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Verfasst am: 07.06.05, 20:52 Titel: Mal wieder die lieben Tiere...
Hallo zusammen,
es wird eine Wohnung des Vermieters A angemietet. Es handelt sich um eine Penthouse-Wohnung im Firmengebäude des Herrn A. Im Haus gibt es neben den Büroräumen 4 Wohnungen. 2 Davon werden von Herrn A privat und 2 von der Firma des Herrn A (trägt denselben Namen) vermietet.
Im Mietvertag ist festgehalten, dass für die Tierhaltung die Regelungen der Haus- und Gemeinschaftsordnung der WE-Gemeinschaft gelten. Hunde mit Schulterhöhe über 60 cm sowie Schlangen, Spinnen und andere geschützte Tiere sind verboten. Nun ist ja Herr A privat sowie mit seiner Firma alleiniger Eigentümer. Und eine Haus- und Gemeinschaftsordnung hängt nirgends aus bzw. wurde auch nie ausgehändigt.
Wie ist hier die Sachlage. Ist der Verweis auf eine separate Gemeinschaftsordnung OK? Im Mietvertrag wird eine Tierhaltung (außer o.g. Ausnahmen) nicht explizit verboten. Es geht darum, ob z.B. die Haltung von Tieren wie z.B. Katzen verboten werden kann.
Verfasst am: 10.06.05, 11:59 Titel: Re: Mal wieder die lieben Tiere...
Oli hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen,
Im Mietvertag ist festgehalten, dass für die Tierhaltung die Regelungen der Haus- und Gemeinschaftsordnung der WE-Gemeinschaft gelten. Hunde mit Schulterhöhe über 60 cm sowie Schlangen, Spinnen und andere geschützte Tiere sind verboten. Nun ist ja Herr A privat sowie mit seiner Firma alleiniger Eigentümer. Und eine Haus- und Gemeinschaftsordnung hängt nirgends aus bzw. wurde auch nie ausgehändigt.
Wie ist hier die Sachlage. Ist der Verweis auf eine separate Gemeinschaftsordnung OK? Im Mietvertrag wird eine Tierhaltung (außer o.g. Ausnahmen) nicht explizit verboten. Es geht darum, ob z.B. die Haltung von Tieren wie z.B. Katzen verboten werden kann.
Hallo Oli,
Katzen zählen zu den sog. Kleintieren wie Hamster oder Hase, deren Haltung nicht generell untersagt werden kann. Hunde zählen m.W. nicht zu den Kleintieren. Wird eine Hausordnung im Mietvertrag erwähnt muss sie auch ausgehändigt werden! . Wenn Kleintiere und/oder Katzen darin nicht explizit ausgeschlossen werden, kann der Vermieter eigentlich auch nichts dagegen sagen. Man sollte hier aber zumindest seine Zustimmung erfragen, damit es keinen unnötigen Streit gibt. _________________ Gruss,
Katzenmama
Katzen zählen nicht zu den Kleintieren, ausser in Freiburg wo ein Richter das mal entschieden hat, ansonsten ist es eher die Regel das Katzen wie Hunde nicht als Kleintiere gelten.
Verfasst am: 10.06.05, 15:10 Titel: Re: Mal wieder die lieben Tiere...
Oli hat folgendes geschrieben::
Im Mietvertag ist festgehalten, dass für die Tierhaltung die Regelungen der Haus- und Gemeinschaftsordnung der WE-Gemeinschaft gelten. Hunde mit Schulterhöhe über 60 cm sowie Schlangen, Spinnen und andere geschützte Tiere sind verboten.
Diese vertragliche Regelung würde ich so auslegen, dass die Haltung aller anderen Tiere unter 60 cm Schulterhöhe grundsätzlich gestattet ist. Dazu gehören dann auch Katzen (außer Tigern).
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