Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Nachmieter wohnt im gleichen Haus in anderer Wohnung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Nachmieter wohnt im gleichen Haus in anderer Wohnung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
ManfredS
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.06.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 11.06.05, 15:18    Titel: Nachmieter wohnt im gleichen Haus in anderer Wohnung Antworten mit Zitat

Hallo liebe Forum-Leser,

ich bitte Euch für folgende Situation um Euere Meinung:

In einem Mehrfamilienhaus möchte ein Mieter A ausziehen und hat die Wohnung fristgerecht gekündigt. Vom Vermieter wurde ihm in der Kündigungsbestätigung die Möglichkeit eingeräumt, einen Nachmieter zu stellen um vorzeitig das Mietverhältnis beenden zu können.

Nun hat der Mieter A einen Nachmieter X gefunden. Dieser wohnt bereits in diesem Haus in einer anderen Wohnung und möchte die Wohnung des Mieters A wegen besserer Wohnqualität (Balkon u.a.) als Nachmieter übernehmen.

Nun meine Fragen dazu:

1.)
Kann der Vermieter diesen Nachmieter mit der Begründung ablehnen, daß es für ihn (den VM) schwerer sei, einen neuen Nachmieter für die dann freiwerdende Noch-Wohnung des Nachmieters zu finden, weil diese qualitativ (o.g. Balkon) schwerer zu vermieten wäre?--(Ich weiß, daß der Vermieter nicht jeden Nachmieter akzeptieren muß und dies seine freie Entscheidung ist....aber diesem Nachmieter X hat er ja schon als Mieter zugestimmt, wodurch evtl. Bedenken ja nicht gegeben sein dürften).

2.)
Ist eine solche Nachmieter-Präsentation für den Mieter A auch wirklich fristbefreiend, bzw. ist ein solcher Nachmieter ein "vollwertiger" Ersatz?

3.)
Ist der Nachmieter X in diesem Fall an die vertraglich vereinbarte dreimonatige Kündigungsfrist seiner ursprünglichen Wohnung gebunden oder ist dies hier anders, da er ja eine andere Wohnung im Haus nahtlos übernimmt?

4.)
Ich habe mal gehört (nur so eine hören-sagen-story), daß Nachmieter X bei einem hausinternen Umzug für seine freiwerdende Wohnung KEINEN Nachmieter liefern müßte (sofern ihm dieses "Recht" vom Vermieter eingeräumt wurde). Mir selbst erscheint das ziemlich unlogisch, trotzdem wüßte ich auch dazu gern Euere Meinung.

Ich danke Euch im Voraus für Euere Antworten und Euere Mühe.

Gruß,
ManfredS
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Meiner-einer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 11.06.05, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

Schreiben Sie die exakte und komplette Formulierung aus der Kündigungsbestätigung hier rein. Sonst ist es Rätzelraten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ManfredS
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.06.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 11.06.05, 15:59    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht sind die Worte "müßte", "sollte", "wäre" etwas unglücklich gewählt. Jedoch ist besonders die in Punkt 1 erläuterte Situation durch ein Gespräch mit dem Sekretariat des Vermieters entstanden.

Bei diesem telefonischen Gespräch mit dem Sekretariat des Vermieters zu den Punkten 2 bis 4 hat Mieter A die Antwort erhalten, daß im Büro gerade wichtigere Dinge zu tun sind und zuviel Arbeit auf dem Tisch liegt, als sich die Lebenssorgen des Mieters A anzuhören (ja, das wurde so gesagt!).

Außerdem wurden die Fragen in der Kündigungsbestätigung des Vermieters nicht erörtert, da sie erst danach entstanden sind.

Gruß,
ManfredS
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
flo2
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 11.06.05, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

zu 1) Der VM kann normalerweise jeden Nachmieter ablehnen, außer Nachmieterstellung ist vertraglich vereinbart.

zu 2) Normalerweise nicht (außer es ist vertraglich vereinbart).

zu 3) Natürlich, außer X vereinbart mit seinem derzeitigen VM etwas anderes.

zu 4) Man muss nie einen Nachmieter finden, wenn man fristgerecht kündigt oder wenn man es mit dem VM vereinbart.

Ich glaube kaum, dass die Zusage in der Kündigungsbestätigung für den VM bindend ist, kommt aber auf die Formulierung an.
_________________
An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ManfredS
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.06.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 11.06.05, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Wörtliche Auszüge aus der Kündigungsbestätigung:

"Hiermit bestätigen wir Ihnen den Auszugstermin zum 31.08.2005."

"Sollte bereits zu einem früheren Datum ein geeigneter Nachmieter gefunden werden, kann das Mietverhältnis vorzeitig beendet werden."

Dies sind alle Sätze, die sich auf die Kündigung beziehen. Alles andere bezieht sich auf Kaution und Übergabe.

Gruß,
ManfredS
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
flo2
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 11.06.05, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

ManfredS hat folgendes geschrieben::
Bei diesem telefonischen Gespräch mit dem Sekretariat des Vermieters zu den Punkten 2 bis 4 hat Mieter A die Antwort erhalten, daß im Büro gerade wichtigere Dinge zu tun sind und zuviel Arbeit auf dem Tisch liegt, als sich die Lebenssorgen des Mieters A anzuhören (ja, das wurde so gesagt!).


Kann man gut nachvollziehen. Mit den Augen rollen
_________________
An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ManfredS
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.06.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 11.06.05, 16:08    Titel: wichtiger Zusatz....Kündigungsfrist Antworten mit Zitat

Sowohl Mieter A als auch Nachmieter X würden ihre Wohnung im geschilderten Fall VOR Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist verlassen.

Habe leider vorhin vergessen, das mit anzugeben.

Gruß,
ManfredS

P.S.
Dankeschön an alle, die sich bis jetzt damit befaßt haben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
flo2
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 11.06.05, 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

ManfredS hat folgendes geschrieben::
"Sollte bereits zu einem früheren Datum ein geeigneter Nachmieter gefunden werden, kann das Mietverhältnis vorzeitig beendet werden."


Das heißt: Wenn Ihr VM vorher einen aus seiner Sicht geeigneten Mieter findet, dann kommen Sie vorzeitig aus dem Mietvertrag raus, und wenn Sie Ihren VM weiter nerven, können Sie das vmtl. vergessen. Außer Sie haben ausdrücklich etwas anderes im Mietvertrag vereinbart.
_________________
An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Meiner-einer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 11.06.05, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

Aus Sicht eines Vermieters ist der angebotene Nachmieter nicht geeignet, da er ja eine Kettenreaktion auslöst durch die seinerseits nicht einzuhaltende Kündigungsfrist.

Suchen Sie lieber schon mal nach einem anderen Nachmieter oder stellen Sie sich auf die reguläre Kündigungsfrist ein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ManfredS
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.06.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 11.06.05, 16:23    Titel: Auszug aus dem Mietvertrag Antworten mit Zitat

Auszug aus dem Mietvertrag

§ 6 Ersatzmieter

Der Mieter ist berechtigt, den Mietvertrag vorzeitig unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen, wenn er dem Vermieter mindestens drei wirtschaftlich und persönlich zuverlässige Ersatzmieter vorschlägt, die bereit sind, in den Mietvertrag für den Rest der Mietdauer einzutreten, und wenn der Vermieter sich weigert, einen der benannten Ersatzmieter in den Mietvertrag eintreten zu lassen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
severine de Vaud
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 322

BeitragVerfasst am: 11.06.05, 23:56    Titel: Antworten mit Zitat

@meiner-einer

Sie beschweren sich hier an anderer Stelle über die Verwendung von englischen Begriffen
eines posters und sprechen davon, dass er sich des Deutschen bedienen solle. Wie wäre es, wenn Sie lernten, ohne Fehler deutsch zu schreiben??? Ihre Rechtschreibfehler sind wirklich peinlich.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Meiner-einer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 05:22    Titel: Antworten mit Zitat

Auch wenn Sie sowas eigentlich per PN klären sollten:

severine de Vaud hat folgendes geschrieben::
Ihre Rechtschreibfehler sind wirklich peinlich.


Wenn es Ihnen peinlich ist, dann lesen Sie die Beiträge doch einfach nicht. Lachen
Und ja, das sinnlose Benutzen englischer Wörter finde nicht nur ich doof, sondern auch die deutschen Sprachwissenschaftler (sozusagen die Rechtschreibexperten) Winken

P.S." eines posters " - sollten Sie da nicht mal Ihre Rechtschreibung überprüfen? Lachen

Nachtrag:
hab jetzt fleißig geübt:
Rätselraten Rätselraten Rätselraten Rätselraten Rätselraten Rätselraten Rätselraten Rätselraten Rätselraten Rätselraten Rätselraten Rätselraten Rätselraten Rätselraten

reicht das als Buße ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jmiernik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 254
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 08:04    Titel: Antworten mit Zitat

Isch Glaub im sukunft wert isch ales won meine Ssegteterin überbrüfen lasen, um nisch in beschuss zu geraten.

Lieber Severine de Vaud, nimm es mir bitte nicht übel, wenn ich Meiner-einer beistehe, aber es kann doch nicht sein, dass man Beiträge wegen einem Rechtschreibfehler, oder vielleicht sogar Tippfehler ins lächerliche zieht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Jutta
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.11.2004
Beiträge: 331
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

mal aus Vermieter-Sicht:
Wenn Sie einen Nachmieter bringen, würde ich Sie auch eher aus dem Mietvertrag entlassen.
Wenn allerdings Ihr Nachmieter auch bei mir eine Wohnung gemietet hat, gilt für diesen das gleiche: Ich lasse ihn eher gehen, wenn er einen Nachmieter bringt. Und wenn er keinen findet, hat er sicher auch kein Interesse, ihre Wohnung eher zu übernehmen.

Viel Glück
_________________
Gruß
Jutta
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.