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Taubenabwehr einrichten - wer muss die Kosten tragen?

 
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Heike Rühl
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Anmeldungsdatum: 02.06.2005
Beiträge: 1
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 19:40    Titel: Taubenabwehr einrichten - wer muss die Kosten tragen? Antworten mit Zitat

Meine Mieter haben seit einiger Zeit regelmäßigen Besuch über dem Balkon:
ein Taubenpäarchen kommt jeden morgen 5 Uhr und gibt keine Ruhe mehr. Außerdem hinterlassen sie ihren Abfall auf dem Balkon. Traurig

Meine Mieter fragen mich nun, etwas dagegen zu tun. Bin ich verpflichtet, dies zu tun, oder sind die Mieter dazu selbst verpflichtet? Wenn sie oder ich eine Organisation beauftragen, etwas zur Abwehr gegen die Tauben zu tun, wer muss das bezahlen?
_________________
H.Rühl
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Sven-Dresden
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Anmeldungsdatum: 07.05.2005
Beiträge: 165
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 03.06.05, 00:16    Titel: Antworten mit Zitat

Fraglilch ist, ob die Tauben eine Minderung der Wohneigenschaften an/in der Mitsache begründen lassen.

Wenn dem so ist, dann könnten die Mieter Abhilfe verlangen bzw. die Miete entspr. mindern.

In der Pflicht ist hier natürlich der Vermiieter.

Zur Kostenfrage: Wer bestellt, der zahlt. - Also wenn der Vermieter einen Fa. beauftragt, dann muss er natürlich auch zahlen.
Fraglich ist nunmehr, ob dieser Aufwand dann auch Umlagefähig gegenüber den Mietern ist. Hierzu sollte zunächst in den Mietvertrag geschaut werden, ob es hierzu eine Regelung gibt. Wenn nciht, dann sind die Kosten auch nicht Umlagefähig.

MfG

Sven
_________________
Abschließend sei nochmals erkärt, dass alles Geäußerte nur meine Meinung wiederspiegelt und auf keinen Fall eine Rechtsberatung darstellt.

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thdoerfler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

So lange die Tauben nicht nisten, sondern lediglich zu "Besuch" kommen, handelt es sich nicht um einen Mietmangel.

WEnn der M etwas dagegen unternehmen will, muß er es selbst tun und selbst bezahlen...
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Sven-Dresden
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.05.2005
Beiträge: 165
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 07:34    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
So lange die Tauben nicht nisten, sondern lediglich zu "Besuch" kommen, handelt es sich nicht um einen Mietmangel.


Dies meinte ich ja u.a. mit:

Zitat:
Fraglilch ist, ob die Tauben eine Minderung der Wohneigenschaften an/in der Mitsache begründen lassen.


Nach meiner Auffassung sind aber auch andere individuelleBeisp. mögl.

MfG

Sven
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Abschließend sei nochmals erkärt, dass alles Geäußerte nur meine Meinung wiederspiegelt und auf keinen Fall eine Rechtsberatung darstellt.

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