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Wenn im Mietvertrag steht: 1. Der Mieter muss bei Auszug die Wohnung neu anlegen und notfalls auch tapezieren. Teppichböden reinigen und Fenster putzen.
2. Und gleichzeitig würde im Mietvertrag auch Renovierungsklauseln z.B. Küche alle 3 Jahre usw.stehen.
Dann muss ich nicht renovieren.?
Würde aber jetzt nur der Punkt 1 im Vertrag stehen, dann müsste ich renovieren?
Wenn der Mieter im Vertrag wirksam die lfd. Schönheitsreparaturen übernommen hat, dann müssen die jeweiligen Räume spätestens beim Auszug renoviert sein. Wenn die letzte Renovierung sehr lange zurückliegt , müssen U.A. beim Auszug vollständig renoviert werden.
OLG Köln WM 88, 22
Wenn z.b. die letzte fällige Schönheitsreparatur nicht erledigt wurde, also überfällig sind.
Lang ist auch schon bei z.b. einer 5 jährigen Frist schon 4 Jahre verstrichen sind. Hier greift auch falls vereinbart die Quotenklausel oder kann noch nachträglich vereinbart werden.
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