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Doppelthema: Ruhestörung & "ungewollte" mieter

 
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tony
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Anmeldungsdatum: 08.11.2004
Beiträge: 205

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 14:28    Titel: Doppelthema: Ruhestörung & "ungewollte" mieter Antworten mit Zitat

Hi!
Ich habe 2 fragen:
1. Kürzlich habe habe ich einen mietvertrag mit einer jungen frau gemacht, die mit ihren 2 kindern und ihrem gatten einziehen wollte.

Nun sieht es so aus, als gäbe es den gatten gar nicht mehr (trennung...) und stattdessen ziehen einfach ein paar andere angehörige der frau ein - was mir jedoch nicht recht ist!

Im vertrag steht, die parteien seien sich "einig, dass 4 personen" einziehen - womit freilich die 2 kinder und die 2 eltern (die ja namentlich als vertragspartner genannt sind)gemeint sind...

Was lässt sich da machen? (Unterschrieben ist der vertrag bislang nur von der ehefrau und mir; der mann steht zwar drin, unterschrift fehlt aber noch, da er sich zur abschlusszeit "auf reisen" befand).

Frage 2:
Ich habe neue mieter, die ausgesprochen laut sind! Das zeigte sich bereits während der renovierung: Ans schreien grenzende stimmlagen, wahnwitzig trampelnde kinder (und ich hab selbst welche...), gepolter, lärm im treppenhaus. Zwar gelobten die störenfriede besserung, aber de fakto änderte sich kaum etwas. (Wenigstens ist meist nach 22-23 uhr ruhe)

Das blöde ist, dass das ansonsten sehr nette und seriöse leute sind. Ich vermute, der lärm hängt letztlich einfach mit dem unterschiedlichen kulturellen hintergrund zusammen - es handelt sich um südländer (das sollte jetzt keinesfalls rassistisch klingen, sondern eher verständnisvoll!): und dem klischee entsprechend gehts da eben immer recht "lebhaft" und "durcheinander" zu.

Aber leider muss mein verständnis hier an grenzen stoßen, zumal andere, langjährige mieter (nein, nicht nur deutsche! im gegenteil) wegen des täglichen lärms bereits mit auszug drohten...

Was kann ich tun? Vor vertragsabschluss habe ich deutlich gesagt, dass es sich um ein "ruhiges" haus handelt. Zu "ahnen" war die sache insofern nicht, als dass die leute bei allen treffen sehr "ruhig" und zurückhaltend waren.


Danke für tipps!
gruß
tony
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ja das kenne ich zugut. Hatte auch mal einen Schwarzafrikaner in einer Wohnung. Er hatte auch immer viel Besuch. Dann kommt der Ärger als Vermieter auch noch mit den Nachbarn. Der Begriff Besuch ist bis ca. 6 Wochen anzusehen? Wäre zu überprüfen wie groß die Wohnung zur Realation der Besucheranzahl ist. Kommt Überbelegung in Betracht. Grundsätzlich aber dürfen nur die Personen die im MV aufgeführt sind auf Dauer in der Wohnung leben. (Außer Lebenspartner , Kinder dürfen selbstverständlich aufgenommen werden.)
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tony
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Anmeldungsdatum: 08.11.2004
Beiträge: 205

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort, Werner! Die info, das grundsätzlich nur die im vertrag geführten personen "gestattet" sind, ist schon mal sehr gut.

Was den lärm betrifft: weisst Du da konkreter, was sich machen lässt? Das ist schon auch lauter besuch, aber auch die mieter alleine. Ich fürchte ja, dass das schwierig werden dürfte, gerade weil der lärm sich in erster linie aus extrem lauten "gesprächen" speist (also aus etwas alltäglichem bzw. "menschlichen") und nicht aus musik o.ä.

Danke
gruß
tony
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Schickse
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Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 610

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

Zu 1.

Hier stellt sich noch die Frage, ob der Gatte jemals vorhatte, mit in die Wohnung zu ziehen.

Zu 2.

Leider lernen manche Leute nur dann schnell, wenn es etwas kostet. Wenn andere Mieter mit Kündigung drohen, sollte über eine Mietminderung gesprochen werden. Die Einbußen des Vermieters könnten dann gegen den lauten Mieter geltend gemacht werden.
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tony
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Anmeldungsdatum: 08.11.2004
Beiträge: 205

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hi schickse!

Zu 1: Das lässt sich natürlich kaum beweisen, dass er es nie vorhatte. Aber spielt das denn eine rolle?

Zu 2: Das mit der umlegung evtl. miekürzungen habe ich auch schon erwägt anzudrohen. Funktioniert im ernstfall natürlich nur, wenn ich vor gericht tatsächlich recht bekäme...und das ist meine befürchtung, dass "laute gespräche" zulässig sind und es am ende noch heisst, die wohnung sei halt zu hellhörig...

Daher auch noch eine frage: wenn es in den "offiziellen ruhezeiten" (12-15h? / 22-7h?) meist ruhig würde, und "nur" dazwischen laut bliebe, hat man dann überhaupt eine chance? (Nicht dass das zur zeit so wäre...)
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Yvonne
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

tony hat folgendes geschrieben::

Daher auch noch eine frage: wenn es in den "offiziellen ruhezeiten" (12-15h? / 22-7h?) meist ruhig würde, und "nur" dazwischen laut bliebe, hat man dann überhaupt eine chance? (Nicht dass das zur zeit so wäre...)


So gut wie keine, nein.
Besonders nicht gegen den Lärm, den die Kinder verursachen.
Leider wird heutzutage jedes "wahnwitzige Getrampel" mit freier Entfaltung der lieben Kleinen entschuldigt.
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tony
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Anmeldungsdatum: 08.11.2004
Beiträge: 205

BeitragVerfasst am: 10.06.05, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

Das habe ich befürchtet. Wobei der lärm sich gar nicht mal sosehr aus den kindern, sondern vielmehr aus dem tosenden stimmengewirr der erwachsenen speist...

Andererseits kann es doch nicht angehen, dass man außerhalb der "ruhezeiten" ungehemmt laut sein darf - zumal wenn sich der krach so leicht, nämlich durch eine senkung der stimmlage und nicht ständiges durcheinandergeschreie, vermeiden ließe...?!
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Schickse
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 610

BeitragVerfasst am: 10.06.05, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

tony hat folgendes geschrieben::
Hi schickse!

Zu 1: Das lässt sich natürlich kaum beweisen, dass er es nie vorhatte. Aber spielt das denn eine rolle?


In diesem Fall hätte Dich die Mieterin über den tatsächlichen Vertragspartner belogen. Vielleicht war es ja für Dich eine entscheidungsrelevante Tatsache, die Wohnung an ein Ehepaar/ Lebensgemeinschaft zu vermieten, die ggf. beide für die Mietzahlung gerade stehen. Hättest Du die Wohnung an die Mieterin allein vermietet? Kann sie die Wohnung überhaupt allein halten?

Beweisen? Wenn Dir daran liegt, mit Hilfe eines Detektivs.

Welche anderen "Angehörigen" sind denn statt des Ehemannes eingezogen. Musst Du dem Einzug überhaupt zustimmen?

Zitat:
Zu 2: Das mit der umlegung evtl. miekürzungen habe ich auch schon erwägt anzudrohen. Funktioniert im ernstfall natürlich nur, wenn ich vor gericht tatsächlich recht bekäme...und das ist meine befürchtung, dass "laute gespräche" zulässig sind und es am ende noch heisst, die wohnung sei halt zu hellhörig...


Du weisst doch am besten, wie hellhörig Deine vermietete Wohnung ist. Wenn es vor dem Einzug nie Probleme gab, liegt es wohl tatsächlich an den neuen Mietern. Das werden Deine "Altmieter", die schließlich nicht unbedingt umziehen, sondern nur ihre Ruhe wollen, wohl auch bestätigen. Du willst den Neuen ja auch nicht kündigen, sondern Schadensersatz. Vielleicht reicht ja auch die bloße Androhung, um die Ruhe wieder herzustellen.[/quote]
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tony
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Anmeldungsdatum: 08.11.2004
Beiträge: 205

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Nur nochmal für alle fälle, da es weiter oben ein bissl untergegangen zu sein scheint:

Darf ein mieter außerhalb der sog. "ruhezeiten" tatsächlich nach gusto laut sein?
Und wie verhält es sich eigentlich mit ständigem sturmklingeln und knallen der wohnungstür, weil díe besucher alle zehn minuten zum rauchen ins treppenhaus ans fenster gehen?
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