mal 10 EUR im Monat. "Enorm" ist das nicht.

Bezüglich Unfallversicherung und Summenreduzierung gilt (wenn es nicht gerade eine Unfallvers. mit Beitragsrückgewähr ist): Rechtsanspruch auf Summenreduzierung während der Laufzeit besteht nicht. § 51 VVG ist hier nicht anwendbar. Auch hier werden in der Praxis Summenreduzierungen oft vorgenommen, um den Kunden nicht ganz zu verlieren - aber man sollte sich eben nicht drauf verlassen.
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