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fristlose Kündigung

 
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Gaby
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 333

BeitragVerfasst am: 24.05.05, 16:26    Titel: fristlose Kündigung Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hatte bereits hier gefragt, unter welchen Bedingungen man fristlos kündigen kann.

Folgende Situation: Bevor ich 2 Mieten in Rückstand war, sagte der vermieter unserer Gewerberäume, dass wenn er bis 20.5. keine Annonce sehe für den Privathausverkauf, dann kündige er fristlos. Da der Termin wegen Reparaturen am Haus usw. zu früh war, redete mein Exmann noch mal mit ihm am 20.5. Der Vermieter sagte, er habe nicht viel Zeit, er würde nächste Woche Freitag noch mal mit ihm reden. Mein Exmann sagte mir, dass er nichts machen würde bis dahin und wir noch bis diesen Freitag Zeit hätten. Ich habe daher auch nichts an ihn bezahlt, weil wir zum einen dringend andere Dinge zu zahlen hatten, zum anderen er jahrelang unseren Strom mitnutzte und falsche Ölabrechnungen machte. Nun kam heute die fristlose Kündigung. In dem Schreiben stand, dass er uns entgegenkommenderweise noch Zeit bis 6.6.2005 gibt. Wir wollen zwar sowieso da raus, aber in so kurzer Zeit und mit dem ganzen anderen Stress schaffen wir das nicht.

Kann er so kurzfristig kündigen? Muss er sich nicht an die mündliche Zusage halten, die er meinem Ex-Mann gegeben hat?

Im April hatte er z.B. keine Heizung an, das wäre doch auch ein Grund keine Miete zu bezahlen, oder nicht? Es war da teilweise 9 Grad oder 11 Grad, und zwar hatte er sie schon am 1. April aus, wo die Miete noch nicht rückständig war.

Was für Möglichkeiten habe ich, den Termin so lange wie möglich hinaus zu schieben?

Gruß Gaby
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 24.05.05, 18:24    Titel: Re: fristlose Kündigung Antworten mit Zitat

Gaby hat folgendes geschrieben::
Hallo,

ich hatte bereits hier gefragt, unter welchen Bedingungen man fristlos kündigen kann.

Folgende Situation: Bevor ich 2 Mieten in Rückstand war, sagte der vermieter unserer Gewerberäume, dass wenn er bis 20.5. keine Annonce sehe für den Privathausverkauf, dann kündige er fristlos. Da der Termin wegen Reparaturen am Haus usw. zu früh war, redete mein Exmann noch mal mit ihm am 20.5. Der Vermieter sagte, er habe nicht viel Zeit, er würde nächste Woche Freitag noch mal mit ihm reden. Mein Exmann sagte mir, dass er nichts machen würde bis dahin und wir noch bis diesen Freitag Zeit hätten. Ich habe daher auch nichts an ihn bezahlt, weil wir zum einen dringend andere Dinge zu zahlen hatten, zum anderen er jahrelang unseren Strom mitnutzte und falsche Ölabrechnungen machte. Nun kam heute die fristlose Kündigung. In dem Schreiben stand, dass er uns entgegenkommenderweise noch Zeit bis 6.6.2005 gibt. Wir wollen zwar sowieso da raus, aber in so kurzer Zeit und mit dem ganzen anderen Stress schaffen wir das nicht.

Kann er so kurzfristig kündigen? Muss er sich nicht an die mündliche Zusage halten, die er meinem Ex-Mann gegeben hat?

Im April hatte er z.B. keine Heizung an, das wäre doch auch ein Grund keine Miete zu bezahlen, oder nicht? Es war da teilweise 9 Grad oder 11 Grad, und zwar hatte er sie schon am 1. April aus, wo die Miete noch nicht rückständig war.

Was für Möglichkeiten habe ich, den Termin so lange wie möglich hinaus zu schieben?

Gruß Gaby


Eines vorweg: sollte der Vermieter beweisbar bis zu irgendeinem beliebigen Termin auf eine Kündigung verzichtet haben, muss dies lt. Sachverhaltsschilderung zu einem Zeitpunkt erfolgt sein, zu dem der Zahlungsverzug weniger als 2 Mieten betragen hatte. In dieser Situation hielt man auf Mieterseite offensichtlich die Zahlung der nächsten fälligen Miete für weniger dringlich. Es hat sich also nach einer unterstellten Vereinbarung ein neuer Sachverhalt ergeben, der das Festhalten an der unterstellten Vereinbarung vermutlich als rechtsmissbräuchlich erscheinen lässt.

Ein Mietverhältnis, hier über Gewerberäume, kann bei Zahlungsverzug nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 a) fristlos gekündigt werden, wenn der Mieter "für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist"

Fristlos bedeutet dem Wortsinn nach ohne Frist und ist auch genau so zu verstehen.

Die angeblichen Mängel der Mietsache könnten - sofern beweisbar - eine Mietminderung rechtfertigen. Mit Sicherheit nicht zu rechtfertigen ist wegen dem einen oder anderen kühleren Tag im April eine Mietminderung von 100%. Unterstellt, dass eine Minderung möglich wäre, bliebe vermutlich als Kündigungsgrund noch immer die Tatsache, dass der Mieter für 2 aufeinanderfolgende Termin mit der Entrichtung eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist.

Aus dem Zusammenhang heraus würde ich vermuten, dass die Voraussetzungen für eine Minderung, nämlich das Vorhandensein eines Mangels und die Mängelanzeige beim Vermieter, nicht vorliegen dürfte. Damit wird die Frage, ob eine angemessene Minderungsquote 50% erreichen könnte, vermutlich gegenstandslos.
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Gaby
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 333

BeitragVerfasst am: 24.05.05, 20:17    Titel: Re: fristlose Kündigung Antworten mit Zitat

[quote="RM"][quote="Gaby"]Hallo,

ich hatte bereits hier gefragt, unter welchen Bedingungen man fristlos kündigen kann.

Folgende Situation: Bevor ich 2 Mieten in Rückstand war, sagte der vermieter unserer Gewerberäume, dass wenn er bis 20.5. keine Annonce sehe für den Privathausverkauf, dann kündige er fristlos. Da der Termin wegen Reparaturen am Haus usw. zu früh war, redete mein Exmann noch mal mit ihm am 20.5. Der Vermieter sagte, er habe nicht viel Zeit, er würde nächste Woche Freitag noch mal mit ihm reden. Mein Exmann sagte mir, dass er nichts machen würde bis dahin und wir noch bis diesen Freitag Zeit hätten. Ich habe daher auch nichts an ihn bezahlt, weil wir zum einen dringend andere Dinge zu zahlen hatten, zum anderen er jahrelang unseren Strom mitnutzte und falsche Ölabrechnungen machte. Nun kam heute die fristlose Kündigung. In dem Schreiben stand, dass er uns entgegenkommenderweise noch Zeit bis 6.6.2005 gibt. Wir wollen zwar sowieso da raus, aber in so kurzer Zeit und mit dem ganzen anderen Stress schaffen wir das nicht.

Kann er so kurzfristig kündigen? Muss er sich nicht an die mündliche Zusage halten, die er meinem Ex-Mann gegeben hat?

Im April hatte er z.B. keine Heizung an, das wäre doch auch ein Grund keine Miete zu bezahlen, oder nicht? Es war da teilweise 9 Grad oder 11 Grad, und zwar hatte er sie schon am 1. April aus, wo die Miete noch nicht rückständig war.

Was für Möglichkeiten habe ich, den Termin so lange wie möglich hinaus zu schieben?

Gruß Gaby[/quote]

Eines vorweg: sollte der Vermieter beweisbar bis zu irgendeinem beliebigen Termin auf eine Kündigung verzichtet haben, muss dies lt. Sachverhaltsschilderung zu einem Zeitpunkt erfolgt sein, zu dem der Zahlungsverzug weniger als 2 Mieten betragen hatte. In dieser Situation hielt man auf Mieterseite offensichtlich die Zahlung der nächsten fälligen Miete für weniger dringlich. Es hat sich also nach einer unterstellten Vereinbarung ein neuer Sachverhalt ergeben, der das Festhalten an der unterstellten Vereinbarung vermutlich als rechtsmissbräuchlich erscheinen lässt.

Ein Mietverhältnis, hier über Gewerberäume, kann bei Zahlungsverzug nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 a) fristlos gekündigt werden, wenn der Mieter "für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist"

Fristlos bedeutet dem Wortsinn nach ohne Frist und ist auch genau so zu verstehen.

Die angeblichen Mängel der Mietsache könnten - sofern beweisbar - eine Mietminderung rechtfertigen. Mit Sicherheit nicht zu rechtfertigen ist wegen dem einen oder anderen kühleren Tag im April eine Mietminderung von 100%. Unterstellt, dass eine Minderung möglich wäre, bliebe vermutlich als Kündigungsgrund noch immer die Tatsache, dass der Mieter für 2 aufeinanderfolgende Termin mit der Entrichtung eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist.

Aus dem Zusammenhang heraus würde ich vermuten, dass die Voraussetzungen für eine Minderung, nämlich das Vorhandensein eines Mangels [b]und die Mängelanzeige beim Vermieter[/b], nicht vorliegen dürfte. Damit wird die Frage, ob eine angemessene Minderungsquote 50% erreichen könnte, vermutlich gegenstandslos.[/quote]

es handelt sich um die Mieten von April und Mai, die rückständig sind. Würde die Aprilmiete gemindert, wären dann doch keine 2 Mieten Rückstand, oder? Bis zur nächsten Fälligkeit könnte ich ja auch bezahlen, ich erwarte Anfang nächster Woche eine größere Zahlung.

Dem Vermieter wurde Anfang April gesagt, er solle die Heizung anstellen, woraufhin er sagte, es sei warm genug, wobei es genau 9 Grad hatte in den Räumen.


Gruß Gaby
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 24.05.05, 20:49    Titel: Re: fristlose Kündigung Antworten mit Zitat

Gaby hat folgendes geschrieben::

Dem Vermieter wurde Anfang April gesagt, er solle die Heizung anstellen, woraufhin er sagte, es sei warm genug, wobei es genau 9 Grad hatte in den Räumen.


Der Mieter bezahlt keine Miete und der Vermieter heizt nicht -> ausgleichede Gerechtigkeit Winken
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 25.05.05, 07:25    Titel: Re: fristlose Kündigung Antworten mit Zitat

Gaby hat folgendes geschrieben::

es handelt sich um die Mieten von April und Mai, die rückständig sind. Würde die Aprilmiete gemindert, wären dann doch keine 2 Mieten Rückstand, oder? Bis zur nächsten Fälligkeit könnte ich ja auch bezahlen, ich erwarte Anfang nächster Woche eine größere Zahlung.

Dem Vermieter wurde Anfang April gesagt, er solle die Heizung anstellen, woraufhin er sagte, es sei warm genug, wobei es genau 9 Grad hatte in den Räumen.


Noch einmal langsam zum mitschreiben den Gesetzestext:

§ 543 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
(1) ...
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
1. ...
2. ... oder
3. der Mieter
a) für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder
b) ...

Wie man lesen kann, reicht auch der Verzug mit der Entrichtung eines Teils der Miete für eine fristlose Kündigung aus.
Wird die Miete gemindert, ist der Mieter für das Vorliegen eines Mangels und für die Mängelanzeige beweispflichtig.
Gehen wir einfach mal davon aus, dass die Beweise gelingen sollten. Damit die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung nicht mehr gegeben sind, müsste sich wegen der Raumtemperatur eine Minderungsquote von 50% rechtfertigen lassen. Dies erscheint mir nach der Sachverhaltsschilderung wenig wahrscheinlich.

Im Gegensatz zum Wohnraummietrecht kann das Minderungsrecht des Mieters bei einem Mietverhältnis über Gewerberäume beschränkt werden. Bei einem Gewerbemietvertrag ist also zum Thema Minderung immer ein Blick in den Vertrag angezeigt.

Da es sich hier nicht um ein Mietverhältnis über Wohnräume handelt, kann die fristlose Kündigung durch nachträgliche Zahlung nicht unwirksam gemacht werden.
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Gaby
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 333

BeitragVerfasst am: 25.05.05, 22:45    Titel: Re: fristlose Kündigung Antworten mit Zitat

[quote="RM"][quote="Gaby"]
es handelt sich um die Mieten von April und Mai, die rückständig sind. Würde die Aprilmiete gemindert, wären dann doch keine 2 Mieten Rückstand, oder? Bis zur nächsten Fälligkeit könnte ich ja auch bezahlen, ich erwarte Anfang nächster Woche eine größere Zahlung.

Dem Vermieter wurde Anfang April gesagt, er solle die Heizung anstellen, woraufhin er sagte, es sei warm genug, wobei es genau 9 Grad hatte in den Räumen.
[/quote]

Noch einmal langsam zum mitschreiben den Gesetzestext:

§ 543 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
(1) ...
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
1. ...
2. ... oder
3. der Mieter
a) für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete [b]oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete[/b] in Verzug ist oder
b) ...

Wie man lesen kann, reicht auch der Verzug mit der Entrichtung eines Teils der Miete für eine fristlose Kündigung aus.
Wird die Miete gemindert, ist der Mieter für das Vorliegen eines Mangels und für die Mängelanzeige beweispflichtig.
Gehen wir einfach mal davon aus, dass die Beweise gelingen sollten. Damit die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung nicht mehr gegeben sind, müsste sich wegen der Raumtemperatur eine Minderungsquote von 50% rechtfertigen lassen. Dies erscheint mir nach der Sachverhaltsschilderung wenig wahrscheinlich.

Im Gegensatz zum Wohnraummietrecht kann das Minderungsrecht des Mieters bei einem Mietverhältnis über Gewerberäume beschränkt werden. Bei einem Gewerbemietvertrag ist also zum Thema Minderung immer ein Blick in den Vertrag angezeigt.

Da es sich hier nicht um ein Mietverhältnis über Wohnräume handelt, kann die fristlose Kündigung durch nachträgliche Zahlung nicht unwirksam gemacht werden.[/quote]


Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Gut, ist zwar stressig jetzt, aber ich bin auch froh, wenn wir da raus sind. Und zwar ist es so, dass der Vermieter jahrelang falsche Ölabrechnungen gemacht hat und unseren Strom benutzt zum Teil und eigentlich wir etwas zu bekommen hätten von ihm.

Wovor ich jetzt Angst habe ist, dass er gedroht hat, von seinem Vermieterpfandrecht Gebrauch zu machen. Kann er einfach unsere Sachen einschließen, z.B. auch PC s, wo wir ja darauf angewiesen sind und Kundenadressen gespeichert sind. Was hat er da für Möglichkeiten und wie kann ich mich dagegen wehren?

Gruß Gaby
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 26.05.05, 07:28    Titel: Re: fristlose Kündigung Antworten mit Zitat

Gaby hat folgendes geschrieben::

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Gut, ist zwar stressig jetzt, aber ich bin auch froh, wenn wir da raus sind. Und zwar ist es so, dass der Vermieter jahrelang falsche Ölabrechnungen gemacht hat und unseren Strom benutzt zum Teil und eigentlich wir etwas zu bekommen hätten von ihm.

Wovor ich jetzt Angst habe ist, dass er gedroht hat, von seinem Vermieterpfandrecht Gebrauch zu machen. Kann er einfach unsere Sachen einschließen, z.B. auch PC s, wo wir ja darauf angewiesen sind und Kundenadressen gespeichert sind. Was hat er da für Möglichkeiten und wie kann ich mich dagegen wehren?

Gruß Gaby



Soll ich hier über einen Witz lachen oder lieber wegen besonderer Dummheit weinen?

Wer der Meinung ist Forderungen zu haben, muss diese notfalls vor Gericht durchsetzen.
Durch die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug entsteht ein Schadenersatzanspruch des Vermieters. Zur Durchsetzung seiner Forderungen kann der Vermieter selbstverständlich auch sein Pfandrecht nutzen. Abzuwenden ist das Problem sehr einfach durch Zahlung.

Mit der Zahlung der aktuell rückständigen Mieten dürfte die Angelegenheit für den Mieter allerdings nicht zu Ende sein. Der Vermieter kann Ersatz des Verzugsschadens verlangen. Konkret wäre dies z.B. der gesamte Mietausfall ab Rückgabe der Mietsache bis zum nächstmöglichen Termin für eine ordentliche Beendigung des Mietverhältnisses. Kann man bei solchen Aussichten wirklich froh sein, dass man da raus ist?
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Gaby
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 333

BeitragVerfasst am: 27.05.05, 10:43    Titel: Re: fristlose Kündigung Antworten mit Zitat

[quote="RM"][quote="Gaby"]
Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Gut, ist zwar stressig jetzt, aber ich bin auch froh, wenn wir da raus sind. Und zwar ist es so, dass der Vermieter jahrelang falsche Ölabrechnungen gemacht hat und unseren Strom benutzt zum Teil und eigentlich wir etwas zu bekommen hätten von ihm.

Wovor ich jetzt Angst habe ist, dass er gedroht hat, von seinem Vermieterpfandrecht Gebrauch zu machen. Kann er einfach unsere Sachen einschließen, z.B. auch PC s, wo wir ja darauf angewiesen sind und Kundenadressen gespeichert sind. Was hat er da für Möglichkeiten und wie kann ich mich dagegen wehren?

Gruß Gaby[/quote]


Soll ich hier über einen Witz lachen oder lieber wegen besonderer Dummheit weinen?

Wer der Meinung ist Forderungen zu haben, muss diese notfalls vor Gericht durchsetzen.
Durch die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug entsteht ein Schadenersatzanspruch des Vermieters. Zur Durchsetzung seiner Forderungen kann der Vermieter selbstverständlich auch sein Pfandrecht nutzen. Abzuwenden ist das Problem sehr einfach durch Zahlung.

Mit der Zahlung der aktuell rückständigen Mieten dürfte die Angelegenheit für den Mieter allerdings nicht zu Ende sein. Der Vermieter kann Ersatz des Verzugsschadens verlangen. Konkret wäre dies z.B. der gesamte Mietausfall ab Rückgabe der Mietsache bis zum nächstmöglichen Termin für eine ordentliche Beendigung des Mietverhältnisses. Kann man bei solchen Aussichten wirklich froh sein, dass man da raus ist?[/quote]

Hallo,

danke für die Antwort, auch wenn Sie mich für dumm halten. ich weiß selbst, dass ich das falsch gemacht habe, und mich entschieden habe, die falschen Rechnungen zuerst zu bezahlen.

Er will ja da sofort umbauen, hatte schon Handwerker da. Er will die Räume anderweitig nutzen. Daher hat er wohl auch das als Gelegenheit genommen. Ich war noch nie in Mietrückstand, einmal dieses Jahr, aber nicht mal einen halben Monat, und habe seit 8 Jahren pünktlich bezahlt und ich hatte die mündliche Zusage, dass er noch wartet bis heute, was er nicht eingehalten hat. Ich war eben mal wieder zu gutgläubig.

Hat er auch das Recht auf Schadensersatzanspruch, wenn er direkt nach unserem Auszug die Räume umbaut?

Und wenn wir jetzt diese Woche nicht bezahlen können, muss ja auch Geld für den Umzug haben, kann er dann alles einschließen auch PC' s mit Kundendaten? Und wann kann er von seinem Vermieterpfandrecht Gebrauch machen, jederzeit oder erst nach Ablauf der gesetzten Frist?

Gruß Gaby
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Gaby
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 333

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

möchte doch jetzt einfach nur zur Info mal die momentane Situation schildern, speziell für die Schlauen, die mich als dumm bezeichnen;-)

Ich war inzwischen beim Anwalt und es geht sehr wohl, die Ansprüche aufzurechnen. Was ich gefühlsmäßig so dachte entspricht auch der Rechtslage. Mein Anwalt hat eine Aufrechnungserklärung abgegeben und die Gegenansprüche aufgelistet. So kamen wir mit fehlender Heizung und "Stromklau" auf ca 5000 Euro gegenüber 2 Monatsmieten von 2000 Euro. Somit wird die fristlose Kündigung unwirksam. Sollte nun doch Räumungsklage erhoben werden, haben wir beste Chancen bei einem Vergleich gerade mal die Höhe der 2 Mieten zu bezahlen ans Gericht und Anwaltskosten und noch genügend Zeit zum Ausziehen. Wir sind so auf jeden Fall eher in der besseren Lage. Denn selbst, wenn bei den 5000 Euro Abstriche gemacht werden, unter 2000 zu kommen ist kaum möglich.

Vielleicht hat ja jetzt der eine oder andere auch was dazugelernt.

Gruß Gaby
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det11
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Gaby,

kleiner Kommentar von mir :

Ein Anwalt ist nicht das Gesetz, sondern ein Dienstleister.
Und ob Sie aufrechnen können/dürfen, das entscheidet der Richter.

(Ich bin Vermieter und hatteso einen 'Aufrechner', war letztendlich recht lustig
vor dem Richter)

Viel Spass, det11
_________________
Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt
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Gaby
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 333

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="det11"]Hallo Gaby,

kleiner Kommentar von mir :

Ein Anwalt ist nicht das Gesetz, sondern ein Dienstleister.
Und ob Sie aufrechnen können/dürfen, das entscheidet der Richter.

(Ich bin Vermieter und hatteso einen 'Aufrechner', war letztendlich recht lustig
vor dem Richter)

Viel Spass, det11[/quote]

Hallo Det,

ich hoffe mal für Sie, dass Sie nicht so ein Vermieter sind wie meiner. Er hat die Heizkosten doppelt abgerechnet, nutzt seit Jahren meinen Strom und schaltet die Heizung an, wie es ihm passt. Und das ist nur ein Teil.

Vielleicht war die Sachlage in Ihrem Fall ja eine ganz andere?

Klar weiß ich, dass der Anwalt nicht das Gesetz ist, aber ich kenne die zitierten Rechtssprechungen zu dem Thema, und es sieht demnach gut aus. Zudem ist das nun wirklich ein guter Anwalt, der nur zu dem rät, was Erfolg verspricht. Er gehört nicht zu denen, die nur die Mandanten abzocken wollen. Und selbst wenn ich verlieren würde, was ich nicht glaube, habe ich nun Zeit, mir in Ruhe etwas neues zu suchen.

Gruß Gaby
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

Gaby hat folgendes geschrieben::
.....ist das nun wirklich ein guter Anwalt, der nur zu dem rät, was Erfolg verspricht. Er gehört nicht zu denen, die nur die Mandanten abzocken wollen.

Jeder Anwalt rät nur zu dem, was ihm Erfolg verspricht. Jeder Börsenmakler ist nur am Umsatz interessiert. Der Kurs ist ihm egal. Im Übrigen gibt es doch gar keine Anwälte, die nur Mandanten abzocken wollen.
MfG
Lucky
_________________
Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
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det11
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Gaby,

nein, so ein Vermieter bin ich nicht.
Und die Sachlagen sind nie gleich.

Hi Lucky,

Perfekte Analyse.

Gruss det11
_________________
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 16:59    Titel: Re: fristlose Kündigung Antworten mit Zitat

Gaby hat folgendes geschrieben::


Wovor ich jetzt Angst habe ist, dass er gedroht hat, von seinem Vermieterpfandrecht Gebrauch zu machen. Kann er einfach unsere Sachen einschließen, z.B. auch PC s, wo wir ja darauf angewiesen sind und Kundenadressen gespeichert sind. Was hat er da für Möglichkeiten und wie kann ich mich dagegen wehren?

Gruß Gaby


Hallo Gaby,

das mit dem Vermieterpfandrecht ist eine für den Vermieter recht lustige Angelegenheit. Er hat zwar das Recht, aber in der Durchsetzung kann er es sich an die Backe schmieren.

Warum ?

1. Um das Pfandrecht auszuüben, muß er erstmal in die Räumlichkeiten rein. Und das geht nur, wenn der Mieter damit einverstanden ist. So einfach kann er da nicht reinstürmen, und alles mitnehmen, was einigermaßen wertvoll erscheint.

Ansonsten wäre es Hausfriedensbruch.

2.Und das enscheidende ist aber, daß erstmal was zum Pfänden da sein muß. Deswegen einfach alles wertvolle und für Dich wichtige woanders deponieren. Damit er aber trotzdem was zum pfänden hat, besorgst Du Dir z.b .30 leere Jaffa-Kisten vom Wochenmarkt und stellst sie in die Räume rein und deklarierst sie als "Modern Art of Style". Die kann er dann pfänden Lachen Lachen Lachen

Das Gesicht des VM möchte ich dann sehen.

Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man echt lachen.
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

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Gaby
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 333

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Lucky,

ich hatte schon diverse Anwälte in meinem Leben, aber ich denke, nun habe ich wirklich den richtigen, habe ich auch über Empfehlung. Also, er hat mir geraten, das beste sei, wenn ich sofort am 6. ausgezogen wäre und gar nichts bezahlt hätte. Aber da das zu schwierig war, habe ich den anderen Weg gewählt, damit ich länger drin bleiben kann. Es war also nichts, was der Anwalt mir aufgeschwatzt hat, im Gegenteil, man hat es zuerst noch im Guten versucht, dass der Vermieter Verlängerung gibt und ich die rückständigen Mieten im Laufe diesen Monats bezahle, damit war er nicht einverstanden, hat nur bis Ende des Monats Zeit gegeben, aber das macht für mich keinen Unterschied.

Hallo Christoph,

gute Idee, mit den Kisten;-)
Aber ich denke, nach dem Schreiben von meinem Anwalt ist ihm sein Vermieterpfandrecht vergangen.

Inzwischen finde ich es fast auch lustig. Der Vermieter stand am 6.6. mehrmals da und drohte, die Räumungsklage zu machen und fragte immer wieder nach seiner Miete, die ich inzwischen zwar hatte, aber ich kann das Geld auch besser anlegen;-)

Als er den Brief vom Anwalt am nächsten Tag dann wohl hatte, versuchte er es erneut mit einer Drohung, wenn wir nicht sofort raus gingen, dann würde er eine Firma beauftragen, die unsere Sachen abholt. Da er sah, dass er uns nicht mehr einschüchtern konnte, kam er nur noch ins Stottern, wirkte sogar hilflos, wo er sonst so ne große Klappe hatte, und nun bin ich mal gespannt, was sein Anwalt schreibt, und ob er die Räumungsklage trotzdem durchzieht. Auf jeden Fall sieht man ihn seither nicht mehr, wo er sonst ständig auf der Matte stand. Vielleicht ist das ja nur die Ruhe vor dem Sturm, dass er klein beigibt kann ich mir leider nicht vorstellen.

Gruß Gaby
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