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Hallo,
meine Frage ergibt sich aus folgendem Text: Generell habe ich hier die Frage, ob das jedes bundesland anders macht oder wie dort die Regelungen sind.
Danke
Sehr geehrte Frau XY,
ich schließe gerade mein reguläres 2-jähriges Referendariat in Baden-Württemberg ab und es ist möglich, dass ich danach nach Rheinland-Pfalz wechseln werde. In meinem Bundesland zählen diese zwei Jahre Referendariat für die spätere Pension als Berechnungsgrundlage/Anwartschaftszeit mit. Gehen diese zwei Jahre "verloren", falls ich nach Rheinland-Pfalz wechseln sollte?
Anmeldungsdatum: 22.09.2004 Beiträge: 114 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 10.06.05, 16:17 Titel:
Die Versorgung der Landesbeamten richtet sich nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG). Gem. § 6 BeamtVG IST die Dienstzeit, die der Beamte vom Tage seiner ersten Berufung in das Beamtenverhältnis ... zurückgelegt hat, ruhegehaltfähig.
Daher: Beamtenzeit geht nicht verloren und wird im Bund und in allen Ländern gleich angerechnet.
Gruß
R. H. _________________ Vor Gericht und auf hoher See bist du mit Gott allein...
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