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Inkasso Forderung rechtsgültig?

 
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jacc190676
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Zürich

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 20:09    Titel: Inkasso Forderung rechtsgültig? Antworten mit Zitat

Hallo

Ich hoffe hier kann mir jemand ein paar Tips geben.

Der Ex-Freund meiner Frau hat vor einigen Jahren unter Ihrem Namen Sachen bestellt und eingekauft, wofür wir bis heute bezahlen dürfen. Lange Zeit kamen keine Rechnungen mehr, doch jetzt meldete sich eine Inkasso Firma und verlangt mal eben 270 Euro. Die Firma konnte uns bisher keine detaillierte Rechnung aufzeigen, wir wurden nur abgewimmelt. Darf die Inkasso Firma eine solche Forderung überhaupt stellen ohne detaillierten Kostenauszug oder Rechnung? Ich meine, da könnte ja dann jeder kommen und fordern?

Für eine kurze Aufklärung danke ich vielmals im voraus.
_________________
Gruss
Michael Jaccoud
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danyb
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: frankfurt

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 08:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hat die firma die forderung aufgekauft oder oder nur den auftrag zur forderungseinziehung bekommen.
Wenn aufgekauft dann lass Dir die abtretungsurkunde im orginal vorlegen §§ 174 410 BGB (keine Kopie )

270 € ? sind das Gebühren (auflistung ?)

Ich würde hier keinerlei Kommunikation mit einer inkassofirma führen !!!
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jacc190676
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Zürich

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

Im Brief steht "Abgetretene Forderung der Firma...", ich gehe also von einer Abtretung aus. Demnach wären die mir also eine Abtretungsurkunde schuldig.

Da steht nur: "Forderung der Firma ... in Höhe von 270 Euro". Keine Auflistung
wofür, und ob da irgendwelche Gebühren angefallen sind. Diesbezüglich habe ich aber gestern schon eine Mail geschrieben, in denen ich solche Belege eingefordert habe.
_________________
Gruss
Michael Jaccoud
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danyb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: frankfurt

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

dann abwarten ob die Auflistung kommt.
wie hoch die Forderung wie hoch die Inkassoprov.
Überprüfe ob die Grundforderung unstrittig ist.

später bittest Du um Übersendung der Orginalabtretungsurkunde .
Eine Kopie ist nicht zu akzeptien . ( zurückschicken) Die Abtretungsurkunde MUß zusammen mit der Forderung (hauptschuld) ankommen.
Ärgere Sie
Liste später dann mal die positionen auf.
gruß
dani

Bei MB widerspruch , komplett ohne Begründung
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