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Verfasst am: 10.06.05, 09:23 Titel: Was passiert mit Akten und hinterlegten Schriftstücken?
Hallo,
was passiert mit den Akten und (besonders) hinterlegten Schriftstücken, wenn ein Anwalt oder Notar seine Kanzlei schließt? Wie hat man später evt. noch Zugriff drauf?
Woher würde ein Klient, dessen Fall schon einige Jahre zurückliegt (z. B. Ehevertrag, Testamentshinterlegung usw.) erfahren, dass es die Kanzlei nicht mehr gibt?
Hallo zusammen,
wenn ein Notar sein Amt aufgibt und die Notarstelle nicht neu besetzt wird, wird einem anderen Nota die Verwahrung der Urkundensammlung übertragen. I.d.R. nach dreißig Jahren werden die Urkunden dem zuständigen Amtsgericht übergeben und meistens in einem Staatsarchiv verwahrt. Im Zweifel kann die jeweilige Notarkammer hierzu - auch nach Jahren - Auskunft erteilen.
Zu beachten ist jedoch, dass die notariellen Nebenakten in der Regel nach sieben Jahren zu vernichten sind.
Gruß Reinhard
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