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Dringende Frage !!!!

 
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Bianca83
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.04.2005
Beiträge: 32
Wohnort: Kriftel

BeitragVerfasst am: 10.06.05, 08:33    Titel: Dringende Frage !!!! Antworten mit Zitat

Hallo,

miene Schwester hat ordnungsgemäß zum 01.07. ihre Wohnung gekündigt. Sie hatte ziemlichen Ärger mit ihrem Vermieter, der ihnen das Leben zur Hölle gemacht hat. Naja jedenfalls macht er Ärger wo er nur kann, will die Bürgschaft nicht rausrücken etc.

Gestern Vormittag meinte er zu meiner Schwester, dass er um halb vier in die Wohnung wolle, da sich ein Pärchen die Wohnung ansehen möchte. Meine Schwester teilte ihm mit, dass sie um halb vier nicht da ist.

Jetzt hat er ihr einen Brief geschrieben, in dem er droht, dass wenn er bis 1.7. keinen Mieter gefunden hat meine Schwester Schadensersatz zahlen müsste.

Meine Frage lautet jetzt, wie lange vorher muss er einem Bescheid sagen, dass er in die Wohnung will? Es kann doch nicht sein, dass er vormittags bescheid sagt und wenn meine Schwester das nicht einrichten kann (sie ist berufstätig) sie für irgendetwas aufkommen muss.

Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 10.06.05, 09:27    Titel: Antworten mit Zitat

Mindestens 24 Stunden vorher und bei berufstätigen Mietern sogar noch eher. Wieso vereinbart die Schwester nicht ein paar feste Termine zu dennen der VM dann die Nachmieter anschleppen kann.
Im Grunde hat der VM Recht, wenn der Mieter verhindert das er die Wohnung weitervermieten kann wird der Mieter Schadensersatzpflichtig. Allerdings muss der VM sich auch an die Regeln halten und sowas entsprechend Frühzeitig ankündigen und der Mieter muss diese Besuche dulden.
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Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 10.06.05, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Mieter, der sich gegen Besichtigungen mit Nachmietern oder Kaufinteressenten sperrt, schneidet sich letztlich ins eigene Fleisch. Allerdings muß der Vermieter (bzw. der von ihm beauftragte Makler) den Termin mit dem Mieter absprechen bzw. sich vorher anmelden. Strider meint 24 Stunden vorher. Ich meine, es könnten auch 48 Stunden vorher sein - darüber liesse sich diskutieren. Die Idee, daß der Mieter einfach ein paar Termine vorgibt, ist gut. So lassen sich unnütige Probleme vermeiden.
MfG
Lucky
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