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simone1 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.06.2005 Beiträge: 28 Wohnort: Freiburg
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Verfasst am: 09.06.05, 22:19 Titel: Mietminderung |
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Angenommen, jemand hat ein massives Taubenproblem, daß sich wie folgt darstellt....
Seit ca. 2 Monaten wird Person A regelmäßig nachts gegen 5:15 von Tauben geweckt. Gurren, Kratzen ...so laut, daß es unmöglich ist, wieder einzuschlafen. (Trotz Radio, Ohrenstöpsel etc.)
Person A hat bereits einige Nächte (ab ca 8 Uhr morgens) auf der Couch im Wohnzimmer verbringen müssen....
Ca. 4 Mal wurde der Vermieter bereits darauf angesprochen. Dieser sagte, er würde ein paar Tauebn erschießen, das würde vorübergehend helfen...Hat es aber NICHT!!
Seine Frau gab uns den hilfreichen Tipp, einfach heftig gegen das Fenster zu schlagen, das würde abschrecken...hat es aber NICHT.
Nun hat Person im Juni A die Miete für sowohl diesen, als auch den letzten Monat - Mai - um jeweils 30% gemindert.
Ach ja...hinzukommt eine Menge Taubenkot direkt vor den Fenstern unserer Wohn-& Schlafräume! Und: Auch tagsüber sind diese Tiere aktiv.; dh. auch ein Mittagsschlaf ist ausgeschlossen. Wir mußten wirklich schon einige Termine sausen lassen, da wir absolut unausgeschlafen waren.
Was kann uns der Vermieter nun tun? Und: ist es rechtens, daß wir im Juni auch 30% der Mai-Miete gekürzt haben?? |
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simone1 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.06.2005 Beiträge: 28 Wohnort: Freiburg
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Verfasst am: 09.06.05, 22:38 Titel: |
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Korektur: ...hat bereits einige Nächte ab ca. 6 Uhr morgens auf der Couch verbringen müssen... |
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det11 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 1059 Wohnort: Würzburg bei Altertheim
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Verfasst am: 10.06.05, 06:00 Titel: |
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Immer kräftig weitermindern.
Davon gehen die Tauben weg.
Aber : bei 30% nnur ca. 1/3 der Tauben.
Sie müssen schon 100% ansetzen.
Das 2 Monate lang.
Anschliessend löst sich das Problem durch eine fristlose Kündigung.
Nicht der Tauben.
Von Ihnen.
Gruss det11 _________________ Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt |
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joke110 Interessierter
Anmeldungsdatum: 25.11.2004 Beiträge: 5
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Verfasst am: 10.06.05, 07:38 Titel: |
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Hier könnte man noch weiter ansetzen: bei Regen z.B., prasselt der Regen nicht auf das Gebäude? Klar - Mietminderung! Und wenn der Sturm um das Haus pfeift - der
Vermieter ist verantwortlich: Mietminderung! Da gibt es noch so viel. Wenn Sie es geschickt anstellen, zahlt Ihnen der Vermieter jeden Monat eine gewisse Summe, nur damit Sie bei ihm wohnen bleiben. Ich würde dann noch einige Wohnungen dazu mieten -
arbeiten brauchen Sie dann nicht mehr! |
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simone1 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.06.2005 Beiträge: 28 Wohnort: Freiburg
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 10.06.05, 09:31 Titel: |
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Richtig, aber in dem Urteil heisst es das dort Tauben _NISTEN_. Sie haben in keinen Wort erwähnt das dort Tauben nisten. Nisten die Tauben nicht dort, sondern halten sich einfach nur dort auf dann dürfte eine Mietminderung ausgeschlossen sein.
Im übrigen darf man nicht vergessen das ein Urteil des Amtsgericht nicht bindend ist für andere Richter, sprich der Richter in Freiburg kann auch anders entscheiden. |
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simone1 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.06.2005 Beiträge: 28 Wohnort: Freiburg
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Verfasst am: 10.06.05, 09:36 Titel: |
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"Auch tagsüber sind diese Tiere aktiv.; dh. auch ein Mittagsschlaf ist ausgeschlossen"
Mit diesem Satz hatte ich darauf hinweisen wollen, daß diese Tiere tatsächlich dort nisten! Vielleicht war es etwas zu unklar formuliert...aber jetzt dürfte der Sachverhalt klar sein. |
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simone1 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.06.2005 Beiträge: 28 Wohnort: Freiburg
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Verfasst am: 10.06.05, 09:38 Titel: |
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p.s. logisch ist ein solches Urteil nicht bindend...doch an irgedeinem Urteil sollte man sich doch orientieren können! |
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det11 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 1059 Wohnort: Würzburg bei Altertheim
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Verfasst am: 10.06.05, 09:44 Titel: |
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ich bin kein selbsternannter Jurist sondern 'nur' Vermieter.
In dem Link steht auch was von 'bis zu 30%'
Das ist eine weitere Einschränkung, nur zur Orientierung.
Simone, wenn Ihnen die Gebrauchstauglichkeit zu 30% gemindert erscheint, würde ich als Mieter die Flucht suchen.
30% weniger Behaglichkeit wäre mir zuviel.
Fechten Sie weiter mit den Tauben, landen Sie mit Ihrem Vermieter vor Gericht.
Und dann ist es völlig vorbei mit der Ruhe.
Viel Spass, det11 _________________ Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 10.06.05, 09:46 Titel: |
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Beeinträchtigungen der Mietsache durch Wildtauben rechtfertigen keine Mietminderung, wenn dem Vermieter keine Abhilfe möglich ist.
LG Kleve, Urteil vom 28.01.1986 - 3 S 117/85, NJW-RR 1986, S. 1344 = WM 1986, 333.
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simone1 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.06.2005 Beiträge: 28 Wohnort: Freiburg
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Verfasst am: 10.06.05, 09:53 Titel: |
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@det:
"würde ich als Mieter die Flucht suchen" -> und dann den Vermieter auf Schadenersatz verklagen...und ihn die Hotelrechnung zahlen lassen, das erscheint Ihnen also sinnvoller, hmm!? Ich denke, die Gebrauchtauglichkeit ist bei erhbelicher Störung der Nachtruhe allerdings um 30% eingeschränkt!
Erwähnenswert erscheint mir an dieser Stelle, daß wir in der Tat flüchten werden, da wir die Wohnung zum 1.9. gekündigt haben!!!
@yvonne:
"wenn dem Vermieter keine Abhilfe möglich ist"
Es ist ja Abhilfe möglich!!! Der Vermieter sagte selbst "MAN müsse nur entsprechende Spitzen auf dem Dach anbringen..., das würde helfen"...Getan worden ist allerdings nichts! |
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det11 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 1059 Wohnort: Würzburg bei Altertheim
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Verfasst am: 10.06.05, 10:03 Titel: |
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und jetzt noch ein wenig provokativ :
ich hab das Gefühl, Sie wollen ein wenig Geld sparen und versuchen nun, sich über das Forum eine Art 'rechtliche Absicherung' zukommen zu lassen.
Frage noch : wieso Schadenersatz? Hotelrechnung? Verklagen?
Bitte nicht böse sein, aber das entlockt mir (als Vermieter) nur ein mildes, mitleidiges Lächeln.
Das kostet Ihrer RV nur das von Ihnen eingezahlte Geld, falls die das überhaupt übernehmen. Ansonsten nur Nerven.
Kleine Notiz noch am Rande : Wenn Abhilfe möglich ist, warum unterstützen Sie dann Ihren Vermieter nicht?
Gruss det11 _________________ Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 10.06.05, 10:20 Titel: |
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simone1 hat folgendes geschrieben:: |
@yvonne:
"wenn dem Vermieter keine Abhilfe möglich ist"
Es ist ja Abhilfe möglich!!! Der Vermieter sagte selbst "MAN müsse nur entsprechende Spitzen auf dem Dach anbringen..., das würde helfen"...Getan worden ist allerdings nichts! |
Die Dinger bringen gar nichts.
Ich wohne in der Altstadt und habe überall diese Spitzen - und überall Tauben. |
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simone1 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.06.2005 Beiträge: 28 Wohnort: Freiburg
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Verfasst am: 10.06.05, 10:36 Titel: |
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@Yvonne: Der Vermieter hat ja nicht mal VERSUCHT, etwas zu unternehmen. Ob Spitzen oder sonstwas letztendlich hilft, ist dann eine andere Sache!
@det:
Es sieht so aus, als hätten Sie sehr schlechte Erfahrungen mit Ihren Mietern gemacht und möchten Ihren Frust kompensieren, indem Sie hier andere Mieter dumm anreden. Bitte sparen Sie sich künftig jegliche Kommentare zu meinen Beiträgen.
Als ob Statements wie Ihre dazu dienen, hier 'rechtliche Absicherung' zu erhalten! Pah! |
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det11 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 1059 Wohnort: Würzburg bei Altertheim
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Verfasst am: 10.06.05, 10:43 Titel: |
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