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recht.de :: Thema anzeigen - Was kann man gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluß tun?
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Was kann man gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluß tun?

 
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jmayer
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Anmeldungsdatum: 18.09.2004
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 07:53    Titel: Was kann man gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluß tun? Antworten mit Zitat

hallo,

A hat einen vollstreckbaren Kostenfestsetzungbeschluss vom Amtsgericht gegen B.

Welche Möglichkeiten hat nun B um eine Vollstreckung zu verhindern? [ausser zahlen Winken]

Kann er beim Gericht Wiederspruch dagegen einlegen?

Jürgen
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ralf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.09.2004
Beiträge: 652
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 09:51    Titel: Antworten mit Zitat

Die zulässigen Rechtsmittel stehen in dem Beschluss.
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OS
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 976

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

ralf hat folgendes geschrieben::
Die zulässigen Rechtsmittel stehen in dem Beschluss.


Ich hab noch nie einen Kostenfestsetzungsbeschluss mit Rechtsmittelbelehrung gesehen.
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jmayer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2004
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 16:32    Titel: hallo, Antworten mit Zitat

ralf hat folgendes geschrieben::
Die zulässigen Rechtsmittel stehen in dem Beschluss.


in dem den ich hier vorliegen habe steht da nichts drin ...

Die Frage ist nun ob man gegen so einen Beschluss noch irgendwas machen kann.
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qw
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 708

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

Gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss ist die sofortige Beschwerde statthaft (§ 104 III 1 ZPO).
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