Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Ich wollte durch meinen Anwalt im August 2004 einen Mahnbescheid wegen mir zustehenden Forderungen aus 12 / 2001 in Höhe von rund 18000,- € gegen einen Schuldner beantragen lassen.
Da mein Einkommen nur 700,- € beträgt verblieb ich mit meinem Anwalt, dass ich 133,- € für die Gerichtskosten des Mahnbescheids meinem Anwalt zahle und falls ein Gerichtsverfahren notwendig werden sollte, ich dann Prozesskostenhilfe beantragen sollte.
Da ich bis Dezember 2004 nichts von meinem Anwalt wegen der Angelegenheit gehört hatte, rief ich an, und erfuhr, das nach einer EWA-Anfrage mein Anwalt festgestellt hatte, dass sich der Schuldner ins Ausland (Rumänien) abgesetzt hatte und die Durchführung des Mahnverfahrens nicht möglich ist.
1. Frage: Sind die Forderungen aus 12 / 2001 jetzt verjährt und habe ich keine rechtlichen Möglichkeiten mehr die Forderungen durchzusetzen?
2. Frage: Darf mir der Anwalt angeblich eingezahlte Gerichtskosten von 132,50 € für den Mahnbescheid in Rechnung stellen, obwohl nach der EWA-Anfrage feststand, dass das Mahnverfahren nicht durchführbar sei, weil der Schuldner sich ins Ausland abgesetzt hat?
3. Frage: Da ich mit meinem Anwalt ausgemacht hatte, daß ich für das weitere Verfahren, also auch für seine Kosten, Prozesskostenhilfe beantragen muß, darf er mir jetzt dennoch die Kosten inkl. seiner halben Beratungsgebühr (ist das der normale Abrechnungssatz?) von 606,00 € = 303,00 € in Rechnung stellen?
und wenn ja, habe ich jetzt noch nachträglich die Möglichkeit Beratungshilfe zu beantragen?
Ich hoffe, dass mir jemand hier Auskunft geben kann, und bedanke mich im Voraus.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.