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Eine Wohnungsmieterin beschwert sich - zu Recht - daß die Grundsteuer im Wohn - und Geschäftshaus nicht für Wohnungen und Gewerbe getrennt berechnet und dann umgelegt wird bzw. das der Gewerbeanteil nicht vorher rausgerechnet wird.
Würde ich ja gerne tun - aber wie?
Ich stehe irgendwie total auf dem Schlauch...der Grundsteuerbescheid ist ja für das komplette Objekte, wie soll ich da bitte vorab den Gewerbeanteil rausrechnen?
Die Grundsteuer wird berechnet aus dem Einheitswert, der Steuermesszahl und dem Hebesatz der Gemeinde. Steuermesszahl unf Hebesatz sind unabhängig von der Nutzung des bebauten Grundstücks. Der Einheitswert ergibt sich aus der Jahresrohmiete und einem Vervielfältiger. Der Vervielfältiger ist für gemishct genutzte Grundstücke in den Anlagen zum Bewertugnsgesetz nachzuschlagen. Er hängt ab von der Gemeindegröße, der Bauweise und dem Alter des Gebäudes, ist aber einheitlich für das gesamte Grundstück. Damit bleibt als letzte Nutzungsabhängige Einflussgröße noch die Jahresrohmiete. Es bietet sich also an, die Vorabaufteilung im Verhältnis der Jahresrohmieten vorzunehmen.
Danke.
Das Problem ist jedoch, daß nach Rücksprache mit dem Finanzamt, der Einheitswert seinerzeit nicht nach dem Jahresrohmietverfahren sondern nach dem Sachwertverfahren ermittelt wurde. Und da die Wohnfläche weniger als 20% der Gesamtfläche beträgt, ist eine Trennung wohl nicht möglich.
Bin für alle Ratschläge dankbar, falls es da doch eine Möglichkeit gibt.
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