Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 09.06.05, 15:21 Titel: Nachmieter springt ab
Guten Tag,
vor 2 Monaten habe ich meinen Mietvertrag fristgerecht gekündigt und mit dem Vermieter persönlich vereinbart, dass ich als Mieter einen Nachmieter stellen dürfe.
Ein solcher wurde auch schnell gefunden. Persönlich war ich mit anwesend, als zwischen den beiden ein neuer Mietvertrag unterzeichnet wurde.
Von diesem Zeitpunkt an, wurden natürlich alle weitern Interessenten vertröstet.
Kürzlich kam jedoch der Vermieter mit der Nachricht zu mir, dass der Nachmieter aufgrund finanzieller Schwierigkeiten vom Vertrag zurückgetreten sei und ich nun wieder in der Pflicht stehe die Miete für den letzten Monat zu entrichten.
Frage: Wer steht nun in der Pflicht die letzte Miete zu bezahlen?
P.s. Der Nachmieter beruft sich auf sein Recht, innerhalb von 14 Tagen vom Mietvertrag zurücktreten zu dürfen. Er kündigte nämlich nach 13 Tagen.
Verfasst am: 09.06.05, 15:45 Titel: Re: Nachmieter springt ab
songohan hat folgendes geschrieben::
Persönlich war ich mit anwesend, als zwischen den beiden ein neuer Mietvertrag unterzeichnet wurde.
Dann sind Sie raus!
Ihr Nachmieter hat keine Möglichkeit, von dem Vertrag zurückzutreten.
Er kann diesen nur ordentlich und fristgerecht kündigen.
Wie der Vermieter an sein Geld kommt, kann Ihnen persönlich egal sein.
Angenommen, der Nachmieter würde einziehen wollen - gemäß seinem Mietvertrag, aber Sie (der Altmieter) geht nicht raus - z.B. weil sich Ihre neue Wohnung aus irgendwelchen Gründen verzögert. Dann hat Ihr Vermieter ein tierisches Problem.
Aus diesem Grund gehört es dazu, wenn der Vermieter einen neuen Mietvertrag schreibt, d.h. unterschreibt und sich verpflichtet, dem neuen Mieter die Wohnung am Tag x zu übergeben, daß er gleichzeitig zu seiner eigenen Sicherheit mit Ihnen einen Mietaufhebungsvertrag schliesst, der Sie verpflichtet, am Tag x die Bude geräumt zurück zu geben. Dieser Mietaufhebungsvertrag wurde versäumt. Sicherlich durften Sie und auch Ihr Vermieter davon ausgehen, daß ein solcher stillschweigend geschlossen wurde, als der Vermieter den neuen Mietvertrag in Ihrem Beisein unterschrieb. Es fehlt jedoch das klare Beweisstück, d.h. der schriftlich abgefasste Mietaufhebungsvertrag.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Ob es notwendig ist, extra einen Mietaufhebungsvertrag zu schließen, wenn ein Nachmieter vor Ende der Frist einzieht, weiß ich nicht. Ev. ist ein stillschweigender Vertrag dadurch zustande gekommen, daß der neue Mieter bereits unterschrieben hat.
Sicher wäre es natürlich gewesen, wenn es sich der Vormieter hätte schriftlich geben lassen, daß er aus dem Mietverhältnis entlassen wird, wenn er einen Nachmieter liefert. Aber das war hier wohl nur mündlich.
Aber der neue Mieter kann nicht so einfach den Mietvertrag widerrufen. Er kann nur widerrufen, wenn eine entsprechende Klausel im Mietvertrag enthalten war. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
....Aber der neue Mieter kann nicht so einfach den Mietvertrag widerrufen. Er kann nur widerrufen, wenn eine entsprechende Klausel im Mietvertrag enthalten war.
Das ist absolut korrekt. Dem gibt es nichts hinzuzufügen.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.