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Hallo!
Ich habe ein Büro gemietet (seit 2003) und dies nun gekündigt.
Leider nehmen Vermieter eine Kündigung immer persönlich, denn nun kommen dicke Rechnungen ins Haus.
Der Vermieter hat mir ein Schreiben geschickt, in dem er eine Heizkostennachzahlung i.H.v. 600,- Euro fordert.
Nun zahle ich aber monatlich eine Nebenkostenpauschale von 150,- (also 1800,- jährlich).
Muss ich die 600,- nun zahlen oder kann ich erstmal eine detaillierte Nebenkostenabrechnung verlangen?
Ich habe seit Einzug 2003 noch keine Nebenkostenabrechnung erhalten und habe in der letzten Periode auch nicht viel geheizt.
.... zahle ich aber monatlich eine Nebenkostenpauschale von 150,- EUR ........ seit Einzug 2003 noch keine Nebenkostenabrechnung erhalten ....
Die Zahlung einer Pauschale schließt eine Abrechnung aus. Entweder NK-Vorauszahlung, d.h. jährliche Abrechnung - oder aber NK-Pauschale, d.h. ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Kosten - pauschal eben.
Ohne eine detaillierte Nebenkostenabrechnung zahlen Sie sowieso nichts.
Für das Jahr 2003 ist es zu spät. Der Vm kann allenfalls 2004 abrechnen.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Hallo! Es ist um genau zu sein, eine Nebenkostenvorauszahlung.
Laut Mietvertrag zahle ich 40,- an Vorauszahlung und 68,- für alle übrigens Betriebskosten.
Aber was sind die übrigen Betriebskosten?
Sicher, Müll, Hausversicherung, etc.
Aber 68,- finde ich arg hoch... sind ja auch wieder 816,- im Jahr...
Ich habe ja nur 80m² als Büro.
Und ich kann es nicht glauben, dass ich im Jahr 2004 1238,00 EUR Heizkosten verbraucht haben soll, auch wenn Brunata es so aufschreibt.
Ich habe extra wenig geheizt und mir einen dicken Pullover angezogen.
Also kann ich erstmal verlangen, dass auch die 68,- für die übrigen Nebenkosten aufgeschlüsselt werden?
Sie zahlen also monatlich 108,- EUR an Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen, das sind 1.296,- EUR im Jahr.
Der Vermieter wird Ihnen eine detaillierte Nebenkostenabrechnung vorlegen. Meist verwendet er die NK-Abrechnung, die er selbst von der Hausverwaltung bekommt, plus die Grundsteuer.
Sie achten darauf, daß er nur die umlagefähigen NK berechnet. Die nicht umlagefähigen NK (Rücklagen, Reparaturen und Verwaltergebühren muß er selbst zahlen, es sei denn, er hätte dies - abweichend von der üblichen Regelung - zusätzlich mit Ihnen vereinbart, was bei Büro - im Gegensatz zu Wohnraum - durchaus möglich wäre.
In Ihrem Mietvertrag ersehen Sie, welche NK Sie zahlen müssen. Steht dort ein Hinweis auf § 2 BetrKV oder (früher) § 27, Anl. 3 der 2. BV, so gelten die dort genannten, umlagefähigen NK als vereinbart.
Ich finde die 108,- EUR Vorauszahlung sehr gering kalkuliert. Üblich wäre ca. 2,30 EUR / m², also ca. 184,- EUR monatlich.
Auch wenn Sie 3 Pullover tragen und gar nicht heizen, so müssen Sie dennoch gemäß der Heizkostenverordnung einen Teil der Heizkosten (fürs ganze Haus) mittragen, denn es werden die Heizkosten 50:50 oder bei entsprechendem Beschluß durch die WEG bis zu 70:30 im Verhältnis Verbrauch zu Wohnfläche verteilt.
Katastrophal wird die Heizkostenabrechnung, wenn jemand mit der ZH nur sparsam heizt, aber einen Kaminofen hat oder Kachelofen und den kräftig einheizt, denn diese Wärme wird (zumindest bei den alten Verdunsterröhrchen) als Verbrauch der Zentralheizung gemessen, was gigantische Nachzahlungen hervorruft.
MfG
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